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Verschlimmerrungsantrag GDB

MarkM

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Juli 2021
Beiträge
177
Hallo zusammen,
Wie einige schon wissen mögen, leide ich noch relativ frisch (unfall vor ca.9 Wochen) an einem Hörsturz mit hochgradigem hörschaden einseitig und leichte verschlimmerrung auf der gegenseite mit begleitetem Tinnitus (auf der Seite mit dem hohem hörverlust) +kopfschmerzen und schwindel.

Vorschaden gab es bei mir bereits eine mittelgradige schwerhörigkeit von ca. 50% resthörvermögem beidseitig weshalb ich auch schon seit 6-7 jahren einen unbefristeten GDB von 50 habe.

Nun zu meiner frage: sollte ich jetzt schon einen verschlimmerungsantrag stellen? Oder sollte ich lieber noch warten? So viel ich gelesen habe, scheint ja ein tinnitus nach 3-6monaten und schwindel und kopfschmerzen nach 6 monaten erst als chronisch zu gelten?!

Also würde es doch auch erst frühstens 6 monate nach unfall sinn machen oder? Oder könnte es auch irgendwie bei den entscheidungen der GUV (weil arbeitsunfall) oder der PUV helfen)
Hoffe ja selbst auch noch auf besserung! Wäre für tipps und meinungen Dankbar!

Liebe grüße
 
guten Morgen Mark,

da du schon einen unbefristeten GDB hast, würde ich noch warten. und erstmal auf Besserung hoffen.
das Versorgungsamt gibt 'wenn' dann ohnehin nur befristete gdb raus, sodass du wieder in Beweis und rechtfertigungslage rückst. in der Regel lehnen die ohnehin erstmal alles ab. egal wie die lage aussieht. (das sind meine Erfahrungen zumindest) und wenn du nicht Rechtsschutzversicherung hast ist es leider vertane Mühe, und es hindert dich am gesund werden.
leider ist es so, dass das versorgungsamt eher Prozente wegnimmt als zugibt.

ich persönlich würde mich auf das gesund-er werden konzentrieren, und nicht noch was eingehen, was dich nervlich ggf belastet. warte erstmal ab wie sich dein Gesundheitszustand entwickelt, und dann kannst du immernoch überlegen ob es Sinn macht.

ich wünsche Dir alles Gute, gute Besserung!

LG Tina
 
Aber wenn er die 50 unbefristet hatt können sie die ja nicht wegnehmen.
 
Aber wenn er die 50 unbefristet hatt können sie die ja nicht wegnehmen.
Hallo Hydro77,

Das ist falsch. Denn bei einem "verschlimmerungsantrag" wird alles neu bewertet...und nach meiner Recherche fällt dies dann oft niedriger aus als vorher. Das problem ab 50gdb hat man nicht mehr sehr viel zu gewinnen aber eine menge zu verlieren. Auch wenn ich es mir in meinem fall nicht vorstellen kann, dass ich schlechter gestellt werde, belasse ich es vermutlich bei meinem gdb 50. Zumindest erstmal.

LG
 
Hallo Mark

Wenn der GdB-Bescheid ca. 6-7 J. alt ist, dann gab es m.W. inzwischen keine Änderung bei den Bemessungsgrundlagen und Bewertungen. Genau das musst du prüfen und dabei noch genauer auf die Gesundheitseinschränkungen achten, die dich betreffen und deinen GdB begründen.

Wenn die VersMedV seit deinem Bescheid unverändert geblieben ist und du aussagekräftige ärztliche Befunde hast, die eine verschlechterte Situation deutlich machen, sehe ich einen Verschlimmerungsantrag als wenig riskant an.

@ Hydro
Doch, auch ein unbegrenzter GdB 50 kann aberkannt werden. Wem z.B. vor 25 Jahren ein GdB 50 zugesprochen wurde, würde nach heutiger, geänderter, Bemessung u.U. für identische Gesundheitsschäden ein geringerer GdB zustehen. Das hängt sehr von den konkreten Schäden ab.
Ein unbefristet anerkannter GdB wird nicht vom Amt aus überprüft. Wenn aber ein Verschlechterungsantrag gestelt wird, dann wird alles, also alle Schäden, nach aktueller Verordnung neu bewertet.

Es hat bestimmt wer die konkrete Jahreszahl der letzten Änderung und trägt sie vielleicht nach.

LG

Nachtrag:
Dass niemand auf Anhieb einen unbefristeten GdB erhält, kann so nicht stehen bleiben, hier scheinen Bundesländer und Ämter nicht alle gleich zu agieren. Deshalb würde ich bei deiner Überlegung, Mark, auch dies mit überlegen, also wie zäh lief es beim Erstantrag? Wenn nicht zäh, dann ist das ermutigend.
 
Hallo HWS-Schaden

Ich habe seit dem 03.11.2015 einen unbefristete MDE von 50. Werde ich mal prüfen ob es da änderungen gab.

Ich habe ca. 2009-2010 einen antrag in NRW gestellt als ich dort noch gewohnt habe. Dieser wurde abgelehnt.

Dann habe ich 2015 einen antrag in Niedersachsen gestellt ( die Beeinträchtigung wurde bis dahin noch schlimmer ) habe dann auf anhieb den GDB 50 unbefristet bekommen. Hatte aber glaube ich irgendwo mal etwas gelesen, dass es auch was mit dem niedrigen alter zusammen hängt? War zu dem zeitpunkt unter 25. Und halt auf beiden ohren eine mittelgradige schwärhörigkeit gehabt.

Ich warte sowieso erstmal ab und hoffe auf besserung. Den GDB 50 kann mir ja keiner nehmen.

LG
 
Ich hbe meinen GDB 50 erst seit 9 Monaten ,da ich aber jetzt schon bei einigen Ärzten ( Gutachtern ) war und diese mir alle gesagt haben das das zu wenig sei wollte ich auch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
 
Hallo hydro, da gibt es m.W. eine Frist, wie lange du warten müsstest ab letztem Bescheid.
LG
 
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