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Verletztengeld und EMR

hella

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Juni 2014
Beiträge
423
Ich hab es jetzt hier eingestellt, weil das die Diagnose ist, aber es muss vielleicht verschoben werden.

Ich war heute bei der vertrauensärztlichen Untersuchung, zu der mich mein Arbeitgeber aufgefordert hat. Ich bin seit letztem Sommer wegen einer Straftat auf der Arbeit krank geschrieben. Mein Psychiater schrieb, dass er nicht ausschließt, dass ich in 6 Monaten wieder arbeitsfähig werden könnte. Das reichte aber dem Vertrauensarzt nicht. Gereicht hätte, wenn ich Hamburger Modell in 6 Monaten abgeschlossen hätte. Aber das ist ausgeschlossen. Ich bin dazu noch gar nicht in der Lage, sagt auch der Vertrauensarzt. Nun muss die Behörde entscheiden, ob sie mich auffordern Rente zu beantragen. Also EMR. Ich bin total schockiert.

Jetzt meine Frage. Ich bekomme derzeit Verletztengeld, was ja, so lange Aussicht auf Herstellung der Arbeitsfähigkeit besteht, sogar länger als 78 Wochen gezahlt wird (da bin ich aber noch lange nicht). Und mein behandelnder Arzt bezweifelt derzeit nicht, dass das auch möglich ist. Hat er ja auch geschrieben. Da ich für meinen Arbeitgeber trotzdem zu lange krank bin, kann es sein, dass ich in EMR rutsche. Endet damit mein Verletztengeld? Weil ja an anderer Stelle einfach Fakten geschaffen werden, noch bevor Therapien ausgeschöpft oder beendet sind? Ich habe totale Angst, was das jetzt wird?
Danke fürs Helfen!
 
Oeg

Hallo Hella,

bei dir trifft ja zusammen, dass es ein Arbeitsunfall und eine Gewalttat (durch strafunmündigen Täter, wenn ich mich richtig erinner) war. Vielleicht ist das für die User wichtig zu wissen, die sich mit OEG auskennen.

Soweit ich es richtig verstanden habe, würde dir doch Berufschadensausgleich o.ä. zustehen, evtl hilft dieser Thread: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=19257&highlight=Verletztengeld+EMR oder auch die Forumsuche?

Nachfrage: Liegt dir die Anerkennung des Arbeitsunfalls und die Bescheinigung der PTBS als Unfallfolge seitens deiner Behörde eigentlich vor?

Versuche parallel, beim Versorgungsamt deinen (bisherigen, nicht unfallbedingten) GdB erhöhen zu lassen. Wenn der Antrag durch ist, lass dir die Aufschlüsselung zuschicken. Oder läuft der Antrag bereits? Es kann aus taktischen Gründen sinnvoll sein, damit nicht zu warten.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab im Internet was gefunden, aber verstehe nur Bahnhof, wie immer. Darf man das hier rein kopieren oder ist verlinken besser wegen Urheberrecht. Vielleicht kann das jemand in Normalsprache ersetzen.
 
Hallo,

wir wissen ja nicht, um welche Seite es sich handelt und was dort was zum Urheberrecht steht, also ist Verlinken sicherer. (Infos zB des VdK kannst du m.W. problemlos zitieren.)
Kommt es dir auf eine bestimmte Textstelle an? Dann zitiere sie teilweise oder gib die Stelle an.

LG
 
OEG ist nachrangig. Erst BG.
Auf der verlinkten Seite...steht da, dass wenn emr und verletztengeld aus dem gleichen Grund gezahlt werden, beides zusammen geht. Und was, wenn emr weitere Erkrankungen einschließt, aber erst durch Arbeitsunfall nötig wurde...gilt das dann nicht.
Ich kopiere mal gleich rein, moment
 
Trifft Verletztengeld mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zusammen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall aus der Unfallversicherung steht und somit § 96a SGB VI Anwendung findet [>>](ISRV:NI:RBRTO 1/2002 17). Dies gilt auch für das nach § 25 SGB II gezahlte Verletztengeld [>>](ISRV:NI:AGFAVR 1/2012 5), [>>](ISRV:AF:SGB VI § 96a AFNR 63). Ist eine solche Kausalität nicht gegeben, endet die Zahlung des Verletztengeldes mit Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 SGB VII). In diesen Fällen besteht bei rückwirkender Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ein Erstattungsanspruch der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 103 SGB X (vgl. RAA zu § 103 SGB X, R8.1 >>(SGB X § 103 R8.1)).
 
Ich hab es so verstanden, wenn gleiche Ursache, kann man emr zugestanden bekommen und verletztengeld. Aber enr wird dann natürlich nicht ausgezahlt. Aber, und darum geht es mir, EMR bedeutet nicht zwangsläufig, dass Verletztengeld endet. Hab ich das richtig gelesen?
 
Hallo

Du warst doch vor dem Arbeitsunfall/tätlichen Angriff arbeitsfähig. Für mich als Laien (!) bedeutet das, wenn du nun arbeitsunfähig bist, dann wurde dies durch den Unfall verursacht. Ob das rechtlich auch so geregelt ist (auch bei der Rechtsberatung erfragen)?

Ich lese es auch so wie du, dass das VG nicht automatisch und zwangsläufig mit EMR endet, aber ich habe darin wirklich keine Erfahrung.

Meine Ansätze wären wie beschrieben
- Antrag auf Erhöhung des GdB
- "Reha vor Rente"
- Anspruch, dass deine Behörde (öff. Dienst) einen behindertengerechten Arbeitsplatz finden müsste, mit SchwBV prüfen
- OEG Berufschadensausgleich

Ich hoffe, es melden sich noch User, die mehr Wissen zu dem Thema haben!

Alles Gute und
liebe Grüße HWS-Schaden
 
hallo hella,

die Aussage des Vertrauensarztes ist doch kein Gutachten oder?

Fordere es an, lege Widerspruch dagegen und verlange Gutachten.

Existiet bei dir ein Gutachten bereits, was die BG bei dir veranlasst hat? Was sagt dieses Gutachten aus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht, was es ist. Ich bekam Post vom Arbeitgeber, dass ich dorthin gehen muss. Es geht grob gesagt darum:
1. ist derjenige überhaupt krank oder tut der nur so

Oder

2. wenn er krank ist, kann der überhaupt noch seine geschuldete Arbeitsleistung erbringen.

Woher diese scheinbar willkürliche 6-Monats-Regel ist, weiß ich nicht, versteh ich auch nicht. Vor allem koste ich doch dem Arbeitgeber zur Zeit gar nichts.
 
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