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Verletztenrente erfolgreich im SG-Verfahren erkämpft...Wie geht es nun weiter"

Hallo Gummibär,

Ich finde es eigentlich ungeheuerlich, daß ich jetzt wieder x Schriftsätze verfassen muß und Porto,Zeit u.a... investieren muß, um ein ergangenes Urteil auch umgesetzt zu bekommen.

Das ist in jedem Verfahren so. Die Grundvoraussetzung für ZV-Maßnahmen sind Titel, Klausel, Zustellung. Das Urteil muss dazu mindestens enthalten, dass es vorläufig vollstreckbar ist (was hoffentlich der Fall ist).

Es bedarf auch keiner großen Schriftsätze. Deine Ausfertigung des Urteils sendest du einfach ans Gericht mit dem Antrag, zum Zwecke der Zwangsvollstreckung die vorgenannten Vermerke (Vollstreckungsklausel, Zustellung) aufzubringen.

Wenn du die Zeit hast und das Gericht in der Nähe ist, kannst du auch persönlich dorthin gehen und es gleich erledigen lassen. Habe dies auch schon gemacht, dauert keine 10 Minuten.

Jens Paul

PS: die ZV-Maßnahmen kosten auch Gebühren, welches du Vorverauslagen musst, aber im Wege der ZV wieder mit eingetrieben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verzugszinsen für Verletztenrenten-Nachzahlung

Ich hatte vor 6 Jahren einen schweren Unfall, für den die BG eine Erwerbsminderung von 50% festgelegt hatte. Danach wurde allerdings mein Unfall rückwirkend nicht mehr als Arbeitsunfall anerkannt. Nach einem jahrelangen Verfahren habe ich nun meine Ansprüche vor Gericht durchsetzten können. Wie bekomme ich denn jetzt die Nachzahlung? Muss die Höhe der Erwerbsminderung neu festgelegt werden? Wie hoch sind denn die Verzugszinsen? Sicherlich gibt es hier gesetzlich festgelegte Zinssätze. Weiß hier jemand Bescheid und kann mir helfen?

Danke für all die Antworten.
Hallo Joker!
Arbeitsunfall ist bereits aus dem Jahre 1997.Im Jahr 2000 war meine erste
Arbeitsunfähigkeit beendet.Ich habe dann (ohne jegliche Unterstützung der Berufshilfe) wieder regulär in meinem Beruf gearbeitet.Nach rund 7 Monaten kam es zur Wiedererkrankung und mein Arbeitgeber mußte dann die obligate 6 wöchige Lohnfortzahlung im erneuten Krankheitsfall übernehmen. Da die BG grundsätzlich nicht zeitnah aus der Hüfte kommt mußte ich auf mein erstes Rentengutachten ca. 18 Monate warten.BG froh dann rückwirkend alle Rentenleistungen ein und vertrat dann plötzlich den
Standpunkt, daß ich nie arbeitsfähig geworden bin und einen fiktiven Verletztengeldanspruch gehabt hätte.Da aber mein erzieltes Arbeitsentgeld voll angerechnet wurde habe ich für diesen Zeitraum weder die mir zustehende Unfallrente noch eine Lohnersatzleistung Verletztengeld erhalten.Gegen die fehlende Unfallrente von 2000-2001 konnte ich aber erst mit (rechtswidriger) Einstellung des Verletztengeldes , Jahre später,
Widerspruch und anschließend Klage einreichen.
Das SG hat mir nun rückwirkend seit 2000, eine Unfallrente (MdE 50%), zu-
gesprochen. BG akzeptiert aber weder die massiven Körperschäden des SG-Gutachtens, fordert dutzende von Zusatzgutachten(u.a.Psychiartie)
und ist logischer Weise mit dem Rentenbeginn im Jahr 2000 in keinster Weise einverstanden. Die Nachzahlungssumme, einschließlich Verzinsung, hat derweil auch eine entsprechende Summe erreicht.
Danke.Gruß-Gummibär
 
Hallo Ilona,

eine Rückzahlung gibt es im Höchstfall vier Jahre rückwirkend + ortsübliche Zinsen (bis zu 4 Prozent). Das rückwirkend gilt mit der Klageerhebung!
Die Rückzahlung gibt es mit einmal ... Die Höhe der festgesetzten MdE bleibt damit voll erhalten, wenn Du keinen Verschlechterungsantrag stellst!
Das in aller Kürze von mir ..!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Ilona,

die Informationen sind zwar recht dürftig, ich probier trotzdem deine Fragen zu beantworten

Wie bekomme ich denn jetzt die Nachzahlung? Muss die Höhe der Erwerbsminderung neu festgelegt werden?

Im Urteil steht drin, ab wann (für rückwirkend) dir die Rente zu zahlen ist. Wenn dieser Betrag zu verzinsen ist, steht auch dies mit drin. Dazu muss die Verzinsung mit der Klage beantragt worden sein. Ist dies nicht der Fall, gibt es Zinsen nur für die letzten 4 Jahre.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, die Gegenseite zur Zahlung aufforderen. Parallel die vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht beantragen. Zahlt die Gegenseite nicht, musst du mit der vollstreckbaren Ausfertigung die Zwangsvollstreckung betreiben.

Wenn du die MdE erstritten hast und im Urteil nichts über deren Ende steht, hast du diese immer noch. Ich geh hier davon aus, dass die rückwirkende Anfechtung des Arbeitsunfalls in dem Urteil von dir erfolgreich bekämpft wurde.

Wie hoch sind denn die Verzugszinsen? Sicherlich gibt es hier gesetzlich festgelegte Zinssätze. Weiß hier jemand Bescheid und kann mir helfen?

Im Sozialrecht sind die Zinsen 4 %. Eine Verzinsung des Zinses findet nicht statt! Es muss dann jeder Monat extra berechnet werden.

Das sieht dann in etwa so aus:

Beispielrechnung Zahlung der monatlichen Rente i. H. v. 500,00 EUR, rückwirkend ab 01.01.2000, Zahlung erfolgt am 16.01.2010

Zahlung Rente Januar 2000: 500,00 EUR zzgl. 4 % Zinsen: 200,88 EUR
Zahlung Rente Februar 2000: 500,00 EUR zzgl. 4 % Zinsen: 199,18 EUR
Zahlung Rente März 2000: 500,00 EUR zzgl. 4 % Zinsen: 197,60 EUR
Zahlung Rente April 2000: 500,00 EUR zzgl. 4 % Zinsen: 195,90 EUR
und so weiter ...

Das ganze bis zu dem Tag, an dem die Zahlung erfolgt. Tageszinssatz = 0,0548 EUR.

Gruß Jens
 
Lieber Jens,
vielen Dank für deine Antwort. Toll, du hast mir sehr geholfen.
In dem Urteil des Sozialgerichts steht zwar nichts über Zinsen, aber ich denke doch, dass ich einen gesetzlichen Anspruch darauf habe. Oder sollte ich besser doch noch mal die BG anschreiben und darauf hinweisen? Ich hatte in den vergangenen Jahre auch etliche Auslagen, wie z.B. Zuzahlung für Medikamente, Physiotherapie usw., die ja sonst die BG hätte tragen müssen. Kann ich diese auch geltend machen?
Lieber Gruß
Ilona W.
 
Hallo,

ich würde die BG erst einmal nicht anschreiben, sondern abwarten. Eigentlich sollten die Damen und Herren dieses alleine auf die Reihe bekommen.
Ja, die Zuzahlungen, Fahrtkosten usw. kannst Du der BG in Rechnung stellen. Aufstellung machen und dann ab zur BG.

Gruß von der Seenixe
 
Um den Beitrag von Ilona aufzugreifen: Gibt es Nachzahlungen wirklich "nur" für die letzten 4 Jahre vor Urteilsverkündung?
Wie bereits beschrieben, wurde mir vom SG in 08/2009 eine Unfallrente rückwirkend seit Herbst 2000 (!) zugesprochen...
Selbstverständlich gehe ich davon aus, daß mich sämtliche Nachzahlungen der letzten 9 Jahre unaufgefordert incl. Verzinsung erreichen!
Muß ich jetzt die Verzinsung noch zusätzlich beantragen?
Wenn ja, wo?
- beim erstinstanzlichen SG oder direkt bei
- der zuständigen BG

Der enorme Zeitverzug im Widerspruchs-/Klageverfahren ist auch nicht meiner Person anzulasten, da ich gegen die im Jahre 2000 fehlende Unfallrente erst formal rechtswirksam im Herbst 20005 Widerspruch einlegen durfte.

Freue mich auf Antworten.
Danke-Gummibär
 
Hallo Gummibär,

die Verzinsung musst Du bei der BG. nicht separat beantragen. Mit der Leistungspflicht muss die BG. gemäß dem ergangenem Urteil durch das SG. rückwirkend seit Herbst 2000 Zahlungen leisten. Sollte die BG. die Verzinsung "vergessen" weise sie schriftlich daraufhin. Im übrigem ist das Urteil mit seiner Rechtskräftigkeit vollstreckbar.

MfG.
Pit
 
Beispielrechnung Zahlung der monatlichen Rente i. H. v. 500,00 EUR, rückwirkend ab 01.01.2000, Zahlung erfolgt am 16.01.2010

Zahlung Rente Januar 2000: 500,00 EUR zzgl. 4 % Zinsen: 200,88 EUR
Zahlung Rente Februar 2000: 500,00 EUR zzgl. 4 % Zinsen: 199,18 EUR
Zahlung Rente März 2000: 500,00 EUR zzgl. 4 % Zinsen: 197,60 EUR
Zahlung Rente April 2000: 500,00 EUR zzgl. 4 % Zinsen: 195,90 EUR
und so weiter ...

Das ganze bis zu dem Tag, an dem die Zahlung erfolgt. Tageszinssatz = 0,0548 EUR.


Hallo nochmals Jens,
ich hatte mich ja gesten schon für deine Antwort bedankt. Jetzt fällt mir aber bei er Zinsberechnung auf, dass sich das Ergebnis deiner Berechnung von 200,88 auf 195,90 € verringert, statt gleich zu bleiben, denn 4% von 500 sind doch immer 20,- €. Oder habe ich meine 1 im Mathe-Abi (vergib mir bitte meine Angeberei) unverdient erhalten?
Gruß
Ilona
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Ilona,

die Zinsen gelten per anno, also für ein gesamtes Jahr. Für unterjährig erst fällig gewordene Leistungen wird der Zins entsprechend anteilig berechnet.

Es ergibt sich also folgendes Berechnungsschema für die Zinsen :
- Januar 2000: Monatsrente * 0,04 * 12/12 * 10 [Jahre]
- Februar 2000: Monatsrente * 0,04 * 11/12 * 10 [Jahre]
- März 2000: Monatsrente * 0,04 * 10/12 * 10 [Jahre]
usw.

Weiß allerdings nicht, ob die BG - wie die Banken - mit 360 Zinstagen im Jahr rechnet oder entsprechend der tatsächlichen Tagesverteilung. Bei letzterer Variante würden sich die Monatsanteile geringgradig verschieben.

Räusper, zu der Mathe-1 sag ich jetzt mal nichts ;)

Gruß
Joker
 
Moin ihr Pfennigfuchser :D

... Weiß allerdings nicht, ob die BG - wie die Banken - mit 360 Zinstagen im Jahr rechnet oder entsprechend der tatsächlichen Tagesverteilung. Bei letzterer Variante würden sich die Monatsanteile geringgradig verschieben. .....

Die BGn rechnen grunsätzlich mit 30 Tagen/Monat - so haben die mich informiert (in einem anderen Zusammenhang).

Macht weiter, ihr Pytagoras se :confused:

:rolleyes: :D
 
Hallo Ilona,

Oder habe ich meine 1 im Mathe-Abi (vergib mir bitte meine Angeberei) unverdient erhalten?

kommt drauf an, wie alt die 1 schon ist ;). War Zinsrechnung Bestandteil des Mathe-Abi´s?

Aber mal Quatsch beiseite, ich hab die Summe nur durch den Zinsrechner gejagt, das Ergebnis nicht nachgeprüft.

Den Tageszinssatz von 0,0548 EUR hatte ich mit dazugeschrieben (der ist aber mit 365 Tagen berechnet).

Die Unterschiede entstehen, da ja jedesmal ein Monat weniger an Zinsen zu zahlen sind. Die Schuld vom Januar ist gibt ja 4 Monate mehr Zinsen als die vom April. 4 % von 500 hast du richtig ausgerechnet (dafür wieder mal ne 1 :D), aber die sind für ein ganzes Jahr.

Die BG rechnet mit 360 Tagen im Jahr. Der Tageszinssatz beträgt somit 0,0555555 EUR. Den jetzt mit 360 Tagen multipliziert, und du bist bei den 4 % pro Jahr.

Ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseitigt in Mathe :confused:

Gruß Jens
 
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