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Vermeintliche Ansprüche gerichtlich geltend machen

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Hallo,
eben habe ich das Urteil "SG Hamburg S 40 U 252/07 v.10.10.2008 Meniskus als BK 2102", von seenixe heute eingestellt, gelesen.
Darin wird ausgefügrt, dass das ursprüngliche Begehren des Klägers auf "Anerkennung und Leistungsgewährung", also eine Leistungsklage in eine Feststellungsklage abgewandelt wurde.
Dem wörtlichen Begehren die Beklagte zu verutreilen, "Leistungen zu gewähren" kommt neben dem feststellungsanspruch keine eigenständige Bedeutung zu.

Nun habe ich gerade ein Schreiben von der BUV erhalten, in dem diese - wie üblich - ausführt:
"Gegen unserer Entscheidung können innerhalb von sechs Monaten nach Zugang dieses Schreibens die vermeintlichen Ansprüche herichtlich geltend gemacht werden. Bla bla bla ..."

Da die Versicherung die Leistungen wegen eines von ihr nicht beweisbaren und eines nicht stattgefundenen Hergangs (Gesundheitsstörungen als Folge einer versuchten Selbsttötung) ablehnt, frage ich mich nun auf was der Anwalt klagen soll.
Muss es Feststllungsklager erfolgen um festzustellen, dass die Gesundheitsstörungen Folgene ines Unfalls und keine Folge einer versuchten Selbsttötung sind?
Oder muß eine Klage auf "Anerkennung und Leistungsgewährung" erfolgen?

Und wie berechnet sich der Streitwert?
Während im letzteren Falle der Streitwert errechnet werden kann und die EUR 400.000 dem Anwalt sicherlich Spass machen - und der Anwalt deshlab sicherlich dazu tendieren wird, diesen Streit zu führen - frag eich mich, wie der Streitwert bei der Feststellungsklage ermittelt wird.
Oder hat beides den gleichen Streitwert?

Ich frage deshalb, weil ich nicht ausschließen kann, dass der Anwalt seine Ratschläge zum weiteren Vorgehen möglicherweise auch von eigenen wirtschaftlichen Überlegungen abhängig macht.

Hat jemand Erfahrung mit der erfolgreichen Klage gegen Versicherungen bei Ablehnung der Leistungsanerkennung?

Grüße

oohpss
 
Hallo oohpss,

eine BUV wird nicht nach dem Sozialrecht verhandelt, sondern nach Zivilrecht. Das ist ein völlig anderes Recht. Aber ich habe da was gefunden, was Dir vielleicht hilft. Diese Datei ist dann vielleicht noch interessanter.

Da muß man einfach mal schauen, ob da vielleicht die richtigen Antworten für Dich drin sind.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo oohpss,

entweder Du bist der Überzeugung, dass Du Ansprüche hast oder Du bist nicht der Überzeugung.

Selber von vermeintliche Ansprüchen schreiben, klingt nicht überzeugend.


Gruß
Luise
 
hallo, luise

ich denke, es geht oohpss darum,
feststellungs- oder leistungsklage, welcher streitwert wird bei welcher klage zugrunde gelegt.

mfg
pussi
 
... Selber von vermeintliche Ansprüchen schreiben, klingt nicht überzeugend.

Hallo Luise,
das ist ein Zitat mit der Darstellung der Versicherung.
Ich, meine Frau und mein Anwalt (und irgendwann auch die Versicherung :)) wissen, dass wir Ansprüche haben.
Die Versicherung ist sich selbst aber nicht 100% sicher, dass ich keine Ansprüche habe und schreibt deshalb "vermeintliche" Ansprüche.

Und Pussi hat Recht, es geht mir darum, dass ich den Streitwert richtig ermittel.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,


ich klage auch gegen eine gegnerische Versicherung auf Leistungen für Schäden die durch einen Unfall verursacht wurden.
Mein RA hat eine Feststellungsklage eingereicht für den materielen und immaterielen Wert auch für die Zukunft eingereicht.
Es wurde ein Mindeststreitwert festgelegt und es liegt jetzt am Richter die Unterlagen, Befunde und evtl. noch zu erstellende med.GA auszuwerten und ein Verfahren zu eröffnen oder es kommt zu einem Vergleich.
Bei einer Feststellungsklage geht es um Leistungen die der Beklagte jetzt und in Zukunft zu erbringen hat.
Ich hoffe ich habe einigermaßen erklärt.
Gruß Buffy07
 
hallo, buffy07

nun wissen wir aber immer noch nicht, wonach sich der streitwert ermittelt.

vergangenheit - gegenwart - zukunft
das kann man sich ja gar nicht leisten.
man kann ja auch nicht sicher sein, dass einem recht wiederfährt.

schönes we
pussi
 
Hallo Pussi,

mein RA und ich haben uns zusammengesetzt und die Fakten sprich Kosten ab Unfallzeitpunkt festgehalten KH,- Rezept,- Thereapie, Fahrkosten, Haushaltführungosten und alles was anfällt und auch ausfällt durch den Unfall (Lohn u.s.w.) auch für die Zukunft. Wenn der Richter der Feststellungsklage recht gibt, dann muß die Vers. auch alle Kosten für die Gesamtzeit ab Unfall und für die Zukunft tragen.
Der Richter stellt also die Auswirkungen des Unfalls und die damit verbundenen materielen Schäden fest.

Gruß Buffy07
 
... mein RA und ich haben uns zusammengesetzt und die Fakten sprich Kosten ab Unfallzeitpunkt festgehalten KH,- Rezept,- Thereapie, Fahrkosten, Haushaltführungosten und alles was anfällt und auch ausfällt durch den Unfall (Lohn u.s.w.) auch für die Zukunft. Wenn der Richter der Feststellungsklage recht gibt, dann muß die Vers. auch alle Kosten für die Gesamtzeit ab Unfall und für die Zukunft tragen.
Der Richter stellt also die Auswirkungen des Unfalls und die damit verbundenen materielen Schäden fest. ...
Hallo Buffy07,
es handelt sich bei Dir um einen Schadenersatz z.B. gegenüber einer Haftpflicht?
Mir ging es um den Streitwert bei der Auseinandersetzung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Schädigers kommt erst noch. Und dann braucht man die von Dir angegebenen Daten. Wobei es dazu im Internet, insbesondere beim Unfallreporter, schon einiges an Unterlagen/Hinweisen gibt.

Und da es um eine BUV geht, bleibt die Frage, wie pussi richtig schreibt, weiterhin unbeantwortet.
Mal sehen was die RS sagt, der habe ich gestern den Kostenübernahmeantrag nebst FAX-Kopie gesendet.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohps,

zur Höhe des Streitwertes bei einer BU-Versicherung habe ich im Netz folgendes gefunden:
Der "Streitwert" einer BU-Klage errechnet sich normalerweise aus den Renten für die Vergangenheit, d.h. BU Beginn bis zum Tag der Klage, durch die Bearbeitungsdauer bei den Versicherern sind das im allgemeinen schon fast ein Jahr. Hinzu kommt dann noch das 3,5 - fache der Jahresrenten. Weiterhin ist die Beitragsbefreiung einzurechnen, sowohl für die Vergangenheit, als auch die Zukunft, genau so wie bei den Renten. Dieser Gesamtwert ist der "Streitwert".

Gruß
Joker
 
Der "Streitwert" einer BU-Klage errechnet sich normalerweise aus den Renten für die Vergangenheit, d.h. BU Beginn bis zum Tag der Klage, durch die Bearbeitungsdauer bei den Versicherern sind das im allgemeinen schon fast ein Jahr. Hinzu kommt dann noch das 3,5 - fache der Jahresrenten. Weiterhin ist die Beitragsbefreiung einzurechnen, sowohl für die Vergangenheit, als auch die Zukunft, genau so wie bei den Renten. Dieser Gesamtwert ist der "Streitwert".
Danke Joker, dass war es, was mir fehlte.

Übrigens sind es bei der BUV meiner Frau aktuell 1 Jahr und 5 Monate, bis zu Klageerhebung denke ich werden es dann fast 2 Jahre.

Die Jahresrente beträgt rund EUR 10.000. Streitwert diesbezüglich also EUR 35.000.
Bezüglich des Beitrag von ca. EUR 83 monatlich und den 2 Jahren ergibt sich eine Erhöhung um EUR 1.992 für die Vergangenheit.
Und von EUR 83 x 12 x 3,5 für die Zukunft = EUR 3.486.

Summiert beträgt der Streitwert also EUR 40.478.

Richtig?

Wobei mich erstaunt, dass der Streitwert der wirtschaftlich wichtigeren BU (da lt. Vertrag summiert rund EUR 400.000) geringer ermittelt wird, als der Streitwert der UV (mit rund 250.000 bei Vollinvalidität).

Danke nochmals
oohpss
 
Hallo oohpss,

Wobei mich erstaunt, dass der Streitwert der wirtschaftlich wichtigeren BU (da lt. Vertrag summiert rund EUR 400.000) geringer ermittelt wird, als der Streitwert der UV (mit rund 250.000 bei Vollinvalidität).

Liegt bei Deiner Frau Vollinvalidität vor? Ansonsten ist Streitwert die geforderte Invaliditätsleistung.

Streitwert ist der Wert dessen, was man als Kläger von einem Beklagten haben will.
Der Streitwert besagt noch gar nichts über die letztendlich anfallenden Prozesskosten.
Warum ist das von Interesse? Bezahlt doch die verklagte Versicherung!

Gruß
Luise
 
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