Christiane17
Erfahrenes Mitglied
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- 29 März 2016
- Beiträge
- 1,218
Hallo ************,
gern geschehen! Dass wir einander helfen, dafür sind wir doch hier!
Du hast die Klage vor Dir. Mußt also darauf vertrauen, dass es gut für Dich wird. Und alles dafür tun, was Du kannst. Und natürlich ist es hirnrissig, dass ein Nicht-Mediziner ohne med. Befund entscheidet, dass Du Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen hast. Schon das halte ich für eine strafbare Handlung.
Das Verletztengeld endet nach 78 Wochen nur, wenn keine Aussicht auf Arbeitsfähigkeit besteht.
Und ich finde, Deinen Fall nicht kompliziert. Er wird nur durch die Umstände kompliziert gemacht. Im Prinzip brauchst Du eine ordentliche Diagnose, mit der sich prognostisch arbeiten lässt. Diese Diagnose sollte den Vorschaden und die Auswirkungen durch den Unfall klar darstellen. Daraus wiederum erklärt sich, wer für welche Kosten aufkommen muß.
Das Problem ist also, wie meistens, eine adäquate Diagnose durch einen ordentlichen Arzt.
Und für die ganze Zeit bis zur gerichtlichen Klärung sollte § 43 SGB I Deine Existenz sichern. Damit ist die BG in der Pflicht. Also würde ich schnellstens einen Eilantrag auf vorläufige Leistungen stellen. Dabei ist ein weiteres Problem die Begründung für die Notwendigkeit dieser Leistung. Das Gericht könnte argumentieren, dass Du existenziell nicht bedroht bist (da Partner vorhanden) und Beantragung von Alg I ausreichen würde. Das kann ich natürlich weder beurteilen, noch will ich das.
Aber zumindest würde ich so vorgehen.
* MDK + KK ... die Vorgehensweise ist 1. med. Reha + Befund ... die weitere V. richtet sich nach Befund. Ein Befund, der als Ursache den Unfall klar benennt, wäre natürlich top!
* Bundesversicherungsamt ... meinte ich nicht. Ich meine das Gesundheitsministerium des Landes als Aufsichtsbehörde für KK & MDK.
*
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Das ist momentan aber nicht das Thema. Das liegt beim Gericht. Mein Thema ist Weiterzahlung des KG. Und dabei ist die Sache glasklar, da die Zeit des VG hineingerechnet wurde in die Zeit des KG.
Dafür gibt es dann die Paragraphen 48,(2) sowie 11 des SGB V. Und ich meine, diese sind eindeutig. Paragraph 49 bzgl. Ruhen des Krankengeldes spielt m.E. keine Rolle beim Verletztengeld. Aber das schrieb ich bereits.
LG Christiane
gern geschehen! Dass wir einander helfen, dafür sind wir doch hier!
Du hast die Klage vor Dir. Mußt also darauf vertrauen, dass es gut für Dich wird. Und alles dafür tun, was Du kannst. Und natürlich ist es hirnrissig, dass ein Nicht-Mediziner ohne med. Befund entscheidet, dass Du Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen hast. Schon das halte ich für eine strafbare Handlung.
Ja, und.... Dann muß die BG reagieren. Ist doch auch logisch. Aber das geht natürlich nur durch einen ordentlichen medizinischen Befund. Der Dir fehlt. Und die Sache auf Dich und letztendlich auf die Justiz schiebt. Das ist menschenverachtend!2 Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld "
Das Verletztengeld endet nach 78 Wochen nur, wenn keine Aussicht auf Arbeitsfähigkeit besteht.
Und ich finde, Deinen Fall nicht kompliziert. Er wird nur durch die Umstände kompliziert gemacht. Im Prinzip brauchst Du eine ordentliche Diagnose, mit der sich prognostisch arbeiten lässt. Diese Diagnose sollte den Vorschaden und die Auswirkungen durch den Unfall klar darstellen. Daraus wiederum erklärt sich, wer für welche Kosten aufkommen muß.
Das Problem ist also, wie meistens, eine adäquate Diagnose durch einen ordentlichen Arzt.
Und für die ganze Zeit bis zur gerichtlichen Klärung sollte § 43 SGB I Deine Existenz sichern. Damit ist die BG in der Pflicht. Also würde ich schnellstens einen Eilantrag auf vorläufige Leistungen stellen. Dabei ist ein weiteres Problem die Begründung für die Notwendigkeit dieser Leistung. Das Gericht könnte argumentieren, dass Du existenziell nicht bedroht bist (da Partner vorhanden) und Beantragung von Alg I ausreichen würde. Das kann ich natürlich weder beurteilen, noch will ich das.
Aber zumindest würde ich so vorgehen.
* MDK + KK ... die Vorgehensweise ist 1. med. Reha + Befund ... die weitere V. richtet sich nach Befund. Ein Befund, der als Ursache den Unfall klar benennt, wäre natürlich top!
* Bundesversicherungsamt ... meinte ich nicht. Ich meine das Gesundheitsministerium des Landes als Aufsichtsbehörde für KK & MDK.
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Verklausuliert trifft es wohl am ehesten. Spekulieren tun die wohl darauf, dass die Menschen letztendlich aufgeben. Das ist vor allen Dingen dadurch möglich, dass sich zu wenige wehren.Bei mir sind noch viele Fragen offen. Die muss ich erst noch klären oder klären lassen. Jedenfalls ist die Materie kompliziert bzw. >>> verklauseliert <<<. Und die Bearbeitung strengt mich mal wieder an. So kommt man doch nicht zur Ruhe. Aber darauf spekulieren die Sozialleistungsträger, so meine Vermutung.
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? Steht doch da....! Der Paragraph bezieht sich auf die gesetzliche Krankenversicherung, also auf KG.>> 1 Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind."
"Für die Dauer der Zahlung des VG hatte ich keinen Anspruch auf KG."
Wie verstehst du den den von dir zitierten Satz 1?
Das ist momentan aber nicht das Thema. Das liegt beim Gericht. Mein Thema ist Weiterzahlung des KG. Und dabei ist die Sache glasklar, da die Zeit des VG hineingerechnet wurde in die Zeit des KG.
Dafür gibt es dann die Paragraphen 48,(2) sowie 11 des SGB V. Und ich meine, diese sind eindeutig. Paragraph 49 bzgl. Ruhen des Krankengeldes spielt m.E. keine Rolle beim Verletztengeld. Aber das schrieb ich bereits.
LG Christiane