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Verpflegung wird nicht mehr als Einkommen angerechnet - Rückerstattung

anaconda

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
346
Hallo,

ab 1. Jan. 2009 treten folgende Änderungen ein:

Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

"""Am 1. Januar 2009 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung in Kraft. Danach wird Verpflegung, die außerhalb von Arbeitsverhältnissen bereitgestellt wird, künftig nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Verpflegung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie Verpflegung, die durch Verwandte oder Bekannte bereitgestellt wird.
Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft."""

http://www.bmas.de/coremedia/generator/29986/2008__12__19__sozialgeldverordnung.html

Referentenentwurf
Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung


http://www.bmas.de/coremedia/genera...Arbeitslosengeld+II-sozialgeld-verordnung.pdf

anaconda
 
Ja, ich weiss, dass die "Verpflegungspauschale" nicht mehr rechtens ist, doch die Agentur für Arbeit hat meinem Sohn trotzdem lustig die Pauschale abgezogen. Erst, als ich den Gesetzestext an die Widerspruchstelle geschickt hat, hat das Amt eingelenkt. Dies stimmt eigentlich traurig.

Viele Grüße, Albatross_weiss
 
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