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Verschlechterungsantrag bei der HUK Versicherungsgruppe

Rechtsbeistand1

Mitglied
Registriert seit
3 Apr. 2019
Beiträge
34
1992 wurde meine Mutter bei der Arbeit angefahren und von der zuständigen Versicherungsgesellschaft HUK wurde damals festgelegt, dass für die Begutachtung und Feststellung des GDL die Unfallklinik und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche die Unfallklinik der BG in Frankfurt zuständig war.
Das war in den 90 zigern, heute 2019 wurde nun ein Verschlechterungsantrag aufgrund der massiven Fortschreitungen der gesundheitlichen Verschlechterung mit dem Hinweis eines bereits erstellten orthopädischen Fachbefundes aus dem Dez. 2018 bei der HUK gestellt und wieder soll die Frankfurter Unfallklinik der BG die Begutachtung durchführen!
Wie kann man hier gegen angehen, bzw ist die Parteilichkeit für die Versicherung in der Unfallklinik und deren Gutachter ja von Haus aus zu Gunsten der Versicherung gegeben, hat hier jemand Ratschläge, Gerichtsenstscheidungen oder ähnliches um sich dagegen zu wehren, da meine Mutter unter den Folgeschäden des Unfalls z.b. Der Knieversteifung massiv leidet, mittlerweile hat das 2 Bein durch die extreme Lastenverteilung und Belastung was Bänder und Sehnen etc. angeht auch bald ausgedient, geschweige von den Haltungsschäden die dadurch am Rücken und Halswirbelbereich entstanden sind etc. Usw. Usw.
Hiermit leidet Ihre Lebensqualität die sich von Jahr zu Jahr verschlechtert.
Was kann man tun um an sein Recht zu kommen und eine faire Begutachtung von Anfang an durchzuführen?
 
Moin Rechtsbeistand1,

Du solltest Dir unbedingt anwaltliche Unterstützung suchen und Dich nicht allein mit der Versicherung auseinandersetzen!

Ohne jemanden der sich gut auskennt, macht die HUK, was sie will; CONTRA LEGEM!!!

So wie ich Deinen Eintrag verstehe, befindet Ihr Euch in der außergerichtlichen Regulierung mit der HUK. Auch wenn es unglaublich scheint, rechtlich betrachtet, steht sowohl der HUK, als auch Dir bzw. Deiner Mutter ein Vorschlagsrecht zu, wo die Begutachtung durchgeführt werden soll.

Nach meinem Wissensstand hat die HUK nicht das Recht, den Gutachter einseitig festzulegen. Lass Dich nicht in die Irre führen, von dem Argument, der Unfall liege in der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft, da es sich um einen Areibts- / Wegeunfall handelt.

Zutreffend ist, dass bei dieser Art von Unfällen die BG zuständig ist, aber gemeint ist die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, also wegen Heilbehandlungskosten, ReHa- Maßnahmen etc. .
Die HUK wird von Dir / Deiner Mutter jedoch aufgrund zivilrechtlicher Haftungsnormen in Anspruch genommen, da greift diese Zuständigkeitsregel m.E. nicht. Sollte es hier eine andere Rechtsgrundlage geben, lass sie Dir von der Versicherung benennen!

Kann man sich mit der HUK nicht über einen Gutachter einigen, bleibt nur der Weg zum Gericht.

Bei Unfallkliniken muss man übrigens Folgendes berücksichtigen:
Unfallkliniken werden von Berufsgenossenschaften getragen, die Arbeitgeber finanziert sind. Sie sind teil der Unfallversicherung. Die Unfallversicherung wurde damals gegründet, um Arbeitnehmern eine höchst spezialisierte, sprich bestmöglichste Behandlung zu sichern. Bei bestimmten Arbeitnehmergruppen bestehen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit besondere Verletzungsrisiken; wegen dieser erhöhten Verletzungsrisiken ist die Wahrscheinlichkeit für den einzelnen Unternehmer / Arbeitgeber höher, dass einer seiner Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleidet. Damit der Arbeitnehmer möglichst schnell wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren und dort wieder so wie vor dem Unfall arbeiten kann, hat der Arbeitgeber ein besonderes Interesse an einer schnellen und nachhaltigen medizinischen Versorgung. Die Leistungen, die die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallklinik / der Durchgangsarzt zur Verfügung stellen kann, sind deshalb tendenziell hochwertiger, als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Behandlungsmäßig ist das also ein Vorteil für den Geschädigten. Die BG setzt in den allermeisten Fällen alles daran, einen Dauerschaden bzw. eine dauerhafte einschränkung durch eine bestmögliche medizinische Versorgung zu verhindern!

Allerdings wird von den Berufsgenossenschaften nicht nur Behandlung gewährt, es können auch Ansprüche Geldzahlungen wie Renten etc. bestehen, die auf die Kompensation von dauerhaften Nachteilen gerichtet sind. Sie setzen oftmals einen sog. Dauerschaden, also einen Gesundheitsschaden voraus, der trotz optimaler Behandlung nicht vollständig geheilt werden kann. Deswegen ist es durchaus nachvollziehbar gegenüber BG- Gutachtern hier mit einer gewisse Skepsis zu begegnen, denn die Hand, die man füttert beißt man nicht.
 
hallo,

mir liegt in der aussage

bei der Arbeit angefahren und von der zuständigen Versicherungsgesellschaft HUK wurde damals festgelegt

und den hinweis sowohl auf arbeitsunfall einerseits und HUK (gemeint vmtl HUK Coburg, sonst bitte berichtigen) andererseits bereits eine unsicherheit für eine konkrete aussage, wenn ich jetzt nichts überlesen habe.

ist der umstand "bei der Arbeit angefahren" so zu verstehen, dass es ein wegeunfall gewesen ist oder ein betriebsunfall zb auf dem betriebsgelände (was etwas misteriöse umstände impliziert)? die frage ist doch, weshalb eine privatrechtliche versicherung für eine gesundheitliche behandlung zuständig ist.


gruss

Sekundant

noch eine weitere nachfrage:
wurde dieser arbeitsunfall überhaupt als solcher der BG gemeldet und liegt dazu eine BG-entscheidung (bescheid) vor?
 
Zuletzt bearbeitet:
hey sekundant,

Du hast Recht, ich hatte einfach unterstellt, dass sich Rechtsbeistand1 im Klintsch mit der HUK befindet, aber einen "Verschlechtungsantrag" stellt man ja tatsächlich eher bei Körperschaften des öffentlichen Rechts ;)
 
Moin,
Nach all den Jahren geht es natürlich auch bei der Versicherung um Schadensersatzforderungen aus einem Arbeitsunfall, genauer gesagt wurde meine Mutter damals bei Ihrer Tätigkeit als Zeitungszustellerin von einer anderen Frau bei der Ausführung Ihrer morgendlichen Zustellung angefahren, Sie traf keinerlei Schuld, die Frau hat Sie schlichtweg übersehen und Rückwärts angefahren. Die BG hat dies als Arbeitsunfall anerkannt, damals wurde eine Untersuchung durch die BG in der Uniklinik / Unfallklinik Frankfurt Staat. Ein Bescheid liegt dazu vor.
Hier geht es jetzt um die Folgeschäden, die durch die Versteifung des Knies und die dadurch resultierenden Haltungsschäden sowie Abnutzungen entstanden sind und diese gegenüber der Versicherung und der BG geltend zu machen, da Sich meine Mutter damals von der Versicherung Nicht Abfinden lassen hat. Das Knie wurde verpfuscht und insgesamt 17 mal operiert bevor es versteift wurde soviel mal zur Thematik Unfallkliniken etc. Sind gute Kliniken usw.
Für Ratschläge oder Hinweise der Vorgehensweise bin ich sehr dankbar.
 
hallo,

wenn ich die sache richtig verstehe, geht es einerseits um einen arbeitsunfall und zuständigkeit einer BG.
da es gleichzeitig ein wegeunfall ist und eine kfz-haftpflichversicherung einzustehen hat, ist zudem die HUK versicherung mit im boot.

nun soll nach einem verschlimmerungsantrag eine begutachtung in einer BG-klinik durchgeführt werden.

hier muss aber getrennt werden:
ein verschlimmerungsantrag wird vermutlich bei der BG gestellt worden sein. hier hätte aber die kfz-versicherung nichts mit zu tun. in diesem fall kann auch die BG nicht einfach eine klinik bestimmen, denn es ginge hier um eine erneute begutachtung, bei der bestimmte rechte seitens der BG einzuräumen sind (mehrere - idR mindestens 3 - sachverständige zur auswahl, eigenes vorschlagsrecht).
sollten dagegen tatsächlich bei der kfz-versicherung erneut weitere schädigungsfolgen geltend gemacht werden, dann bestimmt idR der versicherer den sachverständigen. einwände kann man zwar vorbringen, aber hier liefe es auf eine einvernehmliche einigung hinaus. dies richtet sich nach dem VVG, nicht nach den sozialgesetzen des SGB.

du solltest nochmal prüfen, bei wem tatsächlich auf eine überprüfung des gesundheitszustands ein antrag gestellt wurde. im privatrechtlichen bereich der kfz-haftpflicht zumindest wird man um eine anwaltliche vertretung und vorherige beratung nicht herum kommen.


gruss

Sekundant
 
Danke Sekundant
Es wurde bei der BG und der Versicherung ein Antrag gestellt, die Versicherung hat wieder die BG Unfallklinik Frankfurt einfach als Begutachter bestimmt, kann man hier dagegen nichts machen, die Gutachten in der BG sind nach meiner Erfahrung was die Folgeschäden und deren Feststellung anbelangt Nicht gerade Unbefangen. Was Anwälte anbelangt haben wir familiär leider keine guten Erfahrungen im Gesundheitssektor und der Umsetzung von Ansprüchen gesammelt, bin selbst auch schwer Krank.
 
Hallo Radelnder Rechtsanwalt und Sekundant, Ihr habt da unterschiedliche Meinungen zur Gutachterwahl der HUK...Kann man da die Versicherung nicht irgendwie in der Gutachterwahl beeinflussen oder hat man da bei der erneuten Begutachtung wirklich keinerlei Mitspracherecht? Was genau sagt das VVG dazu? Weil eigentlich ist doch von Haus aus schon mit solch einem Vergleichsurteil was den weiteren Schadensanspruch von Folgeschäden anbelangt alles gesagt:
Erleidet das – durch einen früheren Unfall oder altersbedingte Verschleißerscheinungen – vorgeschädigte Unfallopfer eine Verletzung, die ohne die Vorschädigung nicht eingetreten wäre, muss der Schädiger hierfür voll einstehen. Die bloße Mitursächlichkeit des Unfalls für die Verletzung genügt. Der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als habe er einen gesunden Menschen verletzt. Auch der Nachweis einer „richtunggebenden“ Verschlechterung ist nicht erforderlich (BGH NZV 98, 110; NJW-RR 99, 819; NJW 02, 504; DAR 05, 441)."
 
Hallo,

Könnt ihr evtl. die Entfernung als Begründung für einen anderen Gutachter anführen? Gibt es einen Gutachter, den ihr nehmen möchtet, der näher ist?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen, nein wir haben keinen Gutachter zur Auswahl weißt Du wie wir die Versicherung dazu bringen können das wir einen anderen Gutachter beauftragen können und nicht in die BG Unfallklinik Frankfurt müssen?
 
Hallo Rechtsbeistand1,
einigermaßen gute Erfahrungen werden meist in Unikliniken gemacht.

Rudinchen meinte schon, dass die Entfernung ein Grund zur Ablehnung sein könnte. Möglicherweise auch eigene schlechte Erfahrungen in dieser BG-Klinik bzgl. falsche Behandlung = Mehrfach-OPs.

MfG Jani
 
Habe vorhin den ersten Gutachterauftrag von Dr. Stock aus der BG Unfallklinik Ffm aus 1995 gelesen, der nur für die Versicherung war, Herausgabe an dritte Personen Verboten und nur nach Genehmigung sogar n Stempel Fans dafür, hier Ratschlagt Herr Dr Stock Mitte der 90 ziger in der Angelegenheit meiner Mutter den mde auf lächerliche 30 % festzulegen....ein Gutachter der gleichzeitig Berater war oder ist und Hinweise an die Versicherung gibt, mehr als Skandalös. So wie ich bereits hier im Forum gelesen hat sich da in der Institution in Ffm nichts geändert wohl eher im Gegenteil. Danke Christiane 17 für den Hinweis, je mehr ich die Akten meiner Mutter lese umsomehr bin ich absolut für unabhängige menschliche aufrichtige Gutachter, doch wo findet man die? Wie kann man das erreichen das solch ein Gutachter ohne Großen Rechtsstreit von der Versicherung akzeptiert wird, hier tun sich in Sachen Haftung Abgründe auf, ich wusste ja, das Versicherer unmenschliche....S...sind. Jemand noch Ansatzideen? Oder Vorschläge?
 
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