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Verschlechterungsantrag bei der HUK Versicherungsgruppe

Hallo Christiane,
der Hinweis ist wichtig und wurde deutlich, denke ich.

Hallo rb1,
der Briefkopf dürfte die Angabe zu "BG ETEM" bestätigen, oder???
Solche Aussagen des Zusammenschlusses o.ä. lassen sich auch im www recherchieren.
Wenn dich BG ETEM interessiert, gib in die Forumsuche ETEM ein, du kannst dir selber ein Bild machen.
Mehr kann ich auch nicht dazu sagen mangels Wissen.

Verlier dein eigentliches Thema nicht aus dem Blick, egal, welche BG es ist: Es ist gut, gut vorbereitet zu sein.
Wenn ETEM ein besonders harter Brocken ist, dann gilt das doch nur umso mehr.

Das eigentliche Thema war, dass die BG deiner Mutter bisher nicht auf den Verschlimmerungsantrag reagiert hat.
Sehr wohl aber hat die HUK auf zeitgleich auch bei ihr gestellten selbigen Verschlimmerungsantrag* reagiert (* habt ihr rechtlichen Beistand, RA??) und hat einen GA benannt* (* also nicht vorgeschlagen, da HUK=Zivilrecht).

Soweit richtig?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, Hws Schaden,
das eigentliche Thema verlieren wir nicht aus den Augen, wir sind in den Datenbanken weiterhin am recherchieren, Trefferliste, Link:

NWB Datenbank

Und uns damit bestmöglich nicht nur auf die kommene Begutachtung meiner Mutter anhand von Gesetzesentscheidungen und Formulierungen vorzubereiten sondern dem Gutachter bei der Begutachtung evtl. Hinweise zu geben die er dich Bitte beachten soll, sowie die Begutachtung in Eigenregie zu Protokolieren, vielleicht finden andere ja auch den Ansporn durch diesen Tread weiter zu Kämpfen oder kommen auf neue Ideen.

Zu Christiane, was Du geschrieben hast Du geschrieben, da geht kein Weg dran vorbei, es wäre galt freundlich da näheres zu Erfahren in Sachen Du kannst es Was die Thematik BG anbelangt Beweisen!
 
Hallo Rb1,

ich schrieb, dass die BG ETEM mit Vorsicht zu genießen ist, da sie mit unlauteren Mitteln arbeitet.
Das war mein Hinweis an Dich.

Ich werde das hier mit Sicherheit nicht weiter ausführen. Man muß dem Feind kein Futter liefern.

Allzuoft verstecken sich in Foren wie diesen, SB von BGn, Kanzleien, Kliniken.

MfG Christiane
 
So sehe ich das auch, dass sich hier nicht nur Unfallopfer tummeln, der Feind hat das gleiche wissen, kennt aber die Taktik unsererseits nicht....! Egal, wir behalten unsere Richtung bei, dafür hat meine Mutter gelitten und hat Schmerzen bis heute und kann keine Nacht durchschlafen!
 
Stimmt, es gibt zu viele, die auf Dummenfang gehen.
Aber es beruhigt mich, dass das gesammelte Karma irgendwann zuschlagen wird.

:):):)
 
Hallo Rechtsbeistand1,

aus meiner Erfahrung:

eine BG-KLINIK kennt keine Folgeschäden.

Es wird auch nicht in diese Richtung untersucht, geschweige denn aufgeführt,
wie wie das Gangbild des zu Untersuchenden aussieht,
und die offensichtlichen Zusammenhänge gesehen.
Das was relevant ist fällt schlichtweg unter den Tisch.

Das BG Zauberwort heißt DEGENERATION
(also erhält man ein Degenerationgutachten),
und wird mit BG-Wissenschaft begründet,
und damit will die BG fein raus sein.
Das ist absolute Marschroute einer BG-KLINIK.

Alle anderen Ärzte, auch fachfremd, die nicht mit der BG verbandelt sind,
wissen um solche Folgeschäden.
Selbst mein Zahnarzt weiß mehr über solche Zusammenhänge
als die sogenannnten Fachgutachter der BG-Klinik.

Es wird mit Sicherheit schwer werden,
und ein guter Rechtsbeistand kann nicht schaden,
um die ganzen Zusammenhänge der Folgeschäden darzustellen.


Viel Glück auf Eurem Weg
nightwalker
 
Hallo Nightwalker,
Danke für den Hinweis, von Deiner Schilderung gehe ich aus, dass dort so Verfahren wird.

Wir werden sehen wer am Ende der Schlacht noch lacht, der Feind ist hä Betriebsblind und das hilft uns, da wir die Sache dieses mal ganz anders angehen.

grüsse an alle und lasst euch niemals Abfinden oder gebt auf, man kann zu seinem Recht kommen, man muss nur alle Register ziehen.
 
Hallo Rb1,

ich wünsche deiner Mutter sehr, dass "deine Rechnung aufgeht".
Schon manche vor dir waren sehr optimistisch und haben dann doch verloren.
Ich schreibe das nicht, um dich zu entmutigen, sondern damit du auch darauf gefasst bist.

Du weißt, dass die Begleitperson sich während der Begutachtung nicht einmischen darf, sondern stiller Beobachter ist, oder?

LG
 
Danke für die vielen Hinweise und die angeregte Diskussion.
Ich kann nur jedem Raten die Dguv und Lvbu Hefte aus dem Netz downzuloaden und zu Lesen, es gibt hier zu jeder Thematik ausreichend Infomaterial auch über Begutachtungen, Krankheitsbilder usw. somit kann sich bestmöglich vorbereiten.
Das Bundesministerium für soziales, hat übrigens auch eine sehr umfangreichen Text in Lektüre mit dem Thema Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit verfasst.
 
Hallo Rb1,
vielen Dank!
Hast Du vielleicht einen entsprechenden Link zum Thema?

MfG Jani
 
So die BG hat die Katze aus dem Sack gelassen Gutachter Leutel, da liest man nichts gutes hier in den Foren.
 
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