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Verletztenrente auch rückwirkend?

Sb1208

Mitglied
Registriert seit
27 Juli 2017
Beiträge
25
Hallo! Einmal kurz zu mir: Im Juni 2017 hatte ich einen Unfall, bei dem ich mir die Wirbelsäule gebrochen habe. Ein Wirbel wurde entfernt und ersetzt. Im September 2018 wurde ich aufgefordert, ein Gutachten für die Berufsgenossenschaft erstellen zu lassen. Dies tat ich auch, der Gutachter wollte dann noch eine Neurologische Untersuchung durchführen. Diese habe ich erst im August 2019 bekommen, weil mein Arzt es nicht geschafft hat, mir einen Termin zu verschaffen. Nunja, immerhin hatte ich gestern einen Brief der BG zu Hause, dass ich Anspruch auf Verletztengeld habe aber dafür noch mein Studienabschlusszeugnis und ein Gehaltsnachweis nach dem Studium benötigt wird.
Zur Zeit des Unfalls war ich Studentin, sollte aber im Juli 2017 fertig sein. Mit etwas Verzögerung wurde es Oktober 2017, ich habe aber bereits ab September 2017 gearbeitet.
Mir ist klar, dass als Grundlage nun das Gehalt nach meinem Studium herangezogen wird, da ich vorher kein Einkommen hatte und das Studium als "Ausfallzeit" gilt. Meine Fragen sind nun, ob die Verletztenrente (in welcher Höhe auch immer mir diese gewährt wird) ab dem Unfallzeitpunkt rückwirkend gezahlt wird? Oder zumindest ab den Zeitpunkt, an dem die 26 Wochen "Krankengeld" vorbei wären? Oder fangen die Zahlungen dann erst mit dem Zeitpunkt des Bescheids an? Hat da jemand Erfahrungen?

Hat jemand darüber hinaus Erfahrungen damit, wie viel Sinn es macht so ein Gutachten erneut anzufordern, da die eigentliche Untersuchung hierfür ja bereits über ein Jahr her ist? Sind die Daten dann noch aussagekräftigt? Kann man dagegen an gehen?
Noch weiß ich nicht, wie mein GdE eingestuft wird, alles interessehalber...

Vielen Dank!
 
Hallo sb1208

Ich denke, du schreibst nicht in dem passenden Unterforum, evtl. finden Experten deinen Beitrag hier nicht.
Ich schicke den Moderatoren mal einen Hinweis, das zu prüfen und ggf.den Beitrag zu verschieben.

LG
 
Hallo,

das gehört in den Bereich Berufsgenossenschaften.

Aber Verletztengeld und Verletztenrente sind 2 unterschiedliche Dinge.

Verletztengeld ist eíne ' Krankengeld' der BG, während Verletenrente eine ( meist lebenslange) Rente ist,
die sich nach Einkommen und Grad der Erwerbsminderung ( nach BG Anerkennung ) richtet.

Gruss
 
Hallo SB1208,

wenn Du, wie Du selbst schreibst, ab dem Unfalltag Verletztengeld von der BG bekommen sollst, dann beginnt die Unfallrente erst nach dem Ende des Verletztengeldes (§72 SGB VII). Nur dann wenn kein Verletztengeld gezahlt wird, beginnt die Unfallrente unter Umständen bereits ab Tag nach dem Unfall.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo,
Danke für den Hinweis dass dies im falschen forum gelandet ist. Ich habe kein Verletztengeld erhalten. Die einzigen Leistungen sind Physiotherapie und Massage.
Deshalb frage ich, ob dann die Verletztenrente rückwirkend ab Unfalltag gezahlt wird oder erst ab Zugang des bescheids...
 
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