Hallo Gummibär,
Das ist in jedem Verfahren so. Die Grundvoraussetzung für ZV-Maßnahmen sind Titel, Klausel, Zustellung. Das Urteil muss dazu mindestens enthalten, dass es vorläufig vollstreckbar ist (was hoffentlich der Fall ist).
Es bedarf auch keiner großen Schriftsätze. Deine Ausfertigung des Urteils sendest du einfach ans Gericht mit dem Antrag, zum Zwecke der Zwangsvollstreckung die vorgenannten Vermerke (Vollstreckungsklausel, Zustellung) aufzubringen.
Wenn du die Zeit hast und das Gericht in der Nähe ist, kannst du auch persönlich dorthin gehen und es gleich erledigen lassen. Habe dies auch schon gemacht, dauert keine 10 Minuten.
Jens Paul
PS: die ZV-Maßnahmen kosten auch Gebühren, welches du Vorverauslagen musst, aber im Wege der ZV wieder mit eingetrieben werden.
Ich finde es eigentlich ungeheuerlich, daß ich jetzt wieder x Schriftsätze verfassen muß und Porto,Zeit u.a... investieren muß, um ein ergangenes Urteil auch umgesetzt zu bekommen.
Das ist in jedem Verfahren so. Die Grundvoraussetzung für ZV-Maßnahmen sind Titel, Klausel, Zustellung. Das Urteil muss dazu mindestens enthalten, dass es vorläufig vollstreckbar ist (was hoffentlich der Fall ist).
Es bedarf auch keiner großen Schriftsätze. Deine Ausfertigung des Urteils sendest du einfach ans Gericht mit dem Antrag, zum Zwecke der Zwangsvollstreckung die vorgenannten Vermerke (Vollstreckungsklausel, Zustellung) aufzubringen.
Wenn du die Zeit hast und das Gericht in der Nähe ist, kannst du auch persönlich dorthin gehen und es gleich erledigen lassen. Habe dies auch schon gemacht, dauert keine 10 Minuten.
Jens Paul
PS: die ZV-Maßnahmen kosten auch Gebühren, welches du Vorverauslagen musst, aber im Wege der ZV wieder mit eingetrieben werden.
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