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Verpflegungsgeld bei Arbeit bundesweit

Chuckyde

Nutzer
Registriert seit
28 März 2009
Beiträge
7
Hi erstma...

Also ich habe da folgendes Problem... ich bekomme ergänzend vom Jobcenter geld ... und bin vollzeit beruftätig... mein chef zahlt mit mein normalen lohn plus verpflegungs geld jetzt kommt das problem das job center rechnet das verpflegungsgeld an... ich arbeite aber nicht in dem ort wo ich wohne sondern bundesweit... ist es richtig das das jobcenter es mit anrechnen kann weil ich soll eine sehr große summe zurück zahlen.... bitte um hilfe
 
Hallo Chuckyde

willkommen im Forum, sieh dir einmal genau deine dokumente /unterlagen des job-centers durch, davon erwähnst du kein wort.

Ansonsten sieh dich dich hier um , bevor du beim job-center tätig wirst.
http://forum.ahfd.org/showthread.php?t=18212&page=2

Nur am rande ,es wurde das leistungsgesetz bei harz 4 geändert ,anrechnungseinkünfte wurden geändert.

http://www.haufe.de/sozialversicherung/index_html
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19969137bf06.php

vg natascha
 
danke

hi natascha danke für deine schnelle antwort also das job center will monatlich die gehalts abrechnungen von mir haben ich arbeite seit 23.6.08 bei der firma.. die ganze seit.. haben die nix gesagt... haben weiter die miete übernommen sprich komplett plus 220,- extra.. somit bin ich aus gegangen das alles ok ist..
und jetzt kommen sie sie haben mir zu viel bezahlt ich solle doch bitte 1700,- zurück zahlen da ich ja zu viel verdiene aber was die vergessen haben ich bekomme verpflegungsgeld von meinem chef da ich bundesweit arbeite und nicht in berlin dort wo ich wohne.. mir geht es nur darum bin ich im recht wenn ich es nicht zurück zahle oder muss ich es zurück zahlen ..

mein chef meint er komme mit zum jobcenter und versucht es zu klären ich möchte vorher aber schon sicher sein was mir passiert..

eigentlich ist es doch ein fehler vom jobcenter und nicht von mir sie haben monatlich von mir meine gehaltsabrechnungen bekommen .. also hätte sie doch schon viel früher was sagen können... ich wohne mit meiner freundin und unseren beiden kinden in berlin in einer 3 zimmer wohnung... was musst du noch wissen um mir helfen zu können
 
Hallo Chuckyde,

stelle das gedruckte in deinen unterlagen des job-centers deiner abgegebenen mitteilungspflicht (abrechnungen) gegenüber,jetzt stellt sich zunächst eimal die frage , mit welchen § beruft sich der job-center auf rückerstattung.

Die gegenfrage ist, du teiltest diesem ja deine einkommensverhältnisse ja ordnungsgemäß mit.

Warum kommt es nun zur rückforderung.
Wäre ein verschulden beim job-center oder bei dir zu suchen.

denke mal es handelt sich bei dir um auslöse welche dein chef für auswärtigen einsatz bezahlte.

bitte klär genau ab worauf welchen § beruft sich der job-center nun.

vg natascha
 
nee is keine auslöse is verpflegungsgeld.... so steht es in jeder abrechnung ... du wirst es nicht glauben sie haben mir sogar den antrag auf berufsbekleidung gestrichen genau wie den antrag auf anteilig reisekosten weil ich anteilig die reisekosten übernehmen muss 50% er und 50% ich .. sogar haben sie gesagt is nich..


Sie sagen ich bin meiner mithilfspflicht nicht nach gekommen ... wo sie aber monatlich von mir die gehaltsabrechnungen bekommen...
 
Hallo Chuckyde,

offensichtlich hast du deine Freibetragsgrenzen überschritten und dies nicht angezeigt, und somit zuviel an zuschüssen erhalten, bzw. einbehalten.

Und lt. Arge vermtl.diese zuschüsse zu unrecht erhalten wurde. Fraglich ist auch ,erhält deine lebensabschnittsgefährtin (Freundin) auch ne stütze.

Meiner Meinung wurden von Dir vermutlich unzulässig Zuschüsse einbehalten.

vg natascha
 
das is ja das was ich nich verstehe ich habe alles immer eingereicht.. und sie haben dann nur noch die miete übernommen und 200 aufs konto.. so dann sagte man zu mir ich solle immer die gehaltsabrechnungen einreichen das hab ich getan... und jetzt nach genau 9 monaten kommen die und wollen 1700 euro wieder was solln das in dem sinne zahlt das jobcenter jetzt nur noch die miete und ergänzend das was meine freundin zum leben braucht man darf ja auch nich vergessen wir haben zwei kinder und ich komme nie im monat über 1500 und wenn ich das verpflegungsgeld abziehe komme ich im monat wenns hoch kommt auf 900 euro also...
 
Hallo Chuckyde,

ja , z.B. eigentlich wollen frauen mit 2 kinder auch und nicht nur wegen der kinder geheiratet werden, egal wer der erzeuger ist. Vorteil für Ehemann siehe link.

1. http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article2532148.html

2. nenn doch bitte mal auf der rückforderrung angegebenen § der arge ,rückforderungen haben die verschiedensten ursachen, wie z.B erschleichen von Leistungen und hundert andere .

hier zur info Rechtshintergründe

http://www.schlaunews.de/info-test-tipps-17102008/verpflegungsgeld-ist-nicht-anrechenbar/

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/rat_und_tat/5719516.html

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=13045&cfid=5346234&cftoken=59855380

http://www.jurablogs.com/de/sg-dresden-steuerfreies-verpflegungsgeld-ist-kein-einkommen

vg natascha
 
anhörung §24 SGB x
§9 SGB II
§60 SGB I
§48 Abs.1 satz2 nr. 3 SGB x


das sind die es ist richtig übel... was mir da vorgeworfen wird.... ich glaub ich spinne das stimmt alles nicht ich bin allen meine pflichten nach gekommen und mein chef hat auch alles gemacht.. jetzt weiß ich nich mehr weiter bitte sag mir natascha was ich da machen kann
 
Hallo Chuckyde,

genau dieses Paket von § und vorhaltungen der ARGE habe ich in meinen Ausführungen auch befürchtet.

Stichwort hier Bedarfsgemeinschaft, und unzulassiges überschreiten des Leistungsbezugs.

zitat
jetzt weiß ich nich mehr weiter bitte sag mir natascha was ich da machen kann.

Chuckyde ich gehe davon aus die Forderung der ARGE besteht zurecht, dies kannste auch aufgrund der Berechnungstabellen selbst nachvollziehen.

1700 euro wurden für die bezugsdauer zuviel bezogen.

Vorschlag von mir wende dich an die Leistungsabteilung der ARGE und lasse dir es dort erklären, andernfalls wende dich an einen Anwalt für Sozialrecht und dies bitte sofort wegen frist zum widerspruch von 4 wochen.

Natürlich nur im falle du bist im recht, jedenfalls die Forderung besteht und du kannst höchsten verhandlungen aufnehmen zum rückzahlen.

Schuldnerberatungsstellen können dir dabei helfen.

vg natascha
 
ich bin doch meine pflicht nach gekommen und habe jeden monat meine gehaltsabrechnung hingeschickt per einschreibe und jedesmal kam es ist alles ok und keine änderung oder so... deswegen verstehe ich nicht was das jetzt soll
 
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