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Verlust eines Auges, Silvester 2011

R.P.

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Dez. 2011
Beiträge
3
Ort
Baden Württemberg
Hallo,

ich wurde Silvester 2011 von einer Rakete ins rechte Auge getroffen und bin seit dem auf diesem Auge blind.
Der Täter wurde jedoch nicht gefunden auch die Polizei machte nach einigen Tagen keine Ermittlungen mehr. Sie sind auch der Meinung das dies keine Rakete war sondern ein vom Dach fallender Eiszapfen. Die mich behandelten Ärzte schließen die jedoch aus.

Meine Frage hierzu welche möglichkeiten bleiben mir wenn der Täter nicht gefunden wurde und es keine Zeugen gibt weil angeblich niemand etwas gesehen hat. Schmerzensgeld bekomme ich deshalb ja nicht und von der Versicherung würde ich etwas bekommen. Desweiteren würde mich Interessieren welchen Behinderungsgrad ich jetzt habe da es im Internet jeder anders schreibt.

Würde mich über jede Antwort freuen.
 
Tolle Polizei...

da sind Sie also an einen Polizisten geraten der, ausser das er lesen und schreiben kann auch noch über medizinische Kenntnisse verfügt. Toll aber nichts ungewöhnliches, auch wenn man/frau sich wundert...

Was die (Polizei und Staatsanwaltschaft) am besten können ist, Sachverhalte die Arbeit bedeuten, geflissentlich zu ignorieren. Das Gehalt kommt doch so oder so jeden Monat pünktlich im Vorraus!

Der weiße Ring z.B. hilft nur, wenn es einen Täter gibt. Bei einem "Eiszapfen" hängen die sich an die Polizei und machen ebenfalls nichts!

Versicherung?
Da hilft nur eine hoffentlich vorhandene eigene Versicherung. Aber wenn es teuer wird versuchen die alles erdenkliche um an einer Zahlung vorbei zu kommen.

...ich weiß wovon ich schreibe.

Halten Sie die "Ohren steif" vielleicht weiß doch noch irgendjemand einen Rat.

Gruß
 
Verlust eines Auges

Hallo R.P.,

herzlich willkommen im "Forum für Unfallopfer".

Unter www.vsbinfo.de fand ich bei "Anhaltspunkte 2008":

Verlust eines Auges mit dauernder, einer Heilung nicht zugänglichen
Eiterung der Augenhöhle GbB/MdE 40

Linsenverlust eines Auges (korrigiert durch intaokulare Kunstlinse od.
Kontaktlinse)
Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 GbB/Mde 20
weniger als 0,1 GdB/Mde 25 - 30

Wenn Du eine private Unfallversicherung (PUV) hast melde Dich bitte nochmal.


Alles Gute und viele Grüße

Meggy
 
HAllo R.P.

ja freilich kein guter Start ins neue Jahr :( das tut mir leid für dich.
Vielleicht ist dir bei denen recherchen auch entgangen das die Hausverwalter / Besitzer dafür Verantwortlich sind soetwas zu entfernen.

"Bei Witterungsverhältnissen, wie sie derzeit in Berlin herrschen, kann es durchaus erforderlich sein, dass ein Hauseigentümer sein Dach regelmäßig
auf überhängende Schneemassen und Eiszapfen überprüft und ggf. Gefahren beseitigt (OLG Jena, 18.6.2008; Az.: 2 U 202/08, OLG Celle 20.1.1982; Az.: 9 U 161/81)"

Wenn der "Täter" ja schon festgestellt wurde, wie die Polizei ja so schön sagt, dann hätten Sie dir das sagen können das der Hausbesitzer dafür
Verantwortlich gemacht werden muss.


Vielleicht kannst die Haftpflicht des Hausbesitzers dazu auffordern dir Schmerzensgeld zu zahlen.

wenigstens ein kleiner Trost!

mfg
 
Hallo R.P.,

herzlich willkommen hier im Forum.

Silvester 2011 steht uns noch bevor, daher gehe ich mal davon aus, dass du den Jahreswechsel von 2010 auf 2011 meinst.

Den Verursacher für eine Rakete wird man wohl kaum ausfindig machen, wie auch.

Die Aussage von JSch ist leider nicht ganz korrekt, denn der Weiße Ring hilft auch, wenn kein kein Täter ausfindig gemacht werden kann.

Schmerzensgeld zahlt dir keine Versicherung, wenn du nicht weißt, welche Versicherung du dafür in Regress nehmen kannst.

Geben dir deine behandelnden Ärzte keine Auskunft über deine Erwerbsminderung? Die müssten am ehesten wissen, wie hoch diese ausfallen müsste.

Welche Verletzungen am Auge hast du genau erlitten? Ist davon auszugehen, dass eine Restsehkraft noch vorhanden ist?

Deine Ärzte müssten eigentlich ziemlich genau feststellen können, welcher Gegenstand dein Auge verletzt hat.

Viele Grüße

Derosa
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

MEGGY.. : Ja ich habe eine Private Unfallversicherung. Danke für den Link ich habe vom Versorgungsamt ein Schreiben bekommen in dem steht das ich den Höchstgrad der Behinderung für den Sehverlust 30% Behinderung bekommen habe. Auf dieses schreiben habe ich dann einen Wiederruf eingelegt und auf Rat eines mich behandelten Arztes einen Psychologen aufsuchen sollen.Da ich fals ich über 30% für den Verlust des Auges bekommen würde ich evtl. meinen Führerschein abgeben müssen da laut dem Landesversorgungsamtes eine normale Teilnahme im Straßenverkehr nicht mehr möglich sei.


derosa : Genau ich meinte den Jahreswechsel von 2010 zu 2011.
Verletzungen laut schreiben der Uniklinik: Horn- und Regenbogenhaut bis auf den Knochen durchtrennt, Linse fehlt, Regenbogenhaut fehlt zur Hälfte.

Quack_BLN : Ich habe bei der Polizei noch mal nachgefragt Sie sagen nun Sie waren bei dem Hausbesitzer und können nun ausschließen das es kein Eiszapfen war.

JSch: Da kann ich leider nur zustimmen wenn man die Polizei braucht ist Sie oft nicht da..
 
Ich kenne die Fakten...

Die Aussage von JSch ist leider nicht ganz korrekt, denn der Weiße Ring hilft auch, wenn kein kein Täter ausfindig gemacht werden kann.
Viele Grüße Derosa

Hallo Derosa,

wenn wir es nicht selbst erlebt hätten würden wir es auch nicht glauben.

Es ist aber so, dass nach einem Besuch durch einen netten Herrn eine weitere Hilfe versagt wurde "da ein Täter nicht festgestellt werden kann".

Ebenso hat sich seinerzeit auch das Versorgungsamt zurückgezogen und jede weitere Hilfe abgelehnt und sich dabei auf die "Ermittlungen" der Staatsanwaltschaft berufen.

(Das Verfahren wurde schon eingestellt, da lag unser Sohn noch im Koma)

Die "Behörenbanden" helfen sich gegenseitig ausgiebigst wen einer der dazu gehörenden angegriffen wird...

Träumt weiter!

Grüße
 
Du kannst natürlich einen Antrag auf Opferentschädigung bei dem dafür zuständigen Versorgungsamt stellen. Dafür ist die Täterermittlung nicht Voraussetzung, allerdings ein "absichtlicher tätlicher Angriff", der nachgewiesen werden müsste. Das Verfahren würde vermutlich so laufen: Ablehnung, Widerspruch, Klage und würde sehr lange dauern vermutlich. Plus, dass du vermutlich 3 verschiedene Gutachten bekämst und ohne genaue und wirklich fundierte Kenntnis des OEGs ist da wohl kaum etwas zu machen. Gibt es keine Freizeitversicherung, die da einspringen könnte?

Es tut mir sehr leid, dass dir das widerfahren ist mit dem Augenlicht!

LG
Meli
 
.

So nach einer langen Zeit schreibe ich hier mal wieder ich bin immer noch auf dem Stand von letzten Jahr es hat sich nichts geändert trotz all dem Stress bei sämtlichen Ämtern und Ärzten mein Antrag auf GdB50 wurde abgelehnt auch nach mehreren Widersprüchen ist nur ziemlich Schade das man so alleine gelassen wird man sich nirgends Hilfe holen kann bzw. viele auf eine Art meinen "damit muss man Leben" tolle Ämter und Behörden die wir hier in Deutschland haben ist ein großer verlass auf sie..
 
Hallo R.P.,

vielleicht hättest Du hier im Forum mehr fragen sollen.....vielleicht hätten wir Dir helfen können:confused:.
Welche Hilfe hast Du erwartet? Welche Ämter?

Wie ist es mit Deiner PUV gelaufen?

Schreib mal;)

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo R.P.,

du hast doch aber in dem vergangenen dreiviertel Jahr hier sicher viel gelesen, ich gehe auch mal davon aus das du durch einen Rechtsanwalt vertreten wirst, konnte dieser den gar nichts erreichen?
Warum hast du einen Antrag auf GdB mit 50% gestellt, wenn es auf den Verlust den Auges 40% gibt? Oder hast du mit dem verbliebenen Auge auch Probleme. Aus deinen drei Beiträgen ist nichts davon rauszulesen.

Wieviel Prozente hat dir das Versorgungsamt denn nun anerkannt?
Hat deine PUV ohne Probleme gezahlt?

Da ich fals ich über 30% für den Verlust des Auges bekommen würde ich evtl. meinen Führerschein abgeben müssen da laut dem Landesversorgungsamtes eine normale Teilnahme im Straßenverkehr nicht mehr möglich sei.
Wie ist es damit gelaufen? Obwohl ich das fast für ein Gerücht halte, denn ich kannte zwei Leute die ein Glasauge hatten und auch Auto fuhren. Was also sollte das mit den Prozenten zu tun haben, denn ein schwaches Restsehvermögen gleicht da auch nichts mehr aus.

Wenn du deinen Rechtsanwalt (sofern du einen hast) auch so spärlich mit Infos versorgt hast darfst du dich nicht wundern wenn er nichts erreicht hat.

Klar wird man allein gelassen, deshalb haben wir uns ja hier zusammengefunden.

VG
Gitti

sorry, war zwischendurch eingeschlafen:eek:
 
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