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Verletztengeld ... Krankengeld ... 78 Wochen

Hallo ************,

gern geschehen! Dass wir einander helfen, dafür sind wir doch hier!

Du hast die Klage vor Dir. Mußt also darauf vertrauen, dass es gut für Dich wird. Und alles dafür tun, was Du kannst. Und natürlich ist es hirnrissig, dass ein Nicht-Mediziner ohne med. Befund entscheidet, dass Du Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen hast. Schon das halte ich für eine strafbare Handlung.

2 Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld "
Ja, und.... Dann muß die BG reagieren. Ist doch auch logisch. Aber das geht natürlich nur durch einen ordentlichen medizinischen Befund. Der Dir fehlt. Und die Sache auf Dich und letztendlich auf die Justiz schiebt. Das ist menschenverachtend!

Das Verletztengeld endet nach 78 Wochen nur, wenn keine Aussicht auf Arbeitsfähigkeit besteht.

Und ich finde, Deinen Fall nicht kompliziert. Er wird nur durch die Umstände kompliziert gemacht. Im Prinzip brauchst Du eine ordentliche Diagnose, mit der sich prognostisch arbeiten lässt. Diese Diagnose sollte den Vorschaden und die Auswirkungen durch den Unfall klar darstellen. Daraus wiederum erklärt sich, wer für welche Kosten aufkommen muß.

Das Problem ist also, wie meistens, eine adäquate Diagnose durch einen ordentlichen Arzt.

Und für die ganze Zeit bis zur gerichtlichen Klärung sollte § 43 SGB I Deine Existenz sichern. Damit ist die BG in der Pflicht. Also würde ich schnellstens einen Eilantrag auf vorläufige Leistungen stellen. Dabei ist ein weiteres Problem die Begründung für die Notwendigkeit dieser Leistung. Das Gericht könnte argumentieren, dass Du existenziell nicht bedroht bist (da Partner vorhanden) und Beantragung von Alg I ausreichen würde. Das kann ich natürlich weder beurteilen, noch will ich das.

Aber zumindest würde ich so vorgehen.

* MDK + KK ... die Vorgehensweise ist 1. med. Reha + Befund ... die weitere V. richtet sich nach Befund. Ein Befund, der als Ursache den Unfall klar benennt, wäre natürlich top!

* Bundesversicherungsamt ... meinte ich nicht. Ich meine das Gesundheitsministerium des Landes als Aufsichtsbehörde für KK & MDK.

*
Bei mir sind noch viele Fragen offen. Die muss ich erst noch klären oder klären lassen. Jedenfalls ist die Materie kompliziert bzw. >>> verklauseliert <<<. Und die Bearbeitung strengt mich mal wieder an. So kommt man doch nicht zur Ruhe. Aber darauf spekulieren die Sozialleistungsträger, so meine Vermutung.
Verklausuliert trifft es wohl am ehesten. Spekulieren tun die wohl darauf, dass die Menschen letztendlich aufgeben. Das ist vor allen Dingen dadurch möglich, dass sich zu wenige wehren.

*
>> 1 Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind."

"Für die Dauer der Zahlung des VG hatte ich keinen Anspruch auf KG."

Wie verstehst du den den von dir zitierten Satz 1?
? Steht doch da....! Der Paragraph bezieht sich auf die gesetzliche Krankenversicherung, also auf KG.

Das ist momentan aber nicht das Thema. Das liegt beim Gericht. Mein Thema ist Weiterzahlung des KG. Und dabei ist die Sache glasklar, da die Zeit des VG hineingerechnet wurde in die Zeit des KG.

Dafür gibt es dann die Paragraphen 48,(2) sowie 11 des SGB V. Und ich meine, diese sind eindeutig. Paragraph 49 bzgl. Ruhen des Krankengeldes spielt m.E. keine Rolle beim Verletztengeld. Aber das schrieb ich bereits.


LG Christiane
 
Hallo HWS-Schaden,
habe mich den Namen verwechselt, meinte die Fallbeschreibung von Iswasdoc.
Gruss von ************
 
Hallo Christiane,

Zitat Christiane: "Mein Thema ist Weiterzahlung des KG. Und dabei ist die Sache glasklar, da die Zeit des VG hineingerechnet wurde in die Zeit des KG."

War nur etwas irritiert, weil du dich darauf bezogen hast: "1 Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind."

Aber stimmt, ist glasklar, Der Bezug von Verletztengeld ist nicht auf die Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes anzurechnen.

Also, mein Thema ist auch die Weiterzahlung des KG. Mein Fall ist aber anders gelagert. Wie wir wissen.

Am Montag habe ich mit meiner KK ein Gespräch, anschließend kann ich berichten, wie es weitergeht. Und du, wenn sich auch bei dir was Neues ergeben hat.

Bis dahin
Gruss von ************
 
Hallo Christiane,

hier nochmals meine Auffassung, warum die KK erstmal weiterzahlen muss. Nach § 43 SGB I - Vorläufige Leistungen. Mit Rückforderungsanspruch bei der BG, meiner Auffassung nach.

Einen Anerkennungsbescheid - Folgeerkrankung der "primären" Berufserkrankung - von der BG gibt es. Auch die "primäre" wurde anerkannt. Einen "Befund" Diagnose - neben der meines behandelnden Arztes u.a. - hat der Gutachter der BG gestellt. Der Befund / Diagnose des Gutachters der BG ist nur teilweise richtig, meiner und der Auffassung meines Anwaltes nach.MdE zu niedrig. Angeblich mit Vorschaden. Daher auch hier Klage beim Sozialgericht.

Ob die Diagnose des Gutachters der BG eine "ordentliche" Diagnose ist, wird bezweifelt.

Die Behandlungskosten der Reha hat die BG finanziert. Jedoch nicht den Unterhalt. Habe ich aber von der KK erhalten. Bis jetzt ca. 5 Monate (daher noch keine 78 Wochen).

Die Diagnose im Entlassungsbericht der Reha unterscheidet sich zum großen Teil von dem Befund des Gutachters der BG. Und ich bin weiterhin AU. Daher kommt die Beantragung Alg I nicht in Frage. Und da sich die Diagnose der Reha vom Gutachter der BG unterscheidet, ist noch nicht klar, ob nun die KK oder die BG für die Leistung Krankengeld oder Verletztengeld zuständig ist.

Diagnosen im Entlassungsbericht - auch Folge des Arbeitsunfalls oder nicht? Das ist noch nicht geklärt. Stehen nicht bzw. nur teilweise im Anerkennungsbescheid der BG. Das muss ordentlich durch einen Arzt oder weiteres Gutachten (bei Sozialgericht? oder / BG? oder / und KK?) geklärt werden.

Meines Erachtens ist die KK erstmal weiter zuständig, da sie ja bereits vorausgezahlt hat. § 43 SGB I - Vorläufige Leistungen. KK kann MdK einschalten. Und Rückforderung bei der BG nach erfolgreicher Klage beim Sozialgericht.

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Dt. Rentenversicherung wurde noch nicht gestellt, da Reha vor Rente.

Und die BG hat "nur empfohlen", eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Eine Empfehlung ist nicht strafbar. Auch wenn letztendlich durch nicht Weiterzahlung von BG einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente indirekt "erzwungen" wird.

PS: Meine BG meinte, es dürfe in der Reha nur das behandelt werden, was diagnostiziert wurde. Die BG meint natürlich nur ihre bzw. die Diagnose ihres Gutachters.

Alles doch etwas kompliziert, zum "Verrücktwerden".

Oder wer sieht das anders?

Was sagt Fender O1 als Experte dazu?


Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hall ************,

ich sehe an Deinem Fall, dass die Sache verkompliziert wurde. Auch entnahm ich Deinen Texten. dass der SB von Dir erwartet, einen Antrag auf Rente zu stellen, da eine Verbesserung nicht zu erwarten ist.
Du das aber s o nicht willst, weil die Dir angebotene MdE zu niedrig ist.

Du bekommst KG, weil die BG rechtswidrig das VG eingestellt hat. Deshalb §43 SGB I.

Wie gesagt, m.M. nach brauchst Du eine Diagnose, die genau herausfiltert, was war und jetzt ist. Dazu eine Prognose.

Fakt ist wohl, dass sich ein Vorschaden durch einen Unfall verschlimmert. Und daraus folgend, sich der Vorschaden schneller als ohne Unfall verschlechtert. Da kann man dann juristisch ansetzen bzgl. MdE.

Da Du einen Bescheid der BG hast, nuß die KK vorerst weiterzahlen. Bis zum Erreichen der 78 Wochen. Dann kommt die Aussteuerung und man wird gezwungen, Alg I zu beantragen. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html

Dann kann man darauf hoffen, dass das Sozialgericht in die Pötte kommt.....

Ich halte dieses Procedere für einen riesengroßen Beschiss! Denn währenddessen hat die BG sich einen großen Teil der Kosten von der HPV zurückgeholt und ist fein raus. Und die Schädigerin kam mit einem Verwarngeld davon. Dank meines 1. bekloppten Anwaltes. Während ich bis heute nicht komplett untersucht wurde (BWS).



LG Christiane
 
hallo christiane17,

da stimme ich dir zu.

Meine Meinung:

Man kann doch einfach einen Bescheid (evtl. rechtswidrig) erstellen -daraus folgt jahrelang ein Klageverfahren

und die BG wartet ab - u. a.: muss erstmal nicht zahlen und sich auch nicht darum kümmern - und später weißt diese auch nicht ob diese zuständig ist usw..

Womöglich will die BG danach noch eine rückwirkende Begutachtung.

Hallo ************,

ich kann nicht nachvollziehen, warum die BG dir kein VG zumindest während des Reha-Aufenthaltes zahlen will obwohl diese den Reha-Aufenthalt als Kostenträger zahlt.

Es kann sein, dass jeder anderer Kostenträger den Reha-Aufenthalt nicht zahlen wollte, so dass die BG zahlt. (mögliche telef.Korresp.)

Hat dir deine BG vor deinem Eintritt des Reha-Aufenthaltes geschrieben, dass du Mitwirkungspflichten hast diesen Reha-Aufenthalt wahrzunehmen?

Wenn ja, warum zahlt die BG das VG während des Reha-Aufenthaltes nicht, nachdem du deine Mitwirkungspflichten erfüllt hast?


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Christiane, hallo Rolandi

danke für deine Antwort Christiane und Danke für deine Fragen Rolandi. (Rolandi siehe unten.)

Mir wurde schriftlich von der BG empfohlen, eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschend Rentenversicherung zu stellen. Ich war nicht damit einverstanden, wollte erst in die Reha und das Ergebnis der Reha abwarten. Begründung der BG für ihre Empfehlung war - neben der bereits erwähnten Prognose und Ablehnung des Verletztengeldes über die 78. Woche hinaus - damit ich nicht ohne Geld dastehe. Oh, nett von der BG, haha. ;-). Die BG hat sich natürlich was dabei gedacht und natürlich Gesetzeslücken bzw. Auslegungstexte des SGB 7 genutzt.

Die zu niedrige MdE der BG hat damit nichts zu tun. (zusammen 30 % für beide anerkannte Erkrankungen, physische und psychische) Im Übrigen ist das auch so: Bei der Bestimmung des Grades des MdE ist es nicht von Bedeutung, ob der Versicherte einen tatsächlichen Einkommensverlust erlitten hat oder nicht, da die Verletztenrente nicht als Ausgleich von etwaigen Einkommensverlusten, sondern von der Minderung der Erwerbsfähigkeit anzusehen ist.

Es wird immer von der BG "empfohlen" bezüglich Erwerbsminderungsrente vom Deutschen Rententräger. Die BG darf ja selbst keine Entscheidung bezüglich der Erwerbsminderungsrente des Dt. Rentenversicherungsträgers treffen. Die KK im Übrigen auch nicht. Der Dt. Rententräger entscheidet "unabhängig". Im Recht der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung ist der Grad der MdE für die Beurteilung der Erwerbsminderung grundsätzlich bedeutungslos.

D,h. du musst der Empfehlung der BG ja nicht folgen, kannst auch von "Luft und Liebe" leben. Aber wer kann das schon. Tricksi seitens der BG ;-), wenn sie - aus ihrer Sicht begründet - Verletztengeld über die 78. Woche hinaus ablehnt. Das Sozialgericht muss dann entscheiden. Das dauert und dauert. Und das weiß die BG. Hast du dann Erwerbsminderungsrente gestellt, dann kein Verletztengeldanspruch. Mit dem Beginn der Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung kein Verletztengeld mehr. Ab Beginn brauchst du nicht mehr Verletztengeld einzuklagen. Sei denn: Ursache für die Erwerbsminderungsrente ist allein der Arbeitsunfall bzw. die Berufserkrankung. Und ein weiteres Kriterium: Du kannst unter 3 Stunden nicht mehr arbeiten. Also bei voller Erwerbsminderungsrente (vom Dt. Rententräger), und die muss die Deutsche Rentenversicherung erstmal anerkennen. Die aber will ja auch sparen, genau wie die anderen Leistungsträger. So gehts dann: Ping Pong, Ping Pong, das Spiel ausgetragen auf dem Rücken der geschädigten Unfallopfer.

Wenn du mehr als 3 Stunden arbeiten kannst, die Deutsche Rentenversicherung das feststellt, dann kannst du dir entsprechend einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz suchen. Dabei muss die BG dich unterstützen. Die BG wiederum kann die Arbeitsagentur um Unterstützung bitten. Was dabei rauskommt? Unter deinem beruflichen Niveau zu arbeiten und weniger zu verdienen. Also ergo, Rente beim Dt. Rententräger sinkt mit dem niedrigeren Einkommen.

So jedenfalls ist mir das Verfahren bekannt. Das ist doch Beschiss, ich sage das jetzt so drastisch, weil dieses Verfahren echt mehr als Tricksi ist.

Die Höhe des Grades der MdE wird gemäß § 56 SGB VII bestimmt: „Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens."

Also muss sich die BG nochmals mit meinen Fall beschäftigen. Von sich aus gehen die auf mich nicht zu. Muss auch bei der BG einen Antrag auf erhöhtes MdE stellen, da die Sachlage bezüglich der weiteren psychischen Diagnosen nach der Reha sich geändert hat und ich immer noch arbeitsunfähig bin. Die BG wird aber ablehnen und mich auf das jetztige Sozialgerichtsverfahren hinweisen bzw. verweisen.

Hier auch als Antwort auch auf Rolandi`s Fragen.

So hat die BG das auch mit dem erneuten Antrag auf Verletztengeld (bzw. Übergangsgeld?) für die Zeit während der Reha getan. Da hat sie einfach auf den vorherigen Bescheid verwiesen. Kein Verletztengeld aufgrund ihrer zu dieser Zeit (vom Sachbearbeiter!) erstellten Prognose.

Die Reha wurde von meinem behandendeln Arzt, einer Therapeutin und der Gutachterin der BG empfohlen. Von der Gutachterin der BG auf Nachfrage der BG.

Die BG ist Kostenträger. Kein anderer Sozialleistungsträger ist dafür zuständig. Ich hätte den Reha-Antrag, den ich ja selbst stellen muss, auch bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der KK stellen können, aber die hätten aufgrund der Zuständigkeit der BG abgelehnt.

Allerdings: Die BG meinte, wenn eine andere Erkrankung z.B. Belastungsreaktion, die die BG nicht anerkannt hat, stattdessen Depression, in der Reha behandelt würde, und nicht die Depression, dann müßte die KK die Kosten übernehmen.

Oh je, meine Gehirnwindungen müssen sich enorm anstrengen, um dieses Verfahren noch zu verstehen. Enorm aus meiner Sicht verdreht bzw. "verkompliziert".

Warte jetzt mal ab, wie die KK am Montag reagiert. Wenn kein Übereinkommen gelingt, dann lege ich auf jeden Fall Widerspruch auch bei der KK ein.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo ************,

Du schreibst:
es durfte doch in der Reha-Klinik nur das behandelt werden, was zuvor der BG-Gutachter als Diagnose festgestellt hat.

Zum großén Teil sind die Diagnosen anders als im Vergleich zum vorherigen BG-Gutachten.

Also dann verstehe ich folgendes daraus:

die vorherigen Diagnosen des BG-Gutachters sind während deines Reha-Aufenthaltes bzw. gleich am 1. Tag deines Reha-Aufenthaltes dort weggefallen.
Dafür hast du andere Diagnosen, jedoch da waren die Ärzte nicht in der Lage zu beurteilen, ob es unfallbedingt ist oder nicht.

Wie wurde den die Diagnose des BG-Gutachters entkräftet?

Trifft es deiner Meinung nach zu?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

die Diagnose Depression des Gutachters ist nicht weggefallen, es kamen aber 2 andere hinzu. Die hängen aber mit der Berufserkrankung zusammen. So sehe ich das. Ob die BG das auch so sieht, keine Ahnung. Wir werden sehen. Das muss noch geklärt werden. Spätestens vor dem Sozialgericht. Zur Reha zu einem späteren Zeitpunkt in meine Thread "Reha - Eure Meinung ist mir wichtig ", erst muss ich abwarten, wie die BG auf den Entlassungsbericht reagiert. Vielleicht reagiert sie erstmal garnicht. Dann muss ich die BG in Bewegung bringen. Es wurde von der Reha auch noch eine weitere Therapie empfohlen.

Gruss von ************
 
Hallo,

meine KK hat die Zahlung des Krankengeldes damit begründet, weil die BG die Weiterzahlung des Verletztengeldes abgelehnt habe. Nun meint sie bzw. der Sachbearbeiter, das Krankengeld wäre zu Unrecht gezahlt worden, will es zwar nicht von mir zurück, da dies nicht meine Verschuldung ist, aber sie stellt die Krankengeldzahlung jetzt ein.. Ich soll einen Widerspruch schreiben.

Ich habe darauf vertraut, dass das Krankengeld zu Recht ergangen ist.

Was nun? Mit welcher Begründung könnte ich widersprechen?

Wer kann mir dazu was sagen?

Gruss von ************
 
Hallo ************,

die Einstellung des VG ging doch mit einem rechtsgültigem Bescheid einher. Gegen den Du u.a. klagst

Demnach hat die BG rechtswirksam die Zahlung eingestellt. Da Du aber arbeitsunfähig bist, bist Du krankgeschrieben. Und ich meine, dass die KK unrechtmäßig die Zahlung einstellen will.

Zuerst einmal muß sie zahlen, da nun einmal im Falle einer AU das Recht auf KG besteht. Die Voraussetzungen sind bei Dir erfüllt! http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-233.html

Dass eigentlich die BG in der Pflicht ist, muß erst rechtssicher erstritten werden. Darauf kann die KK sich Dir gegenüber nicht berufen! Das können die ja mit der BG ausmachen. ;-) Ich weiß, werden die nicht. Warten auf Dein Bemühen.

Ergo > sie muß zahlen lt. geltendem Recht!


LG Christiane
 
Hallo Christiane,

danke für deine Antwort. Ja, stimmt, der Ablauf. Habe mit Sachbearbeitern der Krankengeldabteilung gesprochen, bzw. die mit mir. Die lassen mich einfach nicht reden, unterbrechen mich. Nun habe ich mit einem Leiter gesprochen. Der versprach mir, dass er gründlich nochmals prüfen lässt. Bekomme innerhalb von 24 Stunden dann einen Rückruf.

Gruss von ************
 
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