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Verschlimmerungsantrag

rthenrw

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2006
Beiträge
212
Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage. Ich habe 2002 erstmals einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt. Nach einem Gutachten wurde mir wegen einer Hörminderung und Wirbelsäulenbeschwerden ein GdB von 20 % zugesprochen.
2004 habe ich wegen einer PTBS einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Man gestand mir jetzt einen GdB von 30% zu. Nachdem ich im Mai und Juni in einer stationären Heilbehandlung wegen der PTBS gewesen bin und von dort, als arbeitsunfähig entlassen wurde, habe ich erneut einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Man sprach mir jetzt einen GdB von 50% zu. Nachdem mir dieser GdB zugesprochen wurde, musste ich für die Deutsche Rentenversicherung, wo ich einen Antrag auf voller Erwerbsminderungsrente gestellt habe, zum Gutachten. Dieser Gutachter hat eine schwere PTBS festgestellt und weiter festgestellt, dass ich nicht in der lange bin, täglich mehr als 3 Stunden zu arbeiten. Daraufhin sprach die Deutsche Rentenversicherung mir eine volle Erwerbsminderungsrente zu. Jetzt stellte ich mir die Frage, ob es sinn macht, erneut einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen und das Gutachten und den Rentenbescheid bei zufügen.
Schon jetzt besten Dank
 
Hallo rthenrw,
Versuche selbst mal abzuwägen. Welche Höhe GdB willst Du erreichen? Was ist damit verbunden? Mache Dir eine Tabelle Vorteile-Nachteile. Da Du noch weitere Sachen am laufen hast, würde ich mich nicht auf eine weitere Front einlassen, wenn nicht gewichtige Gründe dafür sprechen.

Gruß von der Seenixe
 
Versorgungsamt

Sollte der letzte Bescheid vom Versorgungsamt älter als 6 Monate sein, würde ich sofort einen weiteren Verschlimmerungsantrag stellen und gleich GdB 80 % "bestimmen". Das neue Gutachten beifügen.
Das Versorgunsamt wendet sich erneut an Deine Ärzte (diese sind vorab über Dein Vorgehen zu informieren) und dann heißt es wieder: abwarten.

@ seenixe

Hinweis: GdB 50 - 70 % - kein Unterschied - oder ? Aber wenn schon 70 %, dann sind es nur noch 10 % bis 80 % - und dann sieht es wieder anders aus.
Ein "langsames Herantasten" wird immer wieder empfohlen oder ist dieses nicht zutreffend?

anaconda
 
Hallo Anaconda,

wenn ich mich richtig erinnere, dann hat rthenrw noch andere Verfahren am laufen und es ist immer die Frage, ob man sich nicht ersteinmal auf die wichtigen Sachen beschränkt. Wenn dann noch Luft bleibt, dann kann man machen was man will ;-)

Gruß von der Seenixe
 
re. Antwort

Hallo rthenrw,

wenn Du eine GdB von 50 vom Versorgungsamt erhalten hast zur PTSB dann wurde es ordentlich gut bewertet. Wobei ich nicht weiß wie die PTBS sich in Deinem Fall auswirkt. Eine höhere GdB wirst Du nur erwirken können, wenn Du Fähigkeiten wie das Laufen verlernst oder stark eingeschränkt bist, Verwirrtheit ect. einsetzen.

Oder Du den Zustand der Hilflosigkeit erreichst mit wenigstens der Pflegestufe II., ansonsten wird es bei den 50 GdB bleiben.
In diesem Sinne, sam
 
Hallo Seenixe, Anaconda und Sam,
zunächst einmal vielen Dank für eure Beiträge. Ich finde es einfach nur toll zu sehen, wie aus vielen Richtungen und vielen Personen, eingestellte Beiträge mit den dazugehörigen Fragen, untereinander diskutiert werden. Und so häufig zu brauchbaren Ergebnissen führen.

Wie Seenixe bereits richtig mitgeteilt, habe ich noch einiges andere am laufen.

3 Klagen gegen die BG beim Sozialgericht
1 Klage gegen die BG beim Obersozialgericht
1 Klage gegen eine Unfallversicherung beim Landgericht
1 Klage gegen meinen Dienstherrn beim Landgericht.
1 Prüfungsverfahren der Landesversicherungsanstalt gegen die BG und

1 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen meinen Dienstvorgesetzten.

Dies wird auch noch nicht das Ende sein.

Jetzt fragen sich sicherlich einige, was treibt der da. Ich kann nur sagen, dies sind die Folgen, wenn eine BG sich auf ein Gutachten stützt, welches durch eine falsche medizinische Fachrichtung erstellt wurde. So nach dem Motto, lassen wir mal ein Neurochirurgisches Gutachten beim Urologen machen.

Die einzigste Behörde die keine Schwierigkeiten gemacht hat, war die Deutsche Rentenversicherung. Da bin ich auch sehr froh drüber, denn diese Behörde, macht wie es hier häufig zu lesen ist, genau so viele Probleme wie manche BG´en.

Da Seenixe diese Verfahrenswege bekannt waren, kann ich gut verstehen, warum er mir dies auch so beantwortet hat.
Aber die Ausführungen von Anaconda, ohne das Hintergrundwissen meiner Probleme, haben mir auch gezeigt und mir klar vor Augen geführt, dass es wichtig ist, nicht aufzugeben und weiter für sein Recht zu kämpfen.
Die Ausführungen von Sam zeigen mir sehr gut, wie ich es von Sam gewohnt bin, eine realistische Einschätzung, im Verwaltungsdenken.

Jetzt werde ich erst einmal ein paar Tage über eure und meine Gedankengänge schlafen und dann entscheiden.

Sicherlich freue ich mich weiterhin noch auf viele Antworten. Denn diese helfen, oft nicht nur dem Verfasser eines Beitrages, sondern auch vielen anderen in diesem Forum.
Ich fände es auch schön, zu erfahren wie andere Menschen mit einer PTBS durch das Versorgungsamt im GdB eingestuft wurden.

Vielen Dank
 
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