Pushen !
Moin, Tommy !
Du hast immer noch nicht mitgeteilt, ob Dein Anwalt das Angebot Deiner Begutachtung angenommen hat. Wenn der gegn. Vers. nachweislich keine Antwort vorliegt (etwa "auf dem Postweg verlorengegangen"?), wird sie mit den Schultern zucken dürfen. Hast Du von den ein- und ausgehenden Schriftsätzen Deines RA nicht jeweils eine Durchschrift ? Du sagst, die gegn. Vers. zahlt den RA. Das klingt ungewöhnlich und zuvorkommend. Andere rennen ihren Kosten für die Rechtsverfolgung erstmal hinterher. Du hast ihn aber doch wohl selbst gewählt und mandatiert ? Oder ist das etwa ein Hausfreund der gegn. Vers. ? Letzteres möchte ich mir nicht ausmalen.
Selbstverständlich ist beim RA
Mitdenken angesagt ! Er ist sogar auf
Deine "Steilvorlagen" angewiesen. Du solltest ihm im Gespräch
sachlich vermitteln, dass Deine Geduld mit dem Gegner (mache aber nicht den RA zum Gegner) begrenzt ist, und dass Deine Unfallsache jetzt angemessen
gepusht werden sollte. Bei dem Termin wird er, wie bereits oben ausgeführt, eine
Fristsetzung mit Klageandrohung veranlassen. Voraussetzung ist wie gesagt, dass der Vers. Deine Angebotsannahme vorliegt. Klar, sechs Monate sind für einen Unfallverletzten schon eine zähe Zeit. I.d.R. richten sich aber doch hier fast alle auf eine jahr(zehnt)elange Zeit des "Tauziehens" und Zermürbens durch die gegn. Versicherungen ein.
Du siehst, dass Deine Angaben leider immer noch zu "schwammig" blieben (siehe auch Sam`s Posting), so dass Dir für Deinen RA-Termin und die weiteren Verhandlungen mit der gegn. Vers. hier nur viel Erfolg, v.a. aber
viel Geduld gewünscht werden kann.
Schönes Wochenende (u. gute Besserung)
Carsten mit Gibbus
(41,9°)