Hallo zusammen,
Ich habe eine deutliche Bewegungseinschränkung (0,0,30) mit beginnender Arthrose im Fuß und verbunden mit Schmerzen nach Belastung bzw. nach Ruhephasen. Desweiteren habe ich ein Kribbeln im Bereich der Narbe (Metall ist noch nicht wieder entfernt worden) und ein Kribbeln im Bereich der ersten 4 Zehen.
Bei der Festlegung des Invaliditätsgrades durch meine private Unfallversicherung wurde vom Gutachter die Invalidität des Beines erfragt. Das Ergebnis des Gutachters ist 1/5 von 70 % also gesamt 14%. Nachdem ich nun die Versicherung angeschrieben habe und erfragt habe, warum nicht der Fuß betrachtet werden würde, da hier bei einer gegebenenfalls vorhandenen 1/2 Einstufung von 40 % also gesamt 20 % und somit 6 % Vorteil für mich vorhanden wären, hat die Versicherung mir ohne große Diskussion mitgteilt, dass das alles Blödsinn wäre aber das Sie mir eine Erhöhung der Einstufung des Beines auf 2/7 anbieten würden.
Was ist denn nun richtig. Wird bei einer Verletzung des Fußes das Bein oder der Fuß bewertet oder eventuell Beides und wie kann ich den Invaliditätsgrad meines Fußes berechnen?
Kann mir jemand helfen?
Ich habe eine deutliche Bewegungseinschränkung (0,0,30) mit beginnender Arthrose im Fuß und verbunden mit Schmerzen nach Belastung bzw. nach Ruhephasen. Desweiteren habe ich ein Kribbeln im Bereich der Narbe (Metall ist noch nicht wieder entfernt worden) und ein Kribbeln im Bereich der ersten 4 Zehen.
Bei der Festlegung des Invaliditätsgrades durch meine private Unfallversicherung wurde vom Gutachter die Invalidität des Beines erfragt. Das Ergebnis des Gutachters ist 1/5 von 70 % also gesamt 14%. Nachdem ich nun die Versicherung angeschrieben habe und erfragt habe, warum nicht der Fuß betrachtet werden würde, da hier bei einer gegebenenfalls vorhandenen 1/2 Einstufung von 40 % also gesamt 20 % und somit 6 % Vorteil für mich vorhanden wären, hat die Versicherung mir ohne große Diskussion mitgteilt, dass das alles Blödsinn wäre aber das Sie mir eine Erhöhung der Einstufung des Beines auf 2/7 anbieten würden.
Was ist denn nun richtig. Wird bei einer Verletzung des Fußes das Bein oder der Fuß bewertet oder eventuell Beides und wie kann ich den Invaliditätsgrad meines Fußes berechnen?
Kann mir jemand helfen?