Hallo,
ab 1. Jan. 2009 treten folgende Änderungen ein:
Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
"""Am 1. Januar 2009 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung in Kraft. Danach wird Verpflegung, die außerhalb von Arbeitsverhältnissen bereitgestellt wird, künftig nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Verpflegung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie Verpflegung, die durch Verwandte oder Bekannte bereitgestellt wird.
Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft."""
http://www.bmas.de/coremedia/generator/29986/2008__12__19__sozialgeldverordnung.html
Referentenentwurf
Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
http://www.bmas.de/coremedia/genera...Arbeitslosengeld+II-sozialgeld-verordnung.pdf
anaconda
ab 1. Jan. 2009 treten folgende Änderungen ein:
Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
"""Am 1. Januar 2009 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung in Kraft. Danach wird Verpflegung, die außerhalb von Arbeitsverhältnissen bereitgestellt wird, künftig nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Verpflegung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie Verpflegung, die durch Verwandte oder Bekannte bereitgestellt wird.
Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft."""
http://www.bmas.de/coremedia/generator/29986/2008__12__19__sozialgeldverordnung.html
Referentenentwurf
Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
http://www.bmas.de/coremedia/genera...Arbeitslosengeld+II-sozialgeld-verordnung.pdf
anaconda