Black Arrow
Nutzer
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- 24 März 2008
- Beiträge
- 2
Hallo Leute,
meine Mutter hatte vor gut einem Jahr einen Verkehrsunfall, bei dem ein Knöchel "zermatscht" wurde.
Die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei hat nun ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die bleibenden Beeinträchtigungen festzustellen.
Hier nun einige fragen, die mich in diesem Zusammenhang interessieren:
- Hat ein solches Gutachten irgendwelche rechtsverbindlichen Auswirkungen?
- Wo kann man ein solches Gutachten auf Objektivität und sachliche Richtigkeit überprüfen lassen (Raum Potsdam/Berlin)?
- Schlägt nicht normalerweise das Gericht einen oder mehrere Gutachter vor, die die bleibenden Beeinträchtigungen feststellen?
- Wie kann man ein von der Gegenpartei in Auftrag gegebenes Gutachten am besten Anfechten, bzw. Widerspruch einlegen, wenn der Inhalt nicht der Realität entspricht?
bin für jeden Hinweis dankbar
Gruß
Black
meine Mutter hatte vor gut einem Jahr einen Verkehrsunfall, bei dem ein Knöchel "zermatscht" wurde.
Die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei hat nun ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die bleibenden Beeinträchtigungen festzustellen.
Hier nun einige fragen, die mich in diesem Zusammenhang interessieren:
- Hat ein solches Gutachten irgendwelche rechtsverbindlichen Auswirkungen?
- Wo kann man ein solches Gutachten auf Objektivität und sachliche Richtigkeit überprüfen lassen (Raum Potsdam/Berlin)?
- Schlägt nicht normalerweise das Gericht einen oder mehrere Gutachter vor, die die bleibenden Beeinträchtigungen feststellen?
- Wie kann man ein von der Gegenpartei in Auftrag gegebenes Gutachten am besten Anfechten, bzw. Widerspruch einlegen, wenn der Inhalt nicht der Realität entspricht?
bin für jeden Hinweis dankbar
Gruß
Black