Verpflegung in stat. Einrichtung hat Marktwert somit ist es Einkommen
http://www.sozialticker.com/forum/viewtopic.php?t=9391
>>>>Die Berufung wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen, § 144 Abs. 2 Ziffer 1 SGG. Die streitigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der (Nicht-) Anrechnung von Vollverpflegung während stationärer Aufenthalte als Einkommen sind bisher obergerichtlich nicht geklärt. Eine Klärung liegt im Sinne der Rechtseinheit im allgemeinen Interesse.<<<<<
Sollte während stationärer Aufenthalte eine Kürzung des Leistungsbezugs erfolgen, muss unverzüglich Widerspruch eingelegt und das Klageverfahren betrieben werden!
anaconda
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>>>>Die Berufung wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen, § 144 Abs. 2 Ziffer 1 SGG. Die streitigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der (Nicht-) Anrechnung von Vollverpflegung während stationärer Aufenthalte als Einkommen sind bisher obergerichtlich nicht geklärt. Eine Klärung liegt im Sinne der Rechtseinheit im allgemeinen Interesse.<<<<<
Sollte während stationärer Aufenthalte eine Kürzung des Leistungsbezugs erfolgen, muss unverzüglich Widerspruch eingelegt und das Klageverfahren betrieben werden!
anaconda