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Verschlimmerung / nur neue Beeinträchtigung bewerten lassen

Jens0408

Mitglied
Registriert seit
8 Mai 2022
Beiträge
52
Hallo!
Ich habe einen GdB von 70 ohne Merkzeichen aufgrund psychischer Krankheit. Den GdB habe ich seit 2015.

Ich hatte in 2020 einen Arbeitsunfall und aufgrund der Verletzungen Morbus Sudeck / CRPS an beiden Armen bekommen. Den linken Arm kann ich gar nicht mehr einsetzen, die andere Seite ist nur die Hand zu 90% beeinträchtigt (nur zu leichten Gegenhaltetätigkeiten einsetzbar).

Meine Frage: Kann ich den Verschlimmerungsantrag so stellen, dass jetzt nur die neuen Beeinträchtigungen / Krankheiten (durch Arbeitsunfall) berücksichtigt werden und die "alten Sachen" durch Psyche nicht nochmal neu bewertet bzw untersucht werden? Also ich habe die 70% und die beiden funktionslosen Hände kommen dazu.

Wisst ihr wie ich das meine?

Übrigens, mein Arzt sagte ich solle auch das Merkzeichen H beantragen wegen der intensiven Hilfe und Pflege die ich benötige. Im vdk bin ich auch.
Vielen lieben Dank!
LG, Jens
 
Hallo,

Also eine neufestsetzung wird nur komplett oder garnicht gemacht. Es würde also alles neu betrachtet werden...wenn sich deine psychischen beschwerden gebessert haben und dies eventuell auch durch fehlende therapie usw. Untermauert wird, könnte es schon nach hinten los gehen.

Ich wäre bei dem thema immer etwas vorsichtig...ob man "nur" das Mekzeichen wegen einer beeinträchtigt eintagen lassen kann, die aber wiederum nicht mit beim gdb berücksicjtigt wurde, weiß ich nicht.

Hast du eine pflegestufe beantragt?

Lg
 
Ist es denn eine Neufestsetzung? Ich will ja einen Verschlimmerungsantrag stellen?! Oder ist das das gleiche?

Ja Pflege läuft über die Berufsgenossenschaft und entspricht pflegegrad 3 bis 4 der Pflegekasse.

Ich meine rauszulesen, dass das Merkzeichen H fast schon das "größte" bzw am schwierigsten zu erreichende Merkzeichen ist.
Kann man das so sagen?
 
Hallo,
Naja das denke ich auch, das Mekzeichen H am schwierigsten zu bekommen ist.

Ja, ein verschlimmerungsantrag ist immer eine neu festsetzung...deswegen meine äußerung das man dort vorsichtig sein muss.

Aber wenn du wirklich beide arme bzw. Einen arm und beide hände nicht benutzen kannst, wirst du vermutlich eher hoch als runter gestuft werden...vielleicht sind ähnliche fallbeispiele im internet zu finden.

Lg
 
Hallo @Jens0408

ich entnehme deiner Frage den Zwiespalt des § 48 SGB X, wo es nur „Änderung der Verhältnisse“ heisst, was sowohl eine Verbesserung als auch eine Verschlimmerung umfasst.

Ganz so einfach, dass da eine Neufestsetzung „von Grund auf“ gemeint sei, ist es aber nicht.

Die von dir beantragte Überprüfung der Verschlimmerung und Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) ist das eine Verwaltungsverfahren, das durchzuführen und rechtsmittelfähig zu bescheiden ist. Dabei wird – wenn Alles mit rechten Dingen zugeht – ein Einzel-GdB der hinzugekommenen Behinderung gebildet. Dann wird geprüft, ob sich der Gesamt-GdB, der aus bestehender und hinzugekommener Behinderung erhöht hat, was ich bei der von dir geschilderten hinzugekommenen Behinderung bejahen würde.

Kommt jemand im Amt nun auf die Idee, dass sich dein aufgrund psychischer Behinderung damals zuerkannter GdB zwischenzeitlich infolge Verbesserung der Beschwerden vermindert habe, kann (nur) von Amts wegen ein weiteres Verwaltungsverfahren eingeleitet werden, das ebenfalls rechtsmittelfähig zu bescheiden wäre.

Wegen des Merkzeichens „H“ ist auch (theoretisch) ein eigenes neues Verwaltungsverfahren einzuleiten und rechtsmittelfähig zu bescheiden.

Das Amt könnte die drei verschiedenen Verfahren zwar in einem Bescheid zusammenfassen, juristisch müssen sie aber getrennt bzw. trennbar durchgeführt werden.

So weit mal!

LG

KoratCat
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Super das habe ich alles verstanden. Vielen lieben Dank für die tolle Hilfe!
 
Deine Angst war/ist, dass die deinen Verschlimmerungsantrag zum Anlass nehmen könnten, eine Verbesserung festzustellen. Ich kenne deine gesundheitlichen Verhältnisse nicht, aber aus verwaltungstechnischer Sicht wäre das wohl eher ein Eigentor des Amtes, weil ein Widerspruch gegen die Herabstufung des (vorherigen) Einzel-GdB aufschiebende Wirkung hätte und erst nach möglicherweise langwierigem Widerspruchs- und dann noch Klage- und ggfs. Berufungsverfahren wirksam werden könnte. Nur selten sind die auf Ämtern so dumm, sich auch noch selbst - und weitgehend wirkungslose - Arbeit zu schaffen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Also es würde mir hauptsächlich um Merkzeichen gehen. Ich benötige bei sehr vielen Tätigkeiten Hilfe. Essen zubereiten oder eine Wasserflächen öffnen, duschen, Zähne putzen... Das alles macht meine Frau oder meine Schwester, falls meine Frau nicht kann. Ich kann mit den Händen keine Tür abschließen (Schlüssel drehen) oder meine Hose inkl Gürtel öffnen / schließen.
Ich denke eine Chance auf ein B für Begleitung hätte ich. Und das H ist angeblich sehr schwer zu erreichen. Obwohl die Beschreibung auf meine Einschränkungen passt.
Ich hätte nur etwas Respekt, wenn ich psychisch noch zusätzlich begutachtet werde. Mit vielen Fragen und alles wird wieder aufgewühlt. Das macht mir etwas Angst.
 
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