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Versicherung kürzt Gutachten

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joest42

Mitglied
Registriert seit
21 März 2007
Beiträge
57
Hatte vor kurzem einen Unfall
jemand ist mir auf mein stehendes Auto gefahren.
Die gegnerische Versicherung hat jetzt das vom mir in Auftrag gegebene Gutachten um mehrere hundert Euro gekürzt.
Wollte auf Gutachtenbasis abrechnen.
Darf die AXA das?

joest
 
Nein.

Die Axa hat vermutlich Dein Gutachten an einen eigenen Sachverständigen weitergegeben. Dieser hat andere Stundenverrechnungssätze zugrunde gelegt und so Dein Gutachten gekürzt.

Dir stehen aber die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu. Auch dann, wenn Du fiktiv, d.h. auf Grundlage des Gutachtens abrechnest.

So jedenfalls nach BGH und diversen Instanzgerichten. Darauf solltest Du bestehen und Dich nicht abspeisen lassen!

MfG
 
Hallo, was hat denn die AXA gekürzt
 
Hallo joest,

deine bisherigen Beiträge irritieren mich schwer. In Beitrag http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=12012&postcount=1 schreibst Du
Hatte vor kurzem einen Unfall
jemand ist mir auf mein stehendes Auto gefahren.
Die gegnerische Versicherung hat jetzt das vom mir in Auftrag gegebene Gutachten um mehrere hundert Euro gekürzt. (...)
(Hervorhebung von mir)

Unter http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=11375&postcount=1 heißt es auf einmal von Dir:
(...) hatte vor über 11 Jahren einen unverschuldeten Unfall.
(...)
Mittlerweile erstattete die gegenerische Versicherung Abschlagszahlungen und die Höhe des Verdienstausfallschadens wurde von einem Gutachter berechnet.
Meine Gesundheitlichen Probleme wurden im laufe der Zeit schlimmer wie auch meine Finanzielle Situation so das ich keinen Ausweg mehr sah und die private Insolvenz beantragte.
Das war vor 5 Jahren.(...)
(Hervorhebungen von mir)

In Beitrag http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=13720&postcount=1 fragst Du auf einmal nach möglichen Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflicht, obwohl Du ja schon Abschlagszahlungen für einige Positionen erhalten hast und auch schon Gutachten zum Verdienstausfall erstellt wurden. Dann die Frage nach dem gekürzten KFZ-Schadensgutachten, das anscheinend erst 11 Jahre nach dem Unfall :confused: :confused: :confused: erstellt wurde, obwohl andere Positionen längst anerkannt wurden.

Joest, bring doch mal bitte Klarheit in deinen Fall. Dann wirst Du hier sicherlich auch Unterstützung finden.

Gruß
Joker
 
Sorry, sind 2 verschiedene Fälle die Angelegenheit mit dem gekürzten Gutachten bezog sich auf ein vor kurzem eingetretenen Schadensereignis- deshalb auch in dem forum Verkehrsunfall ohne Personenschaden.

Gruß Joest
 
und was wurde bitte gekürzt?
 
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