• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Versicherung meldet sich nicht

daywalker20

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
15 Sep. 2006
Beiträge
34
Alter
40
Ort
Zwickau
Hallo Leute hatte im Feb. 2003 einen Berufsunfall (Autounfall)und habe mir dabei ziemlich viele Verletzungen zugezogen, nun sollte alles zum Abschluß kommen und die gegnerische Versicherung hat mir ein Gutachten angeboten wo meine evtl. Folgeschäden abzuwegen sind, das war im Nov.2006.Bis jetz hat sich nix getan:mad: und ich war schon deswegen beim Anwalt, der mind. 3-4 Briefe geschrieben hat, kam wieder keine Antwort zurück, er hat schon versucht anzurufen doch komischerweise ist diese Birne von Sachbearbeiter nie da, komisch oder ? Kennt sich irgend jemand damit aus oder kann mir Rat geben, habe schon über eine Klage nachgedacht weil es langsam echt reicht.Bitte macht schnell gehe Montag wieder zum Anwalt.



Danke Schonmal,Gruß Tommy:D
 
Hallo,

eine Klage wirkt wunder ;-) Da kommt sehr oft Bewegung in die ganze Sache.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo ,

Bei mir war das beim ersten Gutachten änlich , mit bitte bitte
ereichst du nichts bei denen , schlag doch deinem Anwalt vor
das er in seinem nächsten schreiben die Klage erwähnen soll , und
du wirst sehen wie schnell das dann funktuioniert .

lg
Pinki
 
Unklar

Hallo Daywalker20,

unklar drückst Du leider aus: "... Gutachten angeboten..." Heißt das, die gegn. Vers. wollte ein Gutachten beauftragen und aus dem ist bislang ohne Anlass nichts geworden ? Oder warst Du schon bei der gutachterlichen Untersuchung und die gegn. Vers. hält das Gutachten "hinterm Berge":confused: By the way: Das "Angebot" eines Gutachtenauftrags von Seiten der gegn. Vers. dürfte Dir schon die Alarmglocken läuten, da die gegn. Vers. gewiss einen versicherungsfreundlichen (z.B. IMB-)Gutachter beauftragt hat/beauftragen wird. Da solltest Du samt Anwalt zweifelsohne gewappnet sein, wer dich da "begutachten" soll. Auch verstehe ich hier nicht, warum Du Dich vor Deinem RA-Termin hier präparieren musst, traust Du Deinem RA nicht den richtigen "Biss" und die richtige Taktik zu ? Der RA -wie übrigens natürlich auch der sich verleugnen lassende "Versicherungsfrizze:D" (lasst Euch doch mal dessen Vorgesetzten oder Direktionsleiter ans Telefon geben)- sollte und wird wissen, dass das Bocken bei der Schadenregulierung sich immer zu Lasten der Vers. auswirkt (in einschlägigen Gerichtsurteilen oft die Schadensersatzsumme verdoppelnd). Also: Lass Deinen RA mal machen !

Er wird in feinstem RA-Deutsch:D der gegen. Vers. unter Fristsetzung mitteilen, dass ggf. eine Klärung vor dem Zivilgericht / eine gerichtliche Inanspruchnahme unausweiclich wird. Glaube, RAe sind rhetorisch gedrillt:D

Schönes WE !
Gibbus:cool:
 
Hallo daywalker,

von Anwälten habe ich einem blog gelesen, dass sie vereinzelt z.B. an den Vorstand der Vers. geschrieben hatten und sehr schnell Bewegung in die Sache kam. In meinem persönlichen Fall waren nur Klagen möglich, da die Vers. recht dickfällig ist. Wegen der verschleppten Regulierung wurde mein Schmerzensgeld erhöht.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich klagen... bei deinen Verletzungen, die du hattest. Ich meine, es war ein SHT(?)

Nicht zu vergessen ist die Gutachterschiene. Ich bin nicht sicher, ob man gegen ein aussergerichtlich erstelltes Gutachten (wenn man nicht zufrieden ist) genauso gut angehen kann, wie in einem Zivilprozess.
Vielleicht kommen dazu noch Ratschläge.

Dazu nur mal eben meine Erfahrung im Zivilprozeß: Nachdem das gerichtlich bestellte Gutachten bei mir nicht wirklich neutral ausfiel, konnte ich durch ein Privatgutachten erreichen, dass der gerichtl. bestellte Gutachter vor Gericht geladen wurde und sich berichtigen musste/durfte ;)

Wie gesagt, hängt auch ein bisserl davon ab, ob du eine Rechtsschutzvers. hast.

Viel Erfolg
Cindy
 
Noch unklarer

Hallo Daywalker20,

nun ist eine noch größere Verwirrung "im Anzug":confused: Wie sich das (Nicht-oder-Doch)-Vorhandensein einer Rechtsschutz-Versicherungspolice auf die Arbeit Deines RA auswirken soll, wird uns unsere liebe Cindy hoffentlich noch erklären. Mein Fachanwalt jedenfalls arbeitet durch die gewerkschaftliche Deckung genauso akkurat und erfolgreich wie er es mit meiner "Adwokat" (oder so ähnlich:D) oder mit von mir privat bezahltem Honorar tun würde, dazu zählt natürlich auch die Arbeit rund um die Gutachterauswahl.

Aber nicht jeder RA ist (bei gleicher Deckung) qualitativ gleich. Bitte teile uns doch vor oder nach deinem RA-Termin mit, was oben unklar war, und v.a. (wir sind ja gar nicht neugierig, nä:D?), wie der Termin gefruchtet hat.

N`Abend !
Carsten mit Gibbus:cool:(41,9°)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Gibbus,

was möchtest du erklärt haben? ;)

daywalker hat über eine Klage nachgedacht. Ich würde immer die Überlegung (vor allem, wenn es um größere Summen geht) mit einfliessen lassen, ob ich eine Rechtsschutzversicherung habe oder eben keine. Nicht jeder kann sich die Kosten, die man evtl. selbst tragen muss, auch leisten.
Meine Rechtsschutzversicherung hat zumindest schon einiges für mich gezahlt, was ich nicht hätte aufbringen können.

Wo ist Verwirrung im Anzug?

Gruß
Cindy

PS: Hi gibbus, auch bei Negativbewertungen darf man seinen Nick hinterlassen ;-)
 
Knapp vorbei

Hallo liebe Cindy:rolleyes: ,

toll, hier ein wenig mit Dir zu "schäkern":rolleyes:, aber wir schreiben ein bisserl aneinander vorbei: (Lies doch mal ...) Daywalker20 hat schon einen RA, und der wird wissen (müssen), wie er die gegn. Haftpflicht ins Benehmen zu setzen hat. Ich finde, dass hier -am Thema etwas vorbei- ein unnötiger Handlungsdruck erzeugt wird. Meine Rückfragen an Tommy D.20 wird nur er beantworten können, oder kennst Du seinen Fall in den rückgefragten Punkten ?

Nacht !
Gibbus(mit Lesebrille:eek:);)

P.S. Eine klitzekleine Frage doch an Dich: Wer ist Nick, und von wem solltest du denn eine Negativwertung haben ? Hast Du etwa ? ;-(
 
Zuletzt bearbeitet:
re. Antwort

Hallo Daywalker,..

Du möchtest Antworten nur eine Glaskugel ist leider nicht vorhanden und Spekulationen bringen Dir gar nichts'.!

Also ich denke mal es wurde Dir ein Gutachter / Termin angeboten, vorgeschlagen ? Und kein Gutachten ? Oder eine Begutachtung zu den verbleibenden Schäden,..?
Warst Du zu der Begutachtung, oder hat diese noch gar nicht stattgefunden ? Zu was schreibt Dein RA / Sachverhalt,.. leider lässt sich nichts beantworten,..
Bitte versuche Dich nochmals zu erklären, dann kann man versuchen zu Antworten,.. In diesem Sinne, sam
 
RA wird's schon wissen

Hi Gibbus,

lies du doch mal.... die Antworten 'über' deinem ersten Beitrag. Wir alle wissen, dass daywalker einen RA hat - es geht wohl darum, ob er Klage einreicht. Dazu kann man wohl noch seine Erfahrungen einbringen(?)

Und du willst doch nicht allen Ernstes behaupten, dass es in jedem einzelnen Fall genügt, einen RA zu haben und dann kann man sich zurücklehnen?
Warum sind dann hier soviele UO mit ihrem RA unzufrieden und stellen Fragen über Fragen?
Warum schreiben erfahrene UO, wie Gisela, z.B., dass ein Anwalt nur so gut ist, wie sein Mandant? ...falls du diese Aussage richtig zu deuten weißt. ;)

OK, ich geb Ruhe und bringe meine Erfahrungen lieber anderweitig ein.
Lesen reicht auch und macht nicht soviel Mühe.

Ciao
Cindy
 
Zurücklehnen

"Auch Kätzchen haben Tätzchen":rolleyes:

Ich weiß nicht, was diese Angriffslust hier soll: Du liest offensichtlich "quer" (und schießt auch genau so). Bitte lies doch mal v.a. Sammy`s Beitrag. Von "Zurücklehnen" habe ich auch nichts geäußert. Im Gegenteil setze ich ein angemessenes Vertrauen zu meinem Anwalt voraus, dass er -nachdem ich ihm (wie ein "Wasserträger") die Substanz/das "Schießpulver", also alle Fakten und Argumente liefere- sodann außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen wird (mein Anwalt ist vor allen Gerichten postulationsfähig und braucht mich dazu nicht). Man muss auch mal die Arbeit (hier: an seinen Anwalt) delegieren, abgeben und sich entspannen können. Sonst nervt`s alle Beteiligte. Dafür ist der Anwalt für mich da, der hat es studiert, glaub mir !

Jetzt sollten wir aber mal die Tätzchen wieder einfahren und die Griffel ruhen lassen, bis Tommy Daywalker20 sich zu Wort meldet, nä:D?

Gibbus:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
Es gbt solche und solche Rechtsanwälte. Man soltte sich selbst auch informieren welche Rechte und Pflichten man hat. Vorallem mit dem eigenen Ra "Tacheles" reden. Manche kassieren gerne das Geld , je länger es dauert. Die gegnerische Versicherung muß ja zahlen egal wann.
Diese Forum eignet sich hervorragend zur Information, bin neu hier und habe schon viel nützliches erfahren.
Mitwirkungspflicht in Sachen Rechtsanwalt ist meiner Meinung auch wichtig.
Gruß Hydria
Hallo Daywalker20,

unklar drückst Du leider aus: "... Gutachten angeboten..." Heißt das, die gegn. Vers. wollte ein Gutachten beauftragen und aus dem ist bislang ohne Anlass nichts geworden ? Oder warst Du schon bei der gutachterlichen Untersuchung und die gegn. Vers. hält das Gutachten "hinterm Berge":confused: By the way: Das "Angebot" eines Gutachtenauftrags von Seiten der gegn. Vers. dürfte Dir schon die Alarmglocken läuten, da die gegn. Vers. gewiss einen versicherungsfreundlichen (z.B. IMB-)Gutachter beauftragt hat/beauftragen wird. Da solltest Du samt Anwalt zweifelsohne gewappnet sein, wer dich da "begutachten" soll. Auch verstehe ich hier nicht, warum Du Dich vor Deinem RA-Termin hier präparieren musst, traust Du Deinem RA nicht den richtigen "Biss" und die richtige Taktik zu ? Der RA -wie übrigens natürlich auch der sich verleugnen lassende "Versicherungsfrizze:D" (lasst Euch doch mal dessen Vorgesetzten oder Direktionsleiter ans Telefon geben)- sollte und wird wissen, dass das Bocken bei der Schadenregulierung sich immer zu Lasten der Vers. auswirkt (in einschlägigen Gerichtsurteilen oft die Schadensersatzsumme verdoppelnd). Also: Lass Deinen RA mal machen !

Er wird in feinstem RA-Deutsch:D der gegen. Vers. unter Fristsetzung mitteilen, dass ggf. eine Klärung vor dem Zivilgericht / eine gerichtliche Inanspruchnahme unausweiclich wird. Glaube, RAe sind rhetorisch gedrillt:D

Schönes WE !
Gibbus:cool:
 
Top