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Versicherung stellt nach 3.5 Jahren Zahlung ein

Anja - Irmgard

Neues Mitglied
Guten Abend Zusammen!

Ich freue mich sehr, dieses informative Forum gefunden zu haben und bedanke mich herzlich für die Aufnahme.

Meine Mutter hatte am 20.05.22 einen zu 100 % unverschuldeten Verkehrsunfall.
Sie wurde auf ihrem e bike von einem Autofahrer übersehen und gerammt. Daraufhin schleuderte sie in einen hohen Metallzaun.

Verletzungen:
Gehirnbluten
2 Halswirbel gebrochen
8 Rippen rechts gebrochen
7 Rippen links gebrochen
Schulter gebrochen
Schlüsselbein gebrochen
Hand rechts Trümmerbruch
Lunge zusammengefallen
Schürfungen u. Prellungen am ganzen Körper und vor allem im Gesicht.

Nach wochenlangen Krankenhausaufenthalten und Reha wurde sie in ein Pflegeheim gebracht. Dort lebt sie bis heute. Selbstständig wohnen kann sie nicht mehr.

Bisher hat die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Pflegeheims, bis auf Verpflegung und Wohnkosten, erstattet.

Die Versicherung (AXA) hatte Akteneinsicht beantragt, die ich, als Bevollmächtigte, bewilligt habe. Zusätzlich wurde eine Pflegedokumentation über einen Zeitraum von 4 Wochen verlangt.
Nun teilte die Versicherung in einem Schreiben mit, dass rückwirkend zum 01.01.25, alle Kosten selbst zu tragen seien.

Begründung:
Vor dem Unfallereignis, habe in einer Arztdokumentation "beginnende Demenz" gestanden. Es sei daher davon auszugehen, dass meine Mutter deshalb sowieso in ein Pflegeheim gekommen wäre.

Meine Mutter hat mit uns in einem Zweifamilienhaus, mit zwei getrennten Wohnungen und Eingängen, selbstständig im OG (78 qm) gewohnt.

Seit dem Unfall ist meine Mutter nicht mehr die Selbe. Von den vielen Medikamenten und Opiaten war sie lange Zeit im Dilir.
Sie kann überhaupt nicht mehr klar denken, hat extreme Wortfindungsstörungen und braucht bei allem Hilfe.
Nach dem Unfall wurde sich zunächst auf die Lunge konzentriert. Knochenbrüche wurden erstmal so gelassen, da es kaum Überlebenschancen gab.
Erst nach einigen Wochen wurde die rechte Hand operiert und versucht durch eine Platte zu stabilisieren. Leider mit wenig Erfolg.
Durch die schweren Verletzungen ist der Körper schief gestellt.

Deswegen verstehe ich nicht, das die AXA nun aufgrund "Demenz" die Zahlungen einstellt.
Auch alle anderen körperlichen Einschränkungen durch den Unfall, machen ein selbstständiges Wohnen unmöglich.

Und der kognitive Zustand könnte auch dem Gehirnbluten geschuldet sein.

Selbstverständlich haben wir einen Rechtsanwalt.
Auch wurde 3 x ein Schmerzensgeld gezahlt.

Hat jemand einen Tipp für uns, wie wir reagieren sollen auf die Einstellung der Zahlung des Pflegeheims?

Herzlichen Dank!

Liebe Grüße

Anja
 
Hallo @Anja - Irmgard , willkommen im Forum.

Es tut mir sehr leid, was deiner Mutter widerfahren ist und was ihr nun durchstehen müsst.

Was macht der Rechtsanwalt?
Eigentlich müsste er jetzt Biss zeigen. Tut er das?
Es muss durch ihn baldmöglichst Widerspruch eingelegt werden und dann Klage eingereicht werden ohne Verzögerung, wenn die AXA im Widerspruchsbescheid nicht einlenkt.
Du als Vertreterin deiner Mutter stellst ja nicht Forderungen wegen einer Demenz, sondern wegen der Folgen des Unfalls. (Ich gehe davon aus, es war ein privater Unfall, nicht beruflich, und dass die AXA die zuständige private Unfallversicherung ist. Bitte bestätige das.)

Woher hat die AXA die / eine Arztdokumentation mit der Info „Demenz“?
Hatte die AXA die Berechtigung, diese Dokumentation einzusehen? Wer hat die Schweigepflichtentbindung erteilt?
Besorge dir diese Info, prüfe, was darin steht. Setze dich ggf. mit dem Arzt in Verbindung und lass dir den Befund erklären und die Schweigepflichtentbindung ausdrucken.
Handle aber gegenüber der AXA nicht vorschnell, frage hier nach und besprich dann alles mit dem Anwalt. Erstmal nicht mit der AXA kommunizieren, überlegt handeln.

Es gibt User, die sich besser als ich auskennen. @All: Vielleicht lässt sich etwas beschleunigen (Eilverfahren)? Vielleicht lässt sich die rückwirkende Rückzahlung (Jan. 2025, fast ein Jahr Kosten) stoppen?

Ich wünsche euch viel Kraft.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum.

Es gibt von der AXA sicher keinen Bescheid und damit auch kein Widerspruchsrecht. Trotzdem muß der Anwalt rechtlich dagegen vorgehen. Wo ist den der Nachweis, dass sich nach dem Unfall die Demenz sich verschlimmert hat? Das ist doch nur eine These der AXA, wo ist der Beweis dafür?
Notfalls muß Klage eingereicht werden. Sie versuchen es immer wieder...
Dafür fehlt mir bei den Gewinnen von 403 Mill. im operativen Geschäft in 2024 eigentlich die Worte....

Gruß von der Seenixe
 
Meine Mutter hat mit uns in einem Zweifamilienhaus, mit zwei getrennten Wohnungen und Eingängen, selbstständig im OG (78 qm) gewohnt.
Liebe @Anja-Irmgard,
bitte schildere der AXA, dass Ihr bereits Vorkehrungen getroffen hattet, damit Deine Mutter versorgt werden kann. Die meisten Menschen, auch demente, werden heute von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt.

Wie beeinträchtigt war sie in ihrem Alltag zum Unfallzeitpunkt? Fakt ist, dass man zum Fahren eines e-Bikes keinen Führerschein benötigt. Leider verunglücken häufig Senioren damit.

Auf welchen Beobachtungen beruht die Diagnose "beginnende Demenz"? Um so eine Diagnose zu stellen, müssen weitere Untersuchungen (u.a.neuropsychologische Tests und MRT des Kopfes) durchgeführt werden. Nach einem Delir sind sehr viele Menschen pflegebedürftig.

Mein Rat wäre, beim zuständigen Sozialamt Hilfen zur Pflege zu beantragen. Sollte die AXA nicht einlenken oder Ihr einen Prozeß verlieren. Heimkosten können heute die wenigsten Senioren komplett selbst bezahlen.

Nach §15 der Datenschutzgrundverordnung hast Du das Recht auf Kopien der Akte, welche die AXA über den Unfall Deiner Mutter führt. Mein Rat wäre, besorge Dir die Kopien, um gegen die Versicherung vorgehen zu können. So kannst Du nachvollziehen, ob dem behandelnden Arzt Deiner Mutter Fragen gestellt worden sind oder ob er eine Kopie der Akte an die Versicherung geschickt hat.

Herzliche Grüße,
KS1973
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Danke für deinen Hinweis, @seenixe - stimmt, ich hatte das gar nicht bedacht, dass die AXA alsprivate Versicherung keinen Bescheid erstellt. Somit ist meine Auskunft oben falsch.
@Anja - Irmgard Hat der Anwalt dich beraten? Zeigt er Biss? Wie reagiert er? Eine Klageeinreichung steht an.

Auch die Hinweise von KS bekräftigen meinen Gedanken, dass du die (behaupteten) Unterlagen des Arztes, der (angeblich) eine Demenz befundet hat, benötigst. Und auch, dass das Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung geprüft werden sollte. Beides könnte dir weiterhelfen.
Melde dich, wenn du Fragen hast.

VG
 
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