oerni
Erfahrenes Mitglied
Karlsruhe (jur).
Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann gepfändet werden. Die laufende Geldleistung gilt wie Arbeitseinkommen, überschuldete Personen können allerdings Pfändungsfreigrenzen geltend machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 24. November 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: IX ZB 66/15).
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/verletztenrente-darf-gepfaendet-werden-575737
Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann gepfändet werden. Die laufende Geldleistung gilt wie Arbeitseinkommen, überschuldete Personen können allerdings Pfändungsfreigrenzen geltend machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 24. November 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: IX ZB 66/15).
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/verletztenrente-darf-gepfaendet-werden-575737