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Verletztengeld SV Beiträge

Uwe Bembenek

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Aug. 2013
Beiträge
3
Ort
Gelsenkirchen
Hallo zusammen,

weiß einer wenn bei der berechnung von Verletztengeld von den 80% Brutto die SV abgezogen werden und der betrag unter dem Netto liegt ob das dann nicht der mir zustehende Betrag ist.

Oder nimmt man grund sätzlich den geringeren Betrag und zieht dan die SV ab?

Aber warum ist dann mein Netto plötzlich mein Brutto, welche Gesetze sagen das?

Für mich währe das Sozial ungerecht!

Grüße

Uwe
 
Hallo Uwe,

schön, dass du zu uns gefunden hast.

Verletztengeld berechnet sich wie folgt:
Die Basis bildet grundsätzlich das steuerpflichtige Gesamteinkommen vom Monat vor dem Unfall, zuzüglich steuerfreie Sonntags-/Nacht-/Mehrarbeitszuschläge, zuzüglich Einmalzahlungen wie Jahressonderzahlungen (geteilt durch 12).

Hier passieren schon die meisten Fehler, nämlich von Seiten der Arbeitgeber, weil die Bescheinigungen für die Berechnung falsch ausgestellt werden.

Vom Basisbetrag wird ein fiktiver Nettobetrag ermittelt (also ca. 80% vom Basisbetrag) und so erhält man den kalendertäglichen Zahlbetrag. Dieser wird dann noch reduziert um die RV und AV-Beiträge ( KV+PV-Beitrag fällt bei Verletztengelzahlung nicht an).

Ich hoffe ich konnte es dir einigermaßen verständlich erläutern.

Wenn du noch Fragen hast, frag, wir sind genug durch was Verletztengeld betrifft.

LG die Frau vom Deel
 
Hallo Uwe, hallo Frau vom Deel,

Vom Basisbetrag wird ein fiktiver Nettobetrag ermittelt (also ca. 80% vom Basisbetrag) und so erhält man den kalendertäglichen Zahlbetrag. Dieser wird dann noch reduziert um die RV und AV-Beiträge ( KV+PV-Beitrag fällt bei Verletztengelzahlung nicht an).

Diese Aussage ist leider nicht ganz richtig.
Richtig wäre:
Regelentgelt bemisst sich aus dem Brutto des Vormonates (einschließlich die von Deel genannten Zuschläge).
Das Verletztengeld ist dann 80 % dieses Regelenteltes höchstens aber das Nettoentgelt. Damit findet in nahezu allen Fällen das Nettoentgelt Anwendung, denn fast jeder hat mehr als 20 % Abzüge.
Dieser Betrag ist dann das Verletztengeld.

Von diesem Verletztengeld werden dann noch die Arbeitnehmeranteile von Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, so dass das Verletztengeld in der Auszahlung definitiv nicht das Nettoentgelt ist.

Beim Verletztengeld werden auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt, diese muss aber in voller Höhe die Berufsgenossenschaft übernehmen.

Wenn Du hierfür die Rechtsgrundlagen im SGB VII brauchst, dann melde Dich kurz.

Viele Grüße
Fender
 
...
Vom Basisbetrag wird ein fiktiver Nettobetrag ermittelt (also ca. 80% vom Basisbetrag) und so erhält man den kalendertäglichen Zahlbetrag...

Hallo, das ist nicht ganz richtig. Das ist mir beim KG aufgefallen und laut KK ist das beim Verletztengeld genauso: Der Monat wird generell mit 30 Tagen berechnet, im Februar gibt es 2 Tage mehr, in den Monaten mit 31 Tagen einen weniger. So bekommt man statt kalendertäglich 365/366 Tage nur genau 360 Tage über ein volles Jahr ausgezahlt, da sind schon mal 5-6 Tage eingespart auf Kosten der Betroffenen, mal xxxxxxx, da kommt schon eine Mille Einsparung auf Kosten anderer dabei heraus.
Ist halt unser Sozialsystem hinter der Kulisse beleuchtet,
viele Grüße, der andere Uwe.;)
 
Hallo Uwe,

diese 30-Tage-Regel gibt es, aber sie gilt nicht bei der Ermittlung der Höhe des kalendertäglichen Betrages. Allerdings ist das Rechenergebnis fast gleich.

Hier die Gesetzesgrundlage dazu.

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/47.html

LG FvD
 
Hallo, das ist nicht ganz richtig. Das ist mir beim KG aufgefallen und laut KK ist das beim Verletztengeld genauso: Der Monat wird generell mit 30 Tagen berechnet, im Februar gibt es 2 Tage mehr, in den Monaten mit 31 Tagen einen weniger. So bekommt man statt kalendertäglich 365/366 Tage nur genau 360 Tage über ein volles Jahr ausgezahlt, da sind schon mal 5-6 Tage eingespart auf Kosten der Betroffenen, mal xxxxxxx, da kommt schon eine Mille Einsparung auf Kosten anderer dabei heraus.
Ist halt unser Sozialsystem hinter der Kulisse beleuchtet,
viele Grüße, der andere Uwe.;)

Du hast da aber einen kleinen Gedankenfehler, zumindest wenn du es auf Gehaltsempfänger beziehst, die jeden Monat das gleiche Gehalt bekommen und nicht nach wirklich gearbeiteten Stunden bezahlt werden.
Weil die ihr Geld für glatte 12 Monate bekommen. Und aus diesem 12 - Monats - Betrag wurde das Verletztengeld ja berechnet.
Beispiel:
Jemand erhält ein Monatsnetto von 1800 €, er würde in einem vollen Jahr 21600 € erhalten.
Teilst du die 1800 € durch 30 Tage erhältst du ein tägliches Verletztengeld von 60 €. Dieses mit 360 tagen multipliziert, ergibt wieder 21600 €. Also kein Verlust (von dem Abzug der SV - Beiträge mal abgesehen, aber das ist ja unabhängig von der Anzahl der Tage).
 
Hallo zusammen,

ich kann das von Motorradsilke unterschreiben!
Aber der Sachbearbeiter der den Zettel für die KK ausfüllt darf keinen Fehler machen und wenn der keinen macht und die Angaben deines Netto od. Brutto stimmen, dann brauchst du auch noch etwas Glück dazu, wenn der Sachbearbeiter von der KK dein Tagesentgeld berechnet!
Ich musste drei mal hinterher rennen, bis ich den mir zustehenden Tagessatz für Verletztengeld bekommen habe!
Immer schön dran bleiben!
Grüße
Micha
 
Du hast da aber einen kleinen Gedankenfehler, zumindest wenn du es auf Gehaltsempfänger beziehst, die jeden Monat das gleiche Gehalt bekommen und nicht nach wirklich gearbeiteten Stunden bezahlt werden.
Weil die ihr Geld für glatte 12 Monate bekommen. Und aus diesem 12 - Monats - Betrag wurde das Verletztengeld ja berechnet.
Beispiel:
Jemand erhält ein Monatsnetto von 1800 €, er würde in einem vollen Jahr 21600 € erhalten.
Teilst du die 1800 € durch 30 Tage erhältst du ein tägliches Verletztengeld von 60 €. Dieses mit 360 tagen multipliziert, ergibt wieder 21600 €. Also kein Verlust (von dem Abzug der SV - Beiträge mal abgesehen, aber das ist ja unabhängig von der Anzahl der Tage).

Wo ist da der Gedankenfehler ?:confused:
Ich habe 13 x Gehalt plus Inflationsausgleich plus Leistungsprämie und dies für ein volles Jahr ( 365 bzw. 366 Tage ) bekommen. Daraus wird dann das KG / später Verletztengeld berechnet incl. Abzug von SV- Abgaben.
Das ergibt jetzt einen Tagessatz.
Nur dieser Tagessatz wird nicht für ein Kalenderjahr gezahlt, sondern nur für 360 Tage jährlich.
Nehmen wir mal an, ich erhalte genau die 78 Wochen Krankengeld, dann bekomme ich nur 540 Tage bezahlt bei 546 Tagen Zeitraum des Krankengeldes (78x7), also 6 Tage fallen weg.:mad:
Das soll kein Verlust sein.:rolleyes:
Für meine Mathematik- Eins kann ich es schon zusammenrechnen. Die Rechenmethoden der Banker und Versicherungsvertreter, wo aus einem Minus ein fettes Plus wird, habe ich damals nicht gelehrt bekommen :)
 
Hallo zusammen,

erst einmal DANKE für die Antworten.

Was ich nicht verstehe warum wird aus dem Netto Tagessatz plötzlich Brutto?

z.B. 100,-- Brutto * 80% gleich 80,-- minus SV 11,3% gleich 70,96

Netto Tagessatz 71,82

wo steht das man Brutto mit Netto vergleicht ohne die SV vom Brutto abzuziehen, bei der Gehelsabrechnung wird auch vom Brutto abgezogen!

Gruß

Uwe
 
Lohnbescheinigung und Satzung

Hallo, Uwe,
laut meinem Fachratgeber:
* wird in der Regel das Verletztengeld durch die für den Versicherten Krankenkasse gezahlt.
1. Das bedeutet, auf der Grundlage Deiner Lohnbescheinigung vom AG berechnet dies auch Deine KK. Du müsstest eine Kopie der Lohnbescheinigung bei der KK erbitten, um diese auf Richtigkeit nachzuprüfen.

Ganz wichtiger Satz im Fachratgeber:
Das Verletztengeld kann höher sein als das Krankengeld, für die Festsetzung der Höhe kann die Satzung des Unfallversicherungsträgers maßgebend sein.
Und da müsstest Du Dich auch informieren.
Ich habe es für meinen Fall mal gemacht und das gelesen:
Verletztengeld = 80 % des vorherigen Bruttoarbeitsentgeltes, darf aber das Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten.
Abzüglich 11,35 % SV-Beiträge.
Dann tauchen in der Satzung meiner BG noch auf:
*Mehrleistungen ( Unterschiedsbetrag zwischen kalendertäglichem Verletztengeld und dem tatsächlichen Nettoverdienstausfall )
* Zusatzleistungen ( wenn das kalendertägliche Verletztengeld zzgl. Mehrleistungen geringer ist als 68,13 € ).
Dies gilt aber nur für mich , deswegen:
2. musst Du Dich genau über den Inhalt der Satzung Deiner BG informieren.

Zusammenfassend: 1. Kopie Lohnbescheinigung überprüfen und 2. anhand der Satzung Deiner BG das Verletztengeld nachrechnen.

Ist doch so einfach, da muss man auch keine zig abschweifenden Beiträge lesen, einfach - Selbst ist der Mann !
Informieren und Handeln.
Viel Erfolg, Uwe
P.S.: Ich kann mich nicht um alles kümmern ( Olaf-Schubert-Motto ):)
 
Hallo uwe63,

das was Du hinsichtlich der Mehrleistungen nach der Satzung beschreibst wird aber nur für bestimmte Tätigkeiten bzw. bestimmte Versicherte gelten. Z.B. für ehrenamtliche Tätigkeiten oder ehrenamtliche Tätigkeiten bei Hilfeleistungsunternehmen wie z.B. frw. Feuerwehr, Rotes Kreuz usw.

Die Tätigkeiten für die diese Mehrleistungen gelten sind in der Satzung aber beschrieben.

Für den "Otto-Normalarbeitnehmer" gelten diese Mehrleistungen in der Regel nicht.

Viele Grüße
Fender01
 
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