Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Hallo, liebe Foristen,
ich klage gegen die HPV des Autofahrers, der mich umgefahren hat.
Die HPV moniert, aus der Klage ergäbe sich nicht, ob ich eine Zahlungs- oder eine Verpflichtungsklage bzgl. des Verdienst- und des (späteren) Rentenschadens erheben wolle (bzw. erhoben habe).
Damit will sie irgendwie die Unzulässigkeit der Klage begründen.
Der bis zur Klageerhebung aufgelaufene Schaden ist in der Klage beziffert - das ist sicher eine Zahlungsklage.
Im Übrigen benötige ich die Feststellung des Gerichts, auf welcher Basis und bis wann mir mein Verdienst- und später der Rentenschaden zu erstatten ist.
Der Anwalt der HPV meint u.a., ich würde bereits jetzt auf die spätere Rente klagen und damit eine Zahlungsklage betreiben.
In dem Fall wäre die Klage vermutlich abzuweisen, da die Zahlungsverpflichtung erst mit Eintritt des jeweiligen Schadens (monatliche Differenz zwischen dem, was ist, und dem, was gewesen wäre ohne Unfall) entsteht (und quartalsweise im Voraus fällig wird).
Mein Anwalt hat durch das Gericht den Auftrag, den Klageantrag (auch in anderen Punkten) zu überarbeiten. Darüber sprechen konnte ich mit ihm aber noch nicht.
Könnt ihr mir Tipps geben?
Inzwischen überlege ich ernsthaft, mir eine ZPO mit Kommentar zuzulegen.
Wenn ich das tun sollte: habt ihr eine Empfehlung?
Vielen Dank.
Ein schönes 4. Adventswochenende wünscht
Lindgren
ich klage gegen die HPV des Autofahrers, der mich umgefahren hat.
Die HPV moniert, aus der Klage ergäbe sich nicht, ob ich eine Zahlungs- oder eine Verpflichtungsklage bzgl. des Verdienst- und des (späteren) Rentenschadens erheben wolle (bzw. erhoben habe).
Damit will sie irgendwie die Unzulässigkeit der Klage begründen.
Der bis zur Klageerhebung aufgelaufene Schaden ist in der Klage beziffert - das ist sicher eine Zahlungsklage.
Im Übrigen benötige ich die Feststellung des Gerichts, auf welcher Basis und bis wann mir mein Verdienst- und später der Rentenschaden zu erstatten ist.
Der Anwalt der HPV meint u.a., ich würde bereits jetzt auf die spätere Rente klagen und damit eine Zahlungsklage betreiben.
In dem Fall wäre die Klage vermutlich abzuweisen, da die Zahlungsverpflichtung erst mit Eintritt des jeweiligen Schadens (monatliche Differenz zwischen dem, was ist, und dem, was gewesen wäre ohne Unfall) entsteht (und quartalsweise im Voraus fällig wird).
Mein Anwalt hat durch das Gericht den Auftrag, den Klageantrag (auch in anderen Punkten) zu überarbeiten. Darüber sprechen konnte ich mit ihm aber noch nicht.
Könnt ihr mir Tipps geben?
Inzwischen überlege ich ernsthaft, mir eine ZPO mit Kommentar zuzulegen.
Wenn ich das tun sollte: habt ihr eine Empfehlung?
Vielen Dank.
Ein schönes 4. Adventswochenende wünscht
Lindgren