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Versicherung (Regulierer) = ****?

babbaluba

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Okt. 2006
Beiträge
19
Hallo zusammen,

bereits im alten Forum hatte ich über meinen Fall berichtet.
Siehe http://www.unfallopfer.de/modules.p...file=index&action=viewtopic&topic=642&forum=1

Es geht um Unterhalt für Hinterbliebene bei Tötung des Unterhaltspflichtigen.

Wir sind nun, nach fast 5 Jahren, einen Schritt weiter. Nach mehreren Schadenersatzforderungen mit jeweils x Seiten und gutachterlicher Stellungnahmen und einer kleineren Vorschusszahlung durch die Versicherung haben wir über den Anwalt eine schriftliche Stellungnahme von der Versicherung angefordert. Um endlich zu wissen woran wir sind.

Was ist passiert? Der Anwalt hat einen Anruf erhalten von der Versicherung mit etwa folgenden Inhalten:
Man wolle sich nicht festlegen, daher nur telefonische Aussagen machen.
Man bot einen Betrag X zur Gesamtregulierung des Falles. Dieser Betrag ist sage und schreibe nur etwa 20% unserer, sehr detailliert belegten Forderung.
Dieser Betrag sei außergerichtlich nicht weiter verhandelbar. Weitere Drohungen bezüglich den kommenden "Ermittlungen" im Falle einer Klage hat man unserem Anwalt ebenfalls mitgeteilt.

Der Streitwert wäre beträchtlich, d.h. wir haben nun die Wahl zwischen einer lächerlichen Schadenersatz-Summe und einem weiteren, jahrelangen Streit vor Gericht. Und vor Gericht ist noch nicht mal sicher, dass wir nicht am Ende doch den kürzeren ziehen und noch obendrauf die Prozesskosten tragen. Das ist doch so gut wie Erpressung oder nicht?

Und wenn es keine Erpressung ist, dann ist es zumindest vollkommen unlauter. So darf sich niemand irgendwo in der Geschäftswelt verhalten, oder?

Die Versicherung ist eine sehr, sehr bekannte Versicherung!

Hat uns jemand einen Tipp?

Mit freundlichen Grüßen

babbaluba
 
re. Antwort

Hallo,

herzlich willkommen bei uns im Forum.

Ich hoffe sehr das Gisela hier reinschaut,....Sie weiß bestimmt Rat.

Leider kann ich Dir hier gar nicht helfen,.... sicher melden sich noch andere hierzu. In diesem Sinne ganz viel Kraft, sam
 
Versicherung Mafia????????

Hallo babaluba
Ich denke, dass ich im alten Forum schon mal geschrieben habe oder?????
Eine einstandspflichtige Versicherung hat den immateriellen und materiellen Schaden auszugleichen.
Das ist meistens schon sehr schwer und langwierig.
Jedoch wird auch niemand an einem Unfall finanzielle Vorteile erlangen.
Auszugleichen ist immer nur der Fehlbetrag.
Arbeiten die nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen ausgeführt werden können, sind auszugleichen.
Etwas anderes wird Euch auch kein Gericht zusprechen.
Sachverständige haben wir wie Sand am Meer, ein Gutachten muss jedoch fundiert und begründet sein.
Ein Gefälligkeitsgutachten wird meist mit einem Satz vom Tisch gefegt.
Zwar treten auch bei den Gerichten immer wieder Rechenfehler auf, doch dann bleibt nur noch die nächste Instanz.
Gruß Gisela
 
Hallo,

Zitat Gisela:
Ich denke, dass ich im alten Forum schon mal geschrieben habe oder?????
Eine einstandspflichtige Versicherung hat den immateriellen und materiellen Schaden auszugleichen.
Das ist meistens schon sehr schwer und langwierig.
Jedoch wird auch niemand an einem Unfall finanzielle Vorteile erlangen.
Auszugleichen ist immer nur der Fehlbetrag.


Wenn sie wenigstens den tatsächlichen materiellen Schaden ohne große Diskussion ersetzen würden, wär ich ja glücklich. Durch die Pflegebedürftigkeit meiner Frau ist mir ein Verdienstaufall von mittlerweile rd. 26.000€ entstanden(belegbar). Was bietet die großzügige Versicherung? 5000.-€!!!!!!!!!!!!!:eek:
Soll ich da auch noch danke sagen???

Grüße

ULI
 
Regulierungsverhalten

Hallo Chevytrack
Das Regulierungsverhalten der Versicherungen kenne ich nun wirklich zur genüge. Habe selbst bei einer klaren Rechtslage (Staatsanwalt) lange Jahre um meine Rechte gekämpft.
Bei babaluba liegt der Fall jedoch etwas anders und ist auch nicht so klar.
Eine Witwe ist bei arbeitsfähigkeit wegen der Schadensminderungspflicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.
Dieser Verdienst wird auf den entstandenen Unterhaltsschaden angerechnet.
Wie lange ist bei Euch der Unfall her und mit welchen Argumenten weigert sich die Versicherung zu zahlen????????
Bei unzureichender Regulierung brauchst Du Dich selbstverständlich nicht auch noch zu bedanken.
Nach meinen Erfahrungen würde ich auch nicht mehr lange mit einer Versicherung verhandeln.
Heute, (schwerer Verkehrsunfall 1996 als einzigste Überlebende, Rechtsstreit 03 erfolgreich abgeschlossen) forder ich einfach meine Rechte und wenn sie nicht bereit sind zu bezahlen, folgt mit einer Rechtsschutz sofort die Klage. Gruß Gisela
 
Hallo Gisela,
das ist auch bei uns eine längere Geschichte siehe
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=112
Die Huk lehnt die Erstattung des Verdienstausfalls mit der Begründung ab, das die Grundpflegebedürftigkeit nur 12 Minuten höher ist als vor dem VU.

Mehraufwand durch alleinige Haushaltsführung wollen sie noch nicht anerkennen. Trotz entsprechender Gutachten.

Gruß

ULI
 
Zuletzt bearbeitet:
Regulierung

Hallo Chevytrack
Offensichtlich konnte Deine Frau vor dem Unfall doch allein bleiben oder???????
Nun ist sie infolge des Unfalls depressiv und hilflos geworden.
Es ist schon sehr hoch zu bewerten, dass Du zu ihr stehst.
Dann hat die Huk also noch nicht begriffen, was so ein Pflegeplatz kostet???
Der Gesundheitszustand Deiner Frau hat sich durch den Unfall sehr verschlechtert und eine Besserung ist wohl kaum in Aussicht.
Dafür ist die Huk dann sehr wohl einstandspflichtig.
Ist Euer Anwalt wirklich gut?????
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung???
Liegt der Polizeibericht vor???? Gibt es Bilder vom Unfallfahrzeug???
Anhand des Schadens am Unfallfahrzeug usw. kann man beim Tüf (selber hingehen) recht gut die Geschwindigkeit errechnen.
Das hätte ich als erstes geklärt, aber selber.
Die Dekra, Tüf wird von den Gerichten anerkannt.
Sollten sie dann immer noch nicht zahlen wollen, müssten sie mal spüren, wie teuer Kredite sind.
Viel Erfolg wünscht Euch Gisela
 
Hi alle,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Ist schon krass, was die Forumsteilnehmer hier alles erleben.
Wir scheinen auf einem langen Weg zu sein. Und zwar an dem Punkt, wo man total erschöpft ist und schon das Meer zu sehen glaubt und dann aber feststellt, dass bis man wirklich dort ist, nochmal so lange gehen muss wie man schon gelaufen ist. Die Klage.

In unserem Fall wundert mich einfach, wie "mauschelig" eine große, renommierte Versicherung vorgeht. Ich empfinde es als derart ungerecht, dass unsere schriftliche Forderung so abgekanzelt wird.

Wir können nicht mal nachvollziehen, wie die auf den angebotenen Betrag kommen. Sicher, unsere Forderung war nicht ohne, aber sie ist begründet! Belegt! Könnte man nicht eine gewisse "offizielle" Reaktion erwarten?

Ich frage mich, warum in unserem total regulierten Land die Reaktions-Pflichten einer Versicherung vollkommen undefiniert sein können?


Wir werden wohl klagen müssen.

Wie lange dauert sowas? Anwalt spricht von erster und zweiter Instanz.
Schätze aber wir werden den Anwalt ohnehin wechseln bei der Gelegenheit.

Sollte unser Anwalt nicht längst von der Versicherung per Brief etwas schriftliches verlangen anstatt uns nach einem Telefonat mit der Versicherung das Klagen zu empfehlen?

Wie finden wir einen Anwalt, der wirklich schon ein paar solcher Fälle abgewickelt hat? In welches Rechtsgebiet fällt dass denn Fordern von (Unterhalts-)Schadensersatz optimalerweise? Unser Anwalt (Riesen Kanzlei, aber am Ende ist es eben doch nur einer) arbeitet vermutlich in der Regel FÜR Versicherungen (aber nicht für die von der wir fordern). Er scheint aber keine Ahnung von den "üblichen, möglichen" Reaktionen einer gegnerischen Versicherung zu haben sondern erscheint UNS eher naiv. Er kämpft in keiner Weise... gibts den kämpferischen, ideenreichen Anwalt von dem wir träumen?

Viele Grüße
babbaluba
 
Hallo
ich habe Deinen Beitrag gerade erst gelesen, da ich erst seit kurzem im Forum bin (ich habe den alten Bericht auch nicht gelesen).
Was ich erlebe ist, daß es gerade bei den Rechtsanwälten viele gibt, die sich schlecht auskennen oder sich zu vieles von den Versicherungen gefallen lassen.
Ich habe jetzt einen Anwalt kennengelernt, den ich wirklich für ziemlich gut halte.
Außerdem arbeitet der Anwalt bundesweit und man muß nicht unbedingt einen persönlichen Termin vereinbaren.
Er übernimmt ziemlich viele Fälle, die seine Kollegen "versemmelt" haben.
Wenn Du Interesse hast, dann gib mir doch bitte eine Rückmeldung, ich gebe Dir dann seine Internetadresse und Du kannst Dir selber ein Bild machen.
Ich glaube, daß der wirklich gut ist.
Herzliche Grüße
Angela
 
Hi Angela,

kannst du die Internetseite uns mitteilen, ich bin nähmlich auf der Suche nach einem guten Anwalt.

Grüße Josef
 
Grüß Dich, Josef09,

ich fürchte: 6 Jahre nach dem letzten Beitrag wird dieses Forumsmitglied kaum noch ins Forum reinschauen.

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