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versicherrungsleistungen?

sarina

Nutzer
Registriert seit
27 Feb. 2007
Beiträge
3
hallo an alle,

hatte 2003 einen schweren autounfall (frontal zusammenstoss), bei dem der verursacher verstorben ist.
mein linkes fussgelenk wurde dabei zertruemmert. hatte seitdem vier operationen, letzte im november 2006. die versicherung teilte mir mit das sie diese kosten noch einmal uebernehmen. wie gnaedig dachte ich mir.
mein arzt teilte mir nach der op mit, dass ich in zukunft noch mit weiteren op's rechnen muss und das wieder knochen absterben koennten.
kann da die versicherung einfach nicht zahlen?
letztes jahr wurden meine verletzungen begutachtet und sie wurden auf 70% festgestellt. meine frage, gilt das fuer immer oder wird das jedes jahr nach geprueft
weiss vieleicht auch jemand wielange ein behandlungs verfahren laeuft bis es ab geschlossen ist. ich muss ja immer wieder ins krankenhaus fuer op's.
bei mir ist da noch garkein ende abzusehen, brauche immer noch meinen rolli und meine gehhilfen.

bedanke mich schon mal fuer eure zeit und eure antworten.

alles gute fuer alle

p.s. vielleicht hat ja einer mal lust zu chatten:)
 
Hallo sarina,

von wem erwartest Du Versicherungsleistungen, gegnerische Haftpflichtversicherung oder eigene private Unfallversicherung ?

Was sind das für 70 %, Grad der Invalidität, GdB oder MdE ?

Gruß
Luise
 
hallo luise,

ja die versicherungsleistungen kommen von der gegnerischen haftplichtversicherung. die bis jetzt auch immer alles bezahlt haben.
die 70% invaliditaet wurde fuer meine private versicherung festgestellt und das gutachten habe ich auch der gegnerischen versicherung zur verfuegung gestellt. die damit auch erst einmal zufrieden sind.
meine private unfallversicherung hat mich danach ausgezahlt.
von der gegnerischen haftplichtversicherung bekomme ich den lohnausfall.
nur weiss ich garnicht wie lange die zahlen und auch nicht wann bei mir ein behandlungs ende in sicht sein wird.

vielen dank. cheers sarina
 
Hallo sarina,

der Unfall geschah 2003, die Dreijahresfrist zur Begutachtung in der privaten Unfallversicherung (PUV) endete in 2006. Die von der PUV veranlasste Begutachtung ergab einen Grad der Invalidität von 70 %, der Versicherer erbrachte die vereinbarte Leistung. Die Sache ist erledigt – für immer, eine erneute Begutachtung gibt es nicht.

Die Haftpflicht des Unfallverursachers hat Dir jeden materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen:

Behandlungskosten, OP’s, REHA, Schmerzensgeld ....... und

Erwerbsschaden (Lohnausfall) solange bis Du wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen kannst, wenn nicht im alten Beruf ist eine Differenz zum früheren Einkommen auszugleichen.

Gruß
Luise
 
Hallo sarina,
Luise hat Dir ja bereits einige Schadensersatzleistungen aufgezählt. Ich hoffe sehr. dass Du weißt was Dir zusteht. Ich möchte noch den Haushaltsführungsschaden und wenigstens die Leistungen für die vermehrten Bedürfnisse aufführen. Was ist mit den Folgeschäden usw.. LassDich nur nicht für dumm verkaufen. Ich befürchte, dass die versicherung noch Deine OP. zahlt und Dich dann im Regen stehen lässt. Ich werde auch bereit fast 5 Jahre veralbert. <allerding habe ich dafür gesorgt, dass die Verjährung nicht eintritt. Meine Klage läuft zur Zeit.
Schau mal auf meine Homepage und sieh Dir die Sch.... an.
http://motorradunfall-uwe-meister.com

Lieben Gruß.

Uwe
 
hallo uwe,

habe deine seite gelesen. ist ja noch schlimmer als bei mir. wuensche dir weiterhin alles,alles gute.
es tauchen ja immer wieder neue fragen auf und man hat immer angst ob das geld wieder kommt.
fue meine ops muss ich das geld immer erst vorstrecken und die vericherung zahlt dann immer spaeter. das gleiche mit dem lohnausfall.
den rechne ich alle drei monate ab. ist das auch normal oder kann man das auch monatlich machen?
man findet aber auch nur sehr schlecht informationen oder bin das nur ich?

vielen dank das du dir die zeit zum lesen genmmen hast.

alles gute sarina
 
hallo sarina,

mit den 3 monaten ist i.o. zahlung sollte allerdings im voraus erfolgen

siehe beiliegenden gesetzestext :

quote

Bürgerliches Gesetzbuch
>Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 18 - Leibrente (§§ 759 - 761)

§ 760
Vorauszahlung

(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten. (2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zwecke der Rente. (3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.

unquote

ob der versicherer sich auf moantliche zahlung im voraus einlässt ist verhandlungssache

tschüss

scooterplus
 
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