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Verschiebung der Wesensgrundlage

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Edina
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo,

hilft dir das?


Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Edina,
die Verschiebung der Wesensgrundlage wird hier ins Feld geführt, um die PTBS als Unfallfolge nicht anerkennen zu müssen.Wenn allerdings die zur Auslösung ebendieser Erkrankung schädigenden Unfallfolgen fortbestehen, scheidet ja die Fiktion der vom BSG angedachten „Verschiebung“, also ein Wechsel Ursache der PTBS, faktisch aus. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Edina, an der Symptomatik würde sich - so wie ich es verstehe - nichts ändern, lediglich die Ursache hierfür wäre nicht der Unfall, sondern beispielsweise eine Vorerkrankungen, eine gewisse Anlage (Prädisposition), Probleme in der Ehe oder Ähnliches. Solange jedoch Deine Unfallfolgen fortbestehen spricht Vieles dafür, dass sie auch die PTBS kausal verursacht haben und auch nach wie vor unterhalten. Hier ist Dir dringend Befundsicherung anzuraten.
 
Hallo @Rehaschreck vielen Dank. Das verstehe ich jetzt. Dankeschön für die Erklärung. Hatte es falsch verstanden. Dachte, dass die PTBS mein Wesen, meine Art ändert. Das hat die eh … es hat niemand etwas gesagt. Die Symptome sind da. Nur nächste Woche steht die Begutachtung an. Der Gutachter hat ein Text dazu geschrieben und dann habe ich ein Urteil gefunden wo halt bei der Wesensgrundlage die MdE wegen PTBS weggefallen ist.


Viele Grüße
Edina
 
Hallo @Rehaschreck danke. Aber was wäre denn eine Verschiebung der Wesensgrundlage? Wie ist man dann?


Viele Grüße, Edina
Hallo Edina,

es verschiebt sich nicht dein Wesen, sondern das Wesen (in diesem Fall "die Ursache") deiner PTBS. Meint da anscheinend irgendjemand.

Was natürlich Quatsch mit Soße. Egal, wie vorbelastet du bist, wird dadurch keine PTBS ausgelöst.

Die BG versucht es halt mal wieder (nehme ich an).
 
Hallo Edina,

im Bereich Traumata nach dem ICD 10 (Taschenführer zur Klassifikation psychischer Störungen) wird die posttraumatische Belastungsstörung in eine einfache und eine komplexe Form unterteilt. Weiterhin wird im ICD 10 auch eine „andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung“ beschrieben.
F43.1 posttraumatische Belastungsstörung
F62.0 andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung (Eine PTBS kann in eine andauernde Persönlickeitsänderung übergehen)

Die "Verschiebung der Wesensgrundlage" ist in beiden ICD10 Kodierungen so nicht beschrieben. Persönlich denke ich ist es wie @ Rehaschreck oben geschrieben hat gemeint.

Viele Grüße
Helios
 
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