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Versicherer versäumt Frist!

Gex

Nutzer
Registriert seit
5 März 2009
Beiträge
5
Hallo zusammen,
ich habe eine aktuelle Frage und vielleicht kann man mir hier weiterhelfen.
Nach einem schweren Hundebiss ist in die linke Hand mit anschliessender Invalidität von 3/20 der Hand gibt es jetzt folgendes Problem.
Die mir aufgelegten fristen habe ich alle eingehalten.
Hundebiss 14.12.07, Gutachten durch meinen behandenen Arzt mit Feststellung einer bleibenden Invalidität und Zugang beim Versicherer zum 28.12.08.
Bis heute hat sich der Versicherer nicht gemeldet, obwohl er hierfür 3 Wochen nach Zugang des Gutachtens verpflichtet ist. Mit Zusendung des Gutachten, habe ich um Abrechnung nach Gliedertaxe gebeten.
Meine Frage: Muss der Versicherer jetzt ohne erneute Prüfungsmöglichkeit abrechnen oder hat er eine Nachfrist?

Grüsse
Gex
 
Hallo Gex,

meinst du jetzt die Versicherung des Hundehalters oder deine private Unfallversicherung?

Gruß Jens
 
Hallo jens,
ich meine meine eigene Unfallversicherung.

Gruss Gex
 
... Meine Frage: Muss der Versicherer jetzt ohne erneute Prüfungsmöglichkeit abrechnen oder hat er eine Nachfrist? ...
Hallo Gex,
das ist wohl eine Frage die ein Fachanwalt für Versicherungsrecht richtig beantworten kann.

Nach meinem persönlichen Dafürhalten (ich bin kein Fachanwalt für Versicherungsrecht) können sich schuldhafte Versäumnisse des Versicherers nicht zum Nachteil des Versicherten auswirken.
Es wäre also zunächst festzustellen ob das Fristversäumnis schuldhaft war. Einfachstes Beispiel: Post wurde nicht zugestellt. Du brauchst also einen Rückschein. Ansonsten ist die Ausrede vorprogrammiert.

Allerdings geht aus Deinem Text nicht hervor mit was sich die Versicherung melden wollte. Wenn es im Vertrag nur heißt "Wir äußern uns innerhalb 3 Wochen." und weiter nichts, dann hast Du keinen Schaden, ausser dass Du länger warten musst. Erst dann wenn drin steht, nach 3 Wochen entscheiden wir, ob .... oder ob nicht .... bist Du nach meinem Dafürhalten so gestellt, als habe die zu Deinen Gunsten entschieden.

Grüße
oohpss
 
Danke für Eure Antworten, mit Antwortfrist von 3 Wochen nach Eingang des Gutachten, steht in der AUB des Versicherers.
Ich möchte nur wissen, ob der Versicherer jetzt nicht mehr die Möglichkeit hat ein Gegengutachten erstellen zu lassen, da er sich nicht fristgerecht ( 3 Wochen nach Eingang meines Gutachten beim Ihm) dazu geäussert hat, obwohl es in seinen AUB schriftlich fixiert ist.
Habe ich jetzt endlich erreicht, dass sich nicht noch alles weiter verzögert?

Grüsse Gex
 
hallo, oohpss

ich muss immer erst mal gucken, wo den alle deine "o´s" hingehören.
mir ist folgendes, auch nach einem hundebiss, passiert:

hatte damals zwei puv. die eine schloss sich der anderen an. bis aufs bezahlen. die bezahlt hat, warf mich raus, die andere sagte, ich hätte die fristen versäumt.
hab ja nicht schlecht geguckt.

mfg
pussi
 
D... mit Antwortfrist von 3 Wochen nach Eingang des Gutachten, steht in der AUB des Versicherers. .../quote]
Hallo Gex,
steht da tatsächlich: "Nach Eingang des Gutachtens des Geschädigten antworten wir innerhalb 3 Wochen."?
Wenn ja, aber das hatte ich schon erläutert, erscheint es mir so, als sei das heiße Luft. Denn die Antwort der Versicherung kann ja sein: "Unsere Antwort gemäß Bedingungen ist: Wir haben das Schreiben erhalten."
Im übrigen hattest Du noch nicht erläutert ob Du einen Nachweis über Dein Schreiben an die Versicherung hast.
Habe ich jetzt endlich erreicht, dass sich nicht noch alles weiter verzögert?
Nach meinen Erfahrungen mit UVs: Nein,
Soweit das Nichtantworten für die Versicherung keine nachteiligen Folgen hat - und so schätze ich das ein - sehe ich das als ganz normalen Bestandteil der Taktik.
Was sagt denn Dein Anwalt dazu?
(Übrigens kenne ich das auch so, dass die erstmal als Antwort die Kündigung für die Unfallversicherung schicken ...)

Grüße
oohpss
 
Nochmals Danke für Eure Antworten,
@pussi, ich habe auch zwei private UV, eine bei der Allianz und die zweite bei einem kleineren Versicherer, der als Rückversicherer die Züricher hat.

Die Allianz hat mich zu einem zweiten Gutachten in die BG Klinik "geschickt", dort wurde vom Oberarzt ein erneutes Gutachten erstellt ( in dieser Klinik wurde ich auch operiert), welches zum gleichen Schluss kam. Bleibende IV 3/20 der Hand. Mit Schreiben der A. und angehängtem Gutachten ging die IV Zahlung an mich raus.
Inv. Summe 80.000€, Gliedertaxe Hand 55%,3/20 davon = 6600,- Euro.

Bei der 2ten Versicherung habe ich eine Gliedertaxe.
Grundsumme 110.000 Euro
Gliedertaxe erhöht für einen Finger =20%
Hand = 1oo% IV
mein kleiner Finger hat 100%, + Hand 20%
Da ein Finger immer an der Hand ist, wird dann nur noch die Hand gewertet.
Allerdings würde ich mich bei derBewertung des Fingers hier "besser" stehen.
Grundsumme 110.000,- Hand 100%, davon 3/20 = 16.500,- Euro
Grundsumme 110.000,- Finger 20% , davon 100%= 22.000,- Euro

@oohpss
Ja es steht genau so in der AUB ich zitiere:
Parah.10 Fälligkeit der Leistung
Sobald der Versicherer die Unterlagen zugegangen sind, die der Versicherungsnehmer zum Nachweis des Unfallherganges und der Unfallfolgen sowie über den Abschluss des für die Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat, ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monats-bei einem Invalititätsanspruch innerhalb von drei Monaten-zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt. Die ärztlichen Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Leistungsanspruches entstehen, werdeen nach Absprache mit dem Versicherer ersetzt.

Wie schon geschrieben, habe ich ein ärztliches Gutachten mit letzlicher Feststellung einer verbleibenen Inv. am 28.11.08 dem Versicherer zukommen lassen und bis heute nichts gehört!

Ich werde die Sache wohl am Montag meinem RA übergeben.

Grüsse
Gex
 
... Abschluss des für die Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat... ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monats-bei einem Invalititätsanspruch innerhalb von drei Monaten-zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt. ... Ich werde die Sache wohl am Montag meinem RA übergeben.
Hallo Gex,
bist Du Dir ganz sicher, dass Du Unterlagen "über den Abschluss des für die Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens" übermittelt hast? Hat Dein Arzt tatsächlich geschrieben, dass die Behandlung abgeschlossen ist und keine Verbesserung zu erwarten ist?
Wenn ja, dann sollte sich die Versicherung motivieren lassen.
Wenn nein, dann dürfte sich die Versicherung noch Zeit lassen.
Wenn es unklar ist, was das bedeutet, was der Arzt geschrieben hat oder wie die Vwrsicherung das verstanden hat, würd eich einfach mal die Versicherung anrufen und nachfragen.
Was schlechteres als "Wir sagen nichts dazu." können die auch nicht sagen.
Möglicherweise ist das alles noch garnicht so eskaliert, dass jetzt schon ein Anwalt benötigt werden würde.
Ich würde es halt mal mit dem Anruf probieren.

Viel Erfolg.
Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,
wörtlich hat der Arzt geschrieben:
Abschliessende Invaliditätsbeurteilung:
Am fünften Finger der linken Hand besteht 100%-ige Invalidität durch Gewebekontrakturen, endständige Taubheit durch Nervzerstörung und Gefäßschädigung.Durch die ausgedehnten Kontrakturen im Hohlhandbereich besteht eine endständige Invalidität der Hand von 20%.

Ich weiss nicht wie abschliessender und unmissverständlicher man endständig definieren sollte!

ich habe ja mit der Versicherung am letzten Mittwoch telefonisch gesprochen, dort meinte der Sachbearbeiter, Ihr "beratender Arzt" hat da eine andere Meinung. Nur welche? Hinhaltetatik!
Daher will ich es einfach meinem Anwalt geben, da ich mich im Recht fpühle und einfach keinen Nerv mehr habe, zumal die Allianz ja schon gezahlt hat und somit alles anerkannt hat.

Grüsse
Gex
 
Prima,
dann ist die Entscheidung zum Anwalt zu gehen richtig und die Versicherung kann versicherungstechnisch (zunächst) nichts mehr verzögern, nur juristisch.

Ist das Heilverfahren abgeschlossen und der entsprechende Nachweis gegenüber dem Versicherer erbracht, ergibt sich die Verpflichtung, den Schaden zu regulieren und die Invaliditätsleistung in anerkannter Höhe an den Versicherungsnehmer auszuzahlen.

Insofern unterstelle ich im Augenblick Hinhaltetaktik.

Normalerweise enthalten die Versicherungsbedingungen noch einen Vorbehalt, der regelt, dass beide Vertragspartner die Möglichkeit einer Neubemessung haben, wobei der Versicherer diesen mit der Regulierungserklärung und der Versicherungsnehmers binnen Monatsfrist ab Zugang dieser Erklärung aussprechen muss.

Viel Erfolg

Grüße
oohpss
 
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