Hallo zusammen,
ich habe eine aktuelle Frage und vielleicht kann man mir hier weiterhelfen.
Nach einem schweren Hundebiss ist in die linke Hand mit anschliessender Invalidität von 3/20 der Hand gibt es jetzt folgendes Problem.
Die mir aufgelegten fristen habe ich alle eingehalten.
Hundebiss 14.12.07, Gutachten durch meinen behandenen Arzt mit Feststellung einer bleibenden Invalidität und Zugang beim Versicherer zum 28.12.08.
Bis heute hat sich der Versicherer nicht gemeldet, obwohl er hierfür 3 Wochen nach Zugang des Gutachtens verpflichtet ist. Mit Zusendung des Gutachten, habe ich um Abrechnung nach Gliedertaxe gebeten.
Meine Frage: Muss der Versicherer jetzt ohne erneute Prüfungsmöglichkeit abrechnen oder hat er eine Nachfrist?
Grüsse
Gex
ich habe eine aktuelle Frage und vielleicht kann man mir hier weiterhelfen.
Nach einem schweren Hundebiss ist in die linke Hand mit anschliessender Invalidität von 3/20 der Hand gibt es jetzt folgendes Problem.
Die mir aufgelegten fristen habe ich alle eingehalten.
Hundebiss 14.12.07, Gutachten durch meinen behandenen Arzt mit Feststellung einer bleibenden Invalidität und Zugang beim Versicherer zum 28.12.08.
Bis heute hat sich der Versicherer nicht gemeldet, obwohl er hierfür 3 Wochen nach Zugang des Gutachtens verpflichtet ist. Mit Zusendung des Gutachten, habe ich um Abrechnung nach Gliedertaxe gebeten.
Meine Frage: Muss der Versicherer jetzt ohne erneute Prüfungsmöglichkeit abrechnen oder hat er eine Nachfrist?
Grüsse
Gex