die christlich-demokratisch unionierte bundestagsabgeordnete annette widmann mauz (rechtsanwältin) ist davon überzeugt, daß betroffene nach verkehrsunfällen so korrekt entschädigt werden nach den zugrundliegenden vereinbarungen (avb, gesetze), daß kein politischer handlungsbedarf existiert. auch schuldlos schwer geschädigte haben damit keinen grund zu beschwerden.
http://www.abgeordnetenwatch.de/annette_widmann_mauz-575-38043.html
stellungnahmen vom 22.08. und 28.08.2012 auf seite 10
weil diese politikerin vorgibt, sie hätte auch mit betroffenen gesprochen, was ihre statistiken bestätigt, würde mich interessieren, wie das schwer geschädigte hier sehen.
ich bitte darum, an der umfrage nur teilzunehmen, wenn der schaden so gross war, dass leistungen einer versicherungsgesellschaft unbedingt notwendig wären. wenn der schaden also nicht alleine bzw. zusammen mit dem unfallverursacher getragen werden kann. (wer pro jahr 200.000 € verdient, könnte seinem opfer durchaus über mehrere jahre hinweg 200.000 € bezahlen, müsste halt etwas kürzer treten.) damit dürfte ein recht kerniges ergebnis entstehen, das erkennen läßt, wie notwendig bzw. überflüssig die kfz-haftpflicht als sparte der versicherungswirtschaft ist.
die meisten werden beim überprüfen, ob die vereinbarungen eingehalten worden sind von ihren rechtanwälten und den versicherungsmitarbeitern, den § 249 bgb durchlesen müssen. der wird anspruchstellern nur selten genannt und oft nur teilweise korrekt umgesetzt.
beim beantworten bitte miteinkalkulieren, dass der gesamte aufwand der rechtsverfolgung auch zurechenbar ist. folglich können sogar leute mit leichten oder mittelschweren schäden kaum "100% entschädigt" angeben. die meisten erbrachten eigenleistungen, für die nur eine billige unkostenpauschale geflossen ist.
http://www.abgeordnetenwatch.de/annette_widmann_mauz-575-38043.html
stellungnahmen vom 22.08. und 28.08.2012 auf seite 10
weil diese politikerin vorgibt, sie hätte auch mit betroffenen gesprochen, was ihre statistiken bestätigt, würde mich interessieren, wie das schwer geschädigte hier sehen.
ich bitte darum, an der umfrage nur teilzunehmen, wenn der schaden so gross war, dass leistungen einer versicherungsgesellschaft unbedingt notwendig wären. wenn der schaden also nicht alleine bzw. zusammen mit dem unfallverursacher getragen werden kann. (wer pro jahr 200.000 € verdient, könnte seinem opfer durchaus über mehrere jahre hinweg 200.000 € bezahlen, müsste halt etwas kürzer treten.) damit dürfte ein recht kerniges ergebnis entstehen, das erkennen läßt, wie notwendig bzw. überflüssig die kfz-haftpflicht als sparte der versicherungswirtschaft ist.
die meisten werden beim überprüfen, ob die vereinbarungen eingehalten worden sind von ihren rechtanwälten und den versicherungsmitarbeitern, den § 249 bgb durchlesen müssen. der wird anspruchstellern nur selten genannt und oft nur teilweise korrekt umgesetzt.
beim beantworten bitte miteinkalkulieren, dass der gesamte aufwand der rechtsverfolgung auch zurechenbar ist. folglich können sogar leute mit leichten oder mittelschweren schäden kaum "100% entschädigt" angeben. die meisten erbrachten eigenleistungen, für die nur eine billige unkostenpauschale geflossen ist.