hallo,
jetzt mal tacheles:
ein urteil/beschluss, eine entscheidung eines gerichts sagt für mich erst mal gar nichts aus. das kann, muss aber nicht richtig sein. heute ist man/bin ich eher geneigt, es als gewillkürte entscheidung zu verstehen.
was zählt, aber auch fehlt, sind die entscheidungsgrundlagen. dazu gehören sämtliche tatsachen, die von den parteien vorgetragen und ggf (wie man durchwegs erlebt) ganz offenkundig nicht zur kenntnis genommen werden, obwohl sie den kern der sache darstellen. deswegen lege ich das augenmerk (mittlerweile) auch nicht nur auf gutachter, sondern und vor allem auf die justiz. denn es ist eine fehldiagnose, wenn ständig vom "Gutacher(un)wesen" gesprochen wird. es ist ein zusammenwirken einer triade, die sich ja auch in den allseits bekannten seminar- und weiterbildungszirkeln widerspiegelt.
daher nochmal: jeden vorgang, jede entscheidung, jeder verlauf ist einzeln zu bewerten. wer seine arbeit richtig machen will, hält sich an sicher erprobte und erfolgreiche strategien, nicht an behauptungen und möglichkeiten, die richtig, falsch, oder nur subjektiv sein können. ehrlich gesagt, arbeite ich nicht mit subjektiven eindrücken; sie müssen nicht falsch sein, aber sie können nur dann weiterhelfen, wenn sie zu neuen tatsachen führen.
deutlich gesagt ist das das entscheidende manko, wenn aus vorgängen reale und gesicherte tatsachen gewonnen werden sollen, die aber dann schlicht fehlen.
nachtrag zu
Ich habe noch bis 30.11.2018 Zeit meinen Befangenheitsantrag bzw die Stellungnahme des Dr. Glatzmaier zu begründen.
da verstehe ich nicht, dass das bisherige material zurückgehalten wurde. meine erfahrung (seit jahrzehnten) ist die, dass eine genaue und konsequente beurteilung und auswertung solchen materials das A&O sind.
gruss
Sekundant