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Verlust der Unfallrente

silbar

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Dez. 2016
Beiträge
3
Hallo, ich habe hier auch eine Frage. Wegen einem Unfall bekomme ich von der BG seit 20 Jahren eine Unfallrente.

Das Kreuzband im Knie ist gerissen und das Knie ist abgenutzt.

Nun hat sich im laufe der Jahre die Abnutzung verschlimmert. Nun soll ich ein künstliches Kniegelenk bekommen.

Wie wirkt sich das dann auf die Rente aus?

Kann ich den anspruch auf Unfallrente nach der OP und dem neuen Knie verlieren obwohl sie mir zeitlebends anerkannt wurde ?

Wer kann mir da genaue Auskunft geben?

MfG Silvia
 
hallo silbar,

ich gehe davon aus, dass deine Rente unbefristet ist,
d. h. meiner Meinung nach, dass die BG jederzeit von sich aus eine Überprüfung in Auftrag geben kann.
Zwischen der letzten Überprüfung muss ein Jahr dazwischen liegen.

Habe jedoch keine Ahnung, ob die BG einen Grund haben musst für die Überprüfung.

Meiner Meinung nach wird nach der OP eine Begutachtung stattfinden, um festzustellen, ob eine Funktionsbeeinträchtigung noch vorliegt trotz der OP - Ergebnis also offen.

Lg. Rolandi
 
Hallo,

wenn die Prothese das Ergebnis der Unfallfolgen ist, dann wird Deine Rente nicht wegfallen. Eine regelgerechte Knieprothese wird mit einer MdE von 20 % eingeschätzt. Damit sollte Dir Deine MdE und die Rente erhalten bleiben.

Gruß von der Seenixe
 
Rolandi und seenixe ich danke für eure schnelle Antwort

Mir ging es darum ich habe jetzt 30% .Auf Grund von Verschlechterung meines Gesundheitszustandes bekomme ich jetzt eine Prothese ,können Sie mir diese 30% daraufhin wieder wegnehmen oder kriege ich die Zeit Leben so wie es eigentlich auf meinen Befunden steht

MfG/B]
 
Hallo Silber,

nein, Du bekommst diese 30 % eventuell nach dem Einbau der Prothese angepasst. Es kann also sein, dass Du nur noch 20% MdE bekommst, wenn die Prothese regelgerecht funktioniert.
Um es ganz sauber zu definieren wäre das genaue Unfalldatum wichtig. Gilt noch die RVO oder schon das SGB VII
Mit der Umstellung von RVO auf SGB VII wurde aus der Rente auf Dauer eine Rente auf unbestimmte Zeit. Ich habe mich hauptsächlich mit SGB VII beschäftigt, kann mir aber nicht vorstellen, dass nach dem Recht der RVO nicht auch eine Anpassung entweder nach Oben oder Unten möglich ist. Dies wäre die Grundlage.

Also gibt es keine generelle Aussage zu Deiner Frage. Die BG muß auch in der Zeit der vorübergehenden Verschlimmerung prüfen, ob eine höhere Rente zusteht. Es kann auch sein, dass Sie es dabei läßt, weil sich das eventuell ausgleicht und sie einfach die Arbeit scheuen.

Gruß von der Seenixe
 
der unfall war am 06.10.1982

die unfallrente bekomme ich seit 03.1998
 
Hallo Silvia,

an erster Stelle sollte doch die Gesundheit stehen und nicht die Unfallrente.
Lass doch erst mal die OP über Dich ergehen und dann wird man sehen wie es mit Dir weitergeht.
 
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