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Verschlimmerungsantrag bereits 2x abgelehnt

Bora

Mitglied
Registriert seit
26 März 2012
Beiträge
47
Hallo zusammen,

ich habe dauerhaft 40% wegen Kinderlähmung. Nun hatte ich Anfang November 2011 einen Unfall mit dem Hund des Nachbarn und habe mir das Sprunggelenk beidseitig gebrochen. Bei der OP wurde massive Osteoporose festgestellt, die der Orthopäde im nachhinein durch Knochendichtungmessung bestätigt hat. Mein DXA liegt bei -3,5. Im Dezember 2011 habe ich daraufhin einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Dieser wurde im Februar 2012 abgelehnt mit der Begründung, ich könnte noch am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Im Januar bekam ich die Diagnose, dass sich nach der OP ein Morbus Sudeck gebildet hat. Ich wollte aber beim VA das laufende Verfahren nicht stören. Ich habe Widerspruch eingelegt und den Morbus Sudeck erwähnt. Samstag bekam ich abermals ein Schreiben, dass man mir nicht abhelfen könnte und meine Akten an die Bezirksregierung Münster geschickt habe. Was hat das zu bedeuten?

Seit November 2011 bis jetzt Ende April 2012 bin ich krank geschrieben. Ein Ende der Krankheit ist nicht abzusehen. Ich sitze teilweise im Rollstuhl, da ich nicht lange laufen und stehen kann.

Was kann ich jetzt noch gegen diesen wirkürlichen Bescheid unternehmen?

Gruß Bora
 
Hallo Bora,

Zitat: ... Bezirksregierung Münster ...

Hierzu sagte mir einmal ein Sachbearbeiter des Versorgungsamtes in Münster sinngemäß, daß dort alle Anträge hingeschickt würden, die abgelehnt werden sollen!
Soweit und so schlecht sind auch meine Erfahrungen!

Aber nun zu Dir:

In jedem Fall Widerspruch einlegen innerhalb der vorgegebenen Frist (1 Monat) und die Begründung später nachreichen!

Du solltest Dich anhand der bekannten Richtlinien informieren, welcher Grad der Behinderung Deinen Einschränkungen entspricht (das www. gibt noch viiiiel mehr her - einfach suchen!):
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-164.html
http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf

und hier ganz frisch (danke @Herzblut!):
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf

Du solltest Dich über einen längeren Zeitraum (einige Wochen?) beobachten und alles notieren, was Dich behindert und wie weit Du gesundheitlich eingeschränkt bist im Gegensatz zu einem gleichaltrigen und gesunden Menschen! Dazu gehört der gesamte Tagesablauf und währenddessen alles, was Du nicht oder nur eingeschränkt kannst und wozu Du Hilfe brauchst.

Du wirst eine lange Liste zusammenbringen, die Du Deiner Widerspruchsbegründung beifügst.

Gib nicht auf - zeig's denen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort und die Links.

Das habe ich mir schon fast gedacht, dass das wieder in die Richtung Ablehnung geht. Noch habe ich die zweite Ablehnung nicht. Ich habe aufgrund des Schreibens der Sachbearbeiterin, die Dame angerufen und gefragt, nach welchen Kriterien sie meinen Fall denn geprüft hätten. Sie gab mir zur Antwort, anhand des Krankenhausberichtes und dem Bericht des Hausarztes. Aha, sagte ich und haben Sie meinen Schmerztherapeuten bei dem ich mich wegen des Morbus Sudeck befinde auch befragt? Wie Morbus Sudeck sagte sie, stand da etwas von in dem Widerspruch? Daran kann man sehen, dass die meinen Widerspruch überhaupt nicht geprüft haben. sie meinte, dass Münster nun aufgrund des Morbus Sudeck die Unterlagen wieder an den Kreis schicken würden. Eigentlich sollte man eine Aufsichtsbeschwerde einreichen, dass ist doch keine ordentliche Prüfung!

Ich werde das alles befolgen, was Du mir geraten hast. Zudem habe ich mich gestern mit dem Vdk in Verbindung gesetzt, damit sie mir helfen.

Gruß Bora
 
Hallo Bora,

Zitat: ... Eigentlich sollte man eine Aufsichtsbeschwerde einreichen ...

Spar' Dir das - das ist völlig nutzlos und kostet nur Deine Energie! Dann dauert alles noch viel länger und die Gegenseite wird total wuschig!

VdK ist gut, mit Schwerbehinderten-Angelegenheiten kennen die sich meist ganz ordentlich aus! Der dortige Rechtsberater kümmert sich um die juristische Seite und Du schreibst Deine täglichen Einschränkungen (alle!) auf, die der nicht kennen kann! So wird das ein runder Widerspruch, der Dir nicht zu sehr auf die Nerven geht!

Und nicht mit der Gegenseite telefonieren - alles schriftlich! Immer!

Viel Glück!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo, Bora!
Auch bei mir wurde der Verschlechterungsantrag dreimal abgelehnt und dann ging es über den VdK vor´s Gericht- die haben mir dort sofort 40% mehr gegeben- also: nicht verzagen- immer weitermachen, auch wenn man glaubt, dass man dazu keine Kraft mehr hat (so ging´s mir nämlich auch). Das ist die Taktik auch bei uns in Hessen geht es genauso zu wie bei Euch.

Viele Grüsse
Lora
 
Hallo zusammen
Na das kenne ich auch ich habe im Dezember ein Verschlechterungsantrag gestellt weil damals nur eine Phobi und mein Asthma berücksichtigt worden ist mittlerweile habe ich eine Schädigung des N.Perenäus und N.Tibialis sowie eine Chronifizierte PTSD und Mittelschwere bis beginnen Schwere Depressionen dazu kommt noch das Neuropathische Schmerzsyndrom und Verdacht auf Neurome,sowie muskelschwäche und Lähmung im linken Fuss.

Damals bekam ich 40% gestern bekam ich einen anruf das man beabsichtigt mich auf 30 % runterzustufen weil ich zur Zeit wegen einer MDE mit der BG vor gericht stehe und daher dieses nicht berücksichtigt werden kann....
ich habe den ganzen Tag gestern damit verbracht im Internet in den GdB tabellen alles rauszu kopieren und zusammen zufassen und nun alles abgeschickt--bin mal gespannt was nun kommt!

mein Fall zum Nachlesen und besseren verstehen findet ihr hier
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=23519

Gruss
Angel2210
 
Hallo,

laß dir unbedingt Akteneinsicht geben,.... :D

Man muß doch seine ganzen behandelt. Ärzte, Kliniken, usw. angegeben, das VA schreibt diese dann an u. bittet um die Befunde,...

Mein VA hat meine Ärzte nicht angeschrieben u. keine Befunde eingeholt = Widerspruch abgelehnt. :eek:

Als ich Akteneinsicht hatte, sah ich, dass eben keine meiner angegebenen Ärzte v. VA angeschrieben wurden.

Ich teilte dies dem VA mit u. auf mein massives Drängen haben sie dann meine Befunde bei den Ärzten eingeholt.

Ich hatte zwar selber viele Befunde mitgesendet, aber der nette Gutachter schrieb auf meine Befunde = obsolet,... ;)

Naja, mit obsoleten Befunden kann man auch nicht begutachten,...

Viel Glück u. Grüße
Marcela
 
Guten Morgen Ingeborg,

es ist leider zu spät. Ich habe gestern den Landrat angeschrieben bezgl. der Sachbearbeiterin. Ich pfeife hier quasi aus dem letzten Loch (körperlich) und musste mir so eine Antwort anhören. Das konnte ich gar nicht verstehen. Leider kenne ich mich überhaupt nicht mit diesen Behörden aus. Der erste Antrag ist ja auch schon 27 Jahre her.

Ich warte nun auf Antwort des VDK. Ich bin ja erst seit Anfang der Woche dort Mitglied und die Aufnahme dauert etwa vier Wochen. Ja, ab sofort wird alles aufgeschrieben, dass war eine gute Idee. Nein, und telefonieren werde ich auch nicht mehr mit der Gegenseite.

Liebe Grüße Bora

Guten Morgen Lora,

ich muss ja nun erst den Ablehnungsbescheid schriftlich bekommen. Danach werde ich entscheiden müssen, wie es weitergeht.

Haben die Ämter denn Anweisungen bekommen, alles was nur eben geht, abzulehnen? Ich kenne mich nicht damit aus.

Gruß Bora

Hallo Angel,

ich werde mir das in Ruhe durchlesen.

Gruß Bora

Hallo Marcela,

in dem Schreiben an den Landrat habe ich um Akteneinsicht gebeten und ihm zu verstehen gegeben, dass er sich fairerweise meine Akte ansehen soll um dann festzustellen, dass die Sachbearbeiterin nicht den Befund von meinem Schmerztherapeuten eingeholt hat. Denn gerade dieser Befund zwecks „Morbus Sudeck“ ist ganz wichtig und entscheidend.

Gruß Bora.

Sorry zusammen,

irgendwie klappt das nicht, mit dem direkten Antworten auf Beiträge.

Gruß Bora
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo zusammen,

nun ist es amtlich. Ich habe Widerspruchsbescheid von Münster bekommen.

Was muß ich jetzt tun? Mir sagte der zuständige Sachbearbeiter, dass ich entweder klagen kann, oder abermals einen Verschlimmerungsbescheid ausfülle.

Bei wem muß ich denn jetzt innerhalb von vier Wochen erneut den Widerspruch oder Antrag stellen?

Gruß Bora
 
Hallo Bora,

hierzu (Zitat): ...Bei wem muß ich denn jetzt innerhalb von vier Wochen erneut den Widerspruch...
Da bereits ein Widerspruchsbescheid ergangen ist, mußt Du zwingend Klage vor dem Sozialgericht erheben. Für Dich ist das sicherlich das

Sozialgericht, Alter Steinweg in 48143 Münster.

Du schreibst denen in doppelter Ausfertigung, daß Du gegen den Widerspruchbescheid vom.... des Versorgungsamtes in .... Münster? (gibt's das noch?), Aktenzeichen.... Klage erhebst. Das Sozialgericht möge die Akten von dort beiziehen.

Die Klagegründe werden durch den VdK schriftlich nachgereicht..., oder so ähnlich formulieren. Je nachdem, wie das Klageverfahren technisch weitergehen soll.

Hierzu (Zitat): ...oder abermals einen Verschlimmerungsbescheid ausfülle...
kann ich nur schreiben, daß ich sowas nicht kenne.

Was soll aber ein weiterer Antrag auf Anerkennung einer Verschlimmerung bringen, das wird wohl gemeint sein, wenn bei den bis jetzt schon bekannten umfangreichen Behinderungen keine entsprechende Bewertung zustande gekommen ist?

Leider ist es so, daß ein Behinderter/Kranker/Verunfallter seit Jahren jeden 'Anspruch' einklagen muß!


Grüße von
Ingeborg!
 
Danke Ingeborg für die schnelle Antwort. Mit einem neuem Verschlimmerungsantrag hat mit der Sachbearbeiter aus Münster geraten. Münster gibt es tatsächlich noch. Für mich wäre es das Sozialgericht in Duisburg Mülheimer Str., so steht es in dem Schreiben. Die Akte wurde von Münster wieder an den Kreis Kleve geschickt, dort ist sie aber noch nicht eingetroffen.

Ich habe denen jetzt schriftlich mitgeteilt, dass sie meinen Widerspruch abermals prüfen sollen, da die zuständige Sachbearbeiterin nicht alle involvierten Arztberichte eingeholt hat.

Das ist doch so was von hohl, dass ich jetzt klagen soll, oder abermals einen Antrag stelle. Wo soll das denn alles noch hinführen?

Gruß Bora
 
Hallo Bora,

Du schreibst (Zitat): ...Mit einem neuem Verschlimmerungsantrag hat mit der Sachbearbeiter aus Münster geraten...

Wenn Du einen neuen Verschlimmerungsantrag stellt und keine Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichst, ist das alte Verfahren (zunächst oder überhaupt) abgeschlossen! Dann geht es wieder von vorne los und wird genau so enden, wie das jetzige Verfahren - mit dem Unterschied, daß das Amt Zeit gewonnen und seine Meinung durchgesetzt hat. Hat Dein Sachbearbeiter Dir das nicht erklärt?


Hier 'mal der Weg bis zur Klage:

•Ein Widerspruch kann nur gegen einen Verwaltungsakt erfolgen. Dies ist zum Beispiel ein Schreiben oder ein Bescheid, das/der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung endet.

•Der Widerspruch gegen einen Bescheid muss immer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids erfolgen - es sei denn, die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, dann endet die Frist ein Jahr nach Zustellung/Kenntnisnahme.

•Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Amt eingereicht werden. Zur Niederschrift heißt, dass dieser von einem zuständigen Mitarbeiter schriftlich aufgenommen wird.

•Ein Widerspruch mit der Post sollte per Einschreiben erfolgen. Bei persönlicher Abgabe im Amt oder zur Niederschrift sollte der eingelegte Widerspruch durch eine Empfangsbestätigung bescheinigt werden - wichtig wg. der Frist!

•Sollte der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen werden (hierbei ergeht, wie jetzt bei Dir, ein Widerspruchsbescheid), kann/sollte noch Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Natürlich ist das ein endloser Mist, daß ein Kranker die Anerkennung seiner Behinderungen jedesmal einklagen muß - deshalb sind möglicherweise *Ironie* die Sozialgerichte so überlastet!

Hoffe, daß ich an alles gedacht habe - laß Dir vom VdK dabei helfen, Deine Klage zu begründen!

Nicht aufgeben!


Grüße von
Ingeborg!
 
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