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Verrückte Gutachten – wenn Menschen entmündigt werden, Steuerfahnder FFM & Mollath

Hallo Kasandra,
also ich habe mich mal bei einer Fallakte Wiki vor längerem registrieren lassen; doch dann festgestellt, daß ich dort nicht an Einträge komme. Ich habe mal gehört, daß der Betreiber dieser Seite verklagt wurde und er dann die Seite "verkauft" hat. Wollte da schon lange mal nachfragen, weil ich den Vorgang irgendwie nicht verstehe. Oder liege ich da falsch?
Bin dann später nicht mehr an Inhalte der Seite gekommen? Ich wollte dort einen Schlechtachter eintragen und es ist mir nicht gelungen?

Werde übermorgen auch mal nach diesem RA Holzmann recherchieren.

Eine gute Nacht - bin heute auch wieder mit dissoziativen Störungen behaftet :-(
Gruß Bobb
 
ups, da wird einiges verwechselt und anderes ist wohl missverständlich.

fallakte wiki ist eine sache (meine), die sache mit "daß der Betreibr dieser Seite verklagt wurde" eine gänzlich andere (ich weiss, was damit gemeint ist). ich will mich nicht zu sehr auslassen, aber gerade das, was mit der 2. sache passierte, hatte ich befürchtet. und auch deswegen wieder sind teile der fallakte gesprerrt. ich mache auch nicht alles richtig, aber was ich voraussehen kann, muss beachtet werden. offen sind jene daten, die auch sonst öffentlich zugänglich sind, verifiziert (du glaubst gar nicht, was das für eine arbeit sein kann) sind und keinem urheberrecht unterliegen. ich weiss, was es bedeutet, aber sonst nicht nutzbare daten sollen aus mehreren gründen auch nicht vorab publik werden (und es gibt da noch nicht viel). das soll auf konkrete anlässe auf anfrage beschränkt sein. wer die datenschutzrichtlinien und die zig anderen bestimmungen (es gibt seeehr viele, es ist nicht damit getan, mal für eine problematik einen § heranzuziehen) kennt, kann es nachvollziehen.
für weitere eintragungen gibt es eine spezielle seite, es kann auch jederzeit kontakt aufgenommen werden - per mail, per icq, per chat und bei bedarf auch telefonisch. es gibt kein geheimnis und es soll auch keines geben. nur die rechtskonforme umsetzung, soweit es denkbar ist.

ich gebe ein beispiel:
die beispielseite gibt sonst zugängliche informationen wieder und ist nebenbei bemerkt der SV in meiner eigenen sache. dass der SV (ich weiss, was ich hier schreibe) vor gericht falsche angaben machte, in welchem zusammenhang und wie nachgewiesen etc. ist in weiteren dateien oder datenbanken abgelegt. dass hierauf kein zugriff erfolgen kann, versteht sich von selbst. ebenso die tatsache, die hinterlegt ist, dass der SV nicht der GA-steller war. dies ergab sich aus einem lichtbildvergleich, der aber aus urheberrechtlichen gründen (es wurden schliesslich lichtbilder aus dem www bzw anderweitige aufnahmen verwendet) nicht erlaubt, diese auch öffentlich zugänglich zu machen.
gleiches kann bspw für überlassene informationen (sie müssen nach kriminalistischen und journalistischen kriterien geprüft sein) oder GA gelten, auch wenn letztere nur anonymisiert sind.

und wem das nicht genügt: wer fragen hat, wer fragen kann - es wird liebend gerne geantwortet. dann auch ohne §§ sondern mit logischen und simplen erklärungen (kann ich auch, glaub ich. ich würde da aber gerne einen anderen mir bekannten user fragen und antworten lassen).

ach ja, eintragungen sind vorgesehen, aber noch nicht richtig umgesetzt, ich hatte lange einen totalausfall und bin noch der hoffnung es wird schon wieder. aber es gibt ein Kontaktformular für mitteilungen. es läuft eben nicht alles soo rund, wenn all-in-one was versucht.
und btw: im schreiben kann ich zwischen den zeilen auch anders, als nur sachlich.

gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet:
Ein anderer Schlechtgutachter "Dr. med Uwe Glatzmaier" wird sehr, sehr gerne durch die südbayrischen Sozialgerichte München und dem LSG München eingesetzt.
Hier weis man dass das SG Regensburg bereits vor 4 Jahren den GA für Befangen erklärte, ändert aber nichts an der vor genannten Tatsache.

Ich habe die Bayrische Justizbehörden gefragt, ob man den Fall Mollaht gerade wiederholt!
 
Nein, ich darf das nicht öffentlich einstellen, wie das Verfahren ausgegangen ist, kann ich nicht sagen.
 
Hallo Marina,

ich hatte Dich per PN angeschrieben, offensichtlich hast Du doch kein wirkliches Interesse an dem Verfahren!
 
siehst du, oerni, das verstehe ich nicht

Nein, ich darf das nicht öffentlich einstellen

gerichtsentscheidungen sind öffentlich, und zu recht. und wie in einem anderen thema zu Stevens zu sehen sind sie auch für betroffene unerlässliche informationen, um ihre vorzubringenden gründe zu untermauern. jeder kann sich die hier gegebenen infos holen, aber anbieten ist auch teil der hilfe.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

was das Strafrecht angeht, gebe ih Sekundant recht. Die Frage ist immer nur, auf welche Baustelle begebe ich mich. - Danke Sekundant!

Führe ich aussichtslose Verfahren vor Gericht, die ich verliere oder ziehe ich z. B. den Datenschutz bei um das "Problem" durch diesen zu lösen.
Ähnlich verhält es sich mit dem Strafrecht. Wenn es ein falsches Gutachten ist könnten z. B. die Themen unrichtige Gesundheitszeugnisse eine Rolle spielen. So, auch dann ist die Frage, führe ich eine aussichtslose Klage oder stelle ich vielleicht mal die Frage, ob es vielleicht ein strafrechtliches Problem gibt. Möglicherweise wird auch die Ärztekammer aktiv...

Viele Grüße

Shammy
 
hallo,

das problem hierbei

Ähnlich verhält es sich mit dem Strafrecht. Wenn es ein falsches Gutachten ist könnten z. B. die Themen unrichtige Gesundheitszeugnisse eine Rolle spielen.

ist, dass hier zwei rechtsgebiete - und ich behaupte nicht ohne hintergrund - kollidieren. trifft ein sachverhalt sowohl einerseits zivilrechtliche als auch andererseits strafrechtliche belange, verfolgt man dann (auch) den strafrechtlichen aspekt, dann ist regelmässig im zivilverfahren das strafverfahren abzuwarten.

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 154d Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vorfrage

Hängt die Erhebung der öffentlichen Klage wegen eines Vergehens von der Beurteilung einer Frage ab, die nach bürgerlichem Recht oder nach Verwaltungsrecht zu beurteilen ist, so kann die Staatsanwaltschaft zur Austragung der Frage im bürgerlichen Streitverfahren oder im Verwaltungsstreitverfahren eine Frist bestimmen. Hiervon ist der Anzeigende zu benachrichtigen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.

und davon wird wird stets gebrauch gemacht.
es ist daher immer abzuwägen, ob der "täter" zur nachteilsvermeidung durch verzögerung straf- oder zivilrechtlich angegangen wird (alles schon durchgemacht).


gruss

Sekundant
 
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