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Verletztenrente kann gepfändet werden

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Karlsruhe (jur).
Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann gepfändet werden. Die laufende Geldleistung gilt wie Arbeitseinkommen, überschuldete Personen können allerdings Pfändungsfreigrenzen geltend machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 24. November 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: IX ZB 66/15).

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/verletztenrente-darf-gepfaendet-werden-575737
 
Hallo Oerni,
interessante Entscheidung, vielen Dank fürs Einstellen. Gruß Rehaschreck
 
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