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Vermehrte Bedürfnisse als Rente

Juni18

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Juni 2019
Beiträge
3
Hallo!
ich bin neu hier im Forum, habe schon einige gute Hinweise von euch erhalten!
Super, dass es dieser Forum gibt:)
Jetzt habe ich selber eine Frage, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Vor ein paar Jahren hatte ich einen Unfall SHT, unverschuldet.
Ein Anwalt habe ich, einen Termin aber erst in 3 Wochen, deshalb die Fragen an diese Runde.

Das Angebot vermehrte Bedürfnisse als Rente anzunehmen steht im Raum.
Haushaltführungsschaden, Behandlungskosten und Fahrtkosten.
Alle andere Punkte sind mehr oder weniger geklärt und ein Feststellungsurteil liegt vor.
Vor kurzem bin ich wieder gestürzt, und ich frage mich ob es überhaupt Sinn macht sich festzulegen falls neue vermehrte Bedürfnisse dazukommen?
Die Entscheidung muss ich halt selber treffen und ich weiss nicht ob es möglich ist die Rente später neu anzupassen?
Habt ihr Erfahrungen?

Herzliche Grüße:)
Juni18
 
Hallo Juni,

Du schreibst:

Vor ein paar Jahren hatte ich einen Unfall SHT, unverschuldet.
Ein Anwalt habe ich, einen Termin aber erst in 3 Wochen, deshalb die Fragen an diese Runde.


1. Wer hat Dich beim Unfall vertreten und Deine Erfordernisse (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Lohnausfall....) etc. vertreten?

2. Einen Anwaltstermin hast Du erst in 3 Wochen? Warum so lange? Willst Du den Anwalt wechseln? Hast Du die Kostenübernahme schon geplant?

3. Vor ein paar Jahren hatte ich einen Unfall SHT, unverschuldet..... Wie seid ihr verglieben? Hast Du ein Feststellungsurteil?

Du siehst, Dein Beitrag bringt sehr viele Fragen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
der Anwalt hat mich vertreten und wird es auch weiterhin tun, Urlaubsbedingt ist der Termin erst später.
Ein Feststellungsurteil habe ich.
Vermehrte Bedürfnisse als Rente, kann man bei gesundheitlichen Verschlechterungen noch Nachforderungen stellen?
Das wären meine Fragen, und was wäre zu beachten?
Grüße
Juni
 
Hallo Juni18,
Du schreibst, dass du vor kurzem wieder gestürzt bist. Dein Feststellungsurteil betraf also, wenn ich das richtig verstehe, dein unverschuldetes SHT vor Jahren, für dessen Folgen du die HPV des Verursachers in Anspruch genommen hast?
Dein kürzlicher Sturz darf nicht mit dem SHT oder den Ansprüchen daraus verquickt werden, denn wenn sich eine Verschlechterung deines Zustandes durch den Sturz ergeben hat, dann würde das haftungsrechtlich eine überholende kausalität darstellen und dein Anspruch für die Zukunft (also nach dem Sturz) wäre dann in Bezug auf den HFS zu kürzen, weil ja der Sturz deine haushaltsführerische Tätigkeit künftig weiter bzw stärker einschränkt und nicht das damalige SHT.

gruß bobb
 
Hallo Bobb,
danke, ok, das macht Sinn.
Also nur wenn z.B. eine Gleichgewichtsstörung aufgrund eines Unfalls anerkannt wurde, und man später stürzt, könnte das ein Folgeschaden sein.
Andererseits würde eine andere Unfallversicherung für diesen Schaden nicht haftbar gemacht werden können, weil es ein Folgeschaden ist.
Aber mithilfe eines Feststellungsurteil könnte man Nachforderungen stellen, wenn die Folgeschäden anerkannt werden, bei meinem SHT z.B epileptische Anfälle aufgrund der geschädigten Hirnregionen?
Grüße
Juni18
 
Hallo Juni18,
nein eben nicht! dein sturz bzw. die folgen daraus werden haftungsrechtlich (also gegenüber der HPV des schädigers deines SHTs) nicht als folgeschaden anerkannt werden, selbst wenn eine gleichgewichtsstörung vorher aufgrund deines SHTs bestand und du möglicherweise durch gleichgewichtsstöeungen gestürzt bist. das funktioniert nicht! wenn du also durch den sturz (gleich welche Ursache dieser hatte) bleibende Schäden erlitten hast wie z.b. Bewegungseinschränkungen, dann ist das nur ein fall für Deine PUV/Invaliditätsversicherung.

Du kannst aber für deine SHT-Schäden sowohl die HPV des Verursachers (was du ja gemacht hast) als auch deine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen! das sind zwei paar stiefel. wenn du letzteres nicht gemacht hast, dann könntest du aber evtl. deiner Obliegenheitspflicht bei deiner PUV nicht nachgekommen sein, wenn dein SHT schon jahre zurückliegt. Ich kenne deine AUBs der PUV nicht und du hast in deinen posts auch keine konkreten angaben gemacht.

wenn du aber hirnorganische schäden durch das SHT davongetragen hast und du aufgrund dieser bereits festgestellten schädigungen z.b. durch ärzte oder gerichtsgutachter später epileptische anfälle bekommen hast, dann könnte das durchaus ein folgeschaden aufgrund des SHT sein. hier würde aber sicher das gericht einen weiteren gutachter bestellen, der diese zusammenhänge zu bestätigen hätte. die HPV würde sicher erst mal die zusammenhänge bestreiten.

wenn du also eine PUV hast, dann kümmere dich um die Geltendmachung der Sturzschäden bei dieser und achte dabei auf die fristen gem vertrag. und auf die getroffenen Vereinbarungen.

gruss bobb
 
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