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Verletzung im oberen Sprunggelenk

Hallo butze,

habe nach einem OSG-Trümmerbruch vom Gutachter bei 0/0/20 im OSG und 2/5 im USG 4/10 vom Beinwert (70 %) also insgesamt 28 % Invalidität vom Gutachter bekommen. Eine Triplearthrodese (Drei-Schrauben-Arthrodese) ist eine Versteifung des OSG mittels 3 Schrauben (eine von links, eine von rechts und eine von hinten, von oben nach schräg unten durchs OSG).
Gruß Jens
 
Hallo,

habe vor 3 Jahren (01.04.04) auch eine ähnliche Verletzung erlitten... Versteifung USG und OSG nur noch 70% beweglich... Schrauben usw. noch vorhanden...

Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe 75% 1/4 = 18,75%

Habe hier im Forum noch etwas gesöbert und gelesen, dass Jens fast die gleiche Verletzung hat und 28% von seiner PUV bekommen hat..... kann ich jetzt noch was unternehmen, um mehr Prozent zu bekommen?

Nun würde meine private Unfallversicherung zahlen, doch es kann jederzeit eine Verschlechterung, also eine Erhöhung meines Invaliditätsgrades passieren...

Habe schon bei meiner Versicherung angerufen und nachgefragt, ob sie, wenn bei mir z.B. nächstes Jahr durch evtl. Operation oder der jetzt schon beginnenden Arthrose eine Verschlechterung des Fußes eintritt, auch noch dafür aufkommen würden.

Antwort: Nein, da wir nur für die Gebrauchsminderung, welche spätestens 3 Jahre nach dem Unfall entstanden ist zahlen... alles was danach an Verschlechterung usw. eintritt müssen wir nicht zahlen...

Stimmt das?

Gruß
Matthias
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Matthias,

jaaaanein, Also, es soll schon so sein und ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt, aber der Gutachter hat die Prognose in seiner Bemessung mit zu berücksichtigen. Und überlege eventuell auch vor Ablauf der 3-Jahresfrist ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, dies zur Beweissicherung vor Ablauf der 3 Jahre. Es kommen schon sehr unterschiedliche Gutachten raus, manchmal.....;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hmm mein behandelnder Arzt schickte meiner PUV ein Gutachten, aus dem diese dann den Invaliditätsgrad von 18,75% festlegte....

Da ich heut aber in diesem Forum lese, dass bei diesen Verletzungen bis zu 28% drin sind, bin ich etwas nachdenklich geworden....

Jetzt ist dieser Unfall, wie gesagt, schon am 01.04.04 gewesen, somit ist der Zug für mich abgefahren:mad: und ich muß mich mit der Leistung meiner PUV, welche mir am 04.07.07 angeboten wurde (habe ich aber noch nicht angenommen) abfinden.... :eek:

Gruß
Matthias
 
Hallo Matthias,

auch das stimmt so nicht. Bei Dir ist die Frist zur Einreichung einer Klage gegen die Feststellungen der PUV noch nicht vorbei. Wenn Du die begründete Hoffnung hast, dass der Invaliditätsgrad höher ist, kannst Du auch Deine Versicherung noch auf eine höhere Entschädigung verklagen. Dazu solltest Du etwas Geld in eine vernünftige Rechtsberatung beim Anwalt investieren.
Das Kostenrisiko liegt bei Dir in einem Zivilprozess, aber es kann sich ja auch lohnen.

Gruß von der Seenixe
 
Ah ja, Danke.... werde dann mal gleich meinen Anwalt kontaktieren und ihn diesbezüglich fragen....

Ähm nur noch eine kleine Frage.... wie lange ist diese Frist bei mir noch? da ich grad erfuhr, dass mein Anwalt in Urlaub ist....

:rolleyes:Warum hab ich das Forum nich schon früher gefunden:eek:
 
Hallo Matthias,

welche AUB sind vereinbart?

Wer hat den Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe 75% 1/4 = 18,75% festgestellt, in wessen Auftrag und wann ?

Gruß
Luise
 
Hallo,

hab mir jetzt mal meine Unterlagen geholt....:eek:was ich schon vieeeeel früher hätte machen sollen:eek:

AUB 97

Das mit dem Invaliditätsgrad: Hatte kurz nach meinem Unfall die Versicherung verständigt...

Ich hatte vor Ablauf der Frist (bis zu 15 Monate nach dem Unfall) den Anspruch auf Invaliditätsleistung geltend gemacht. Und habe dann der Versicherung eine Kopie des Unfallberichtes (Krankenhaus) zukommen lassen.

2005 Schickte mein behandelnder Arzt einen Bericht an die PUV, dass mit einem Dauerschaden zu rechnen ist, doch die Höhe noch nicht vestgestellt werden kann. So müsse die PUV abwarten und werde nach Empfehlung des Arztes 04.06 ein Gutachten anfordern.

06.06 Hat die PUV zur Feststellung der Unfallfolgen ein Gutachten (bei meinem Arzt) in Auftrag gegeben.

am 04.07.07 hab ich einen Brief von meiner PUV bekommen:
Die Unterlagen von meinem Arzt liegen jetzt vor. Danach können wir die Invaliditätsleistung auszahlen.

Die Invaliditätsleistung errechnet sich bei Verletzungen von Gliedmaßen und Sinnesorganen nach den in der Gliedertaxe festgelegten Invaliditätsgraden. Dabei wird die Gebrauchsminderung des veletzten KÖrperteils, die der Arzt im Einzelfall festgestellt hat, berücksichtigt.....

Gruß
Matthias
 
Meine Verletzungen:

Auszug aus Bericht vom Krankenhaus:

3. gradig offene Talustrümmerfraktur re. mit Luxation im unteren Sprunggelenk, Fraktur des OS naviculare des re. Fußes, distale Fibulafraktur re, komplette Außenbandruptur re, 1.gradig offene distale Radiusextensionsfraktur re., Grundgelenksfraturen der Zehen

Verschraubung des Talus, sowei temporäre Arthrodese im Bereich des unteren Sprunggelenks, Verschraubung und Verplattung der Fibulafraktur, Rekonstruktion des Peronealsehenfaches am Außenknöchel sowie Rekonstruktion des Außenbandapparates, Verplattung des Radius, Versteifung des re. unteren Sprunggelenks, Offene Arthrodese des Sprunggelenks re mit autologer Spongiosa vom re. Beckenkamm...



Kurz gesagt, da ich von diesem was ich da grad geschrieben habe auch nur die Hälfte verstehe:p..... Mir hats den Fuß bei den Sprunggelenken fast ganz abgetrennt:( Habe somit ständige Schmerzen und muß orthopädische Schuhe tragen, da es mit normalen nicht möglich ist, länger auf den Beinen zu sein:(

Gruß
Matthias
 
Hallo Matthias,

im Juni 2006 (06.06) hat die PUV zur Feststellung der Unfallfolgen ein Gutachten (bei deinem Arzt) in Auftrag gegeben.

Liegt Dir das Gutachten vor?
Wann erfolgte die Begutachtung?
Wann hat der Arzt das Gutachten geschrieben, wann dem Versicherer übergeben?
Nach der Begutachtung hast Du bis zum 04.07.07 keine Nachricht vom Versicherer erhalten?
Hat sich die Beeinträchtigung nach Deiner Einschätzung seit der Begutachtung verändert?

Gruß
Luise
 
Hallo,

Am 14.06.06 hat die PUV ein Gutachten zur Feststellung der Unfallfolgen bei meinem Arzt in Auftrag gegeben....

Das nächste Schreiben was ich erhalten habe, war am 04.07.07, dass die Unterlagen von meinem Arzt jetzt vorliegen und danach die Invaliditätsleistung ausgezahlt werden kann.

Wann mein Arzt das Gutachten geschrieben und dem Versicherer übergeben hat, weiß ich nicht... Werde ihn aber diesbezüglich morgen anrufen und den Tag erfragen...

Leider liegt mir dieses Gutachten auch nicht vor

Nach meiner Einschätzung hat sich die Beeinträchtigung verschlechtert und wird nicht besser....

Gruß
Matthias
 
Hallo Matthias,

frag Deinen Arzt auch, welchen Invaliditätsgrad er festgestellt hatte.

Gruß
Luise
 
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