Hallo Christiane
Danke für deine Antwort. Meine wird leider wieder mal länger aufgrund der Kompliziertheit.
Die BG hat begründet, hatte einen rechtsmittelfähigen Bescheid, Widerspruch eingelegt und dann einen Widerspruchsbescheid von der BG erhalten. Das Verfahren beim Sozialgericht läuft. Die BG beruft sich auf ihre Prognoseentscheidung. Inwieweit die greift, muss in meinem Fall gerichtlich geklärt werden.
Teilabe am Arbeitsleben, Weiterbildungsmaßnahme wurde zunächst per Bescheid bewilligt, dann aber aufgrund der Prognose die Gültigkeit einfach aufgehoben. Die BG ergreift keine Maßnahmen mehr. Das überlässt sise dem Sozialgericht.
"§ 46 SGB 7 enthält die Begründung der BG
(3) 1Das Verletztengeld endet
2 Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld "
Aber es muss genauer differenziert werden, in jedem Einzelfall entschieden werden, und die Einzelfälle können unterschiedlich sein.
Klar will die BG, dass ich einen Rentenantrag stelle. Denn dann braucht sie, so ihre Auffassung, kein Verletztengeld außer kleine MdE-Rente zu bezahlen. Und das handhaben viele BGen so, damit sind sie in vielen Fällen aus dem Schneider bezüglich keine Weiterzahlung von Verletztengeld, wenn man nicht klagt. 78 Wochen, das ist kein absoluter Endpunkt der Leistungen von Verletztengeld. (ist im SGB 7 verankert. Es gibt auch Ausnahmetatbestände.)
Wie Rolandi auch schon sagte: Für nicht Verheiratete und Nicht-Versicherte, die weder Krankengeld noch Verletztengeld mehr erhalten, schlecht. Sie müssen entweder Erwerbsminderungsrente beantragen, nach Reha, wenn weiter arbeitsunfähig, oder wenn als gesund eingestuft, Sozialleistungen beantragen oder Alg I, arbeiten gehen - je nach Fall. Der Unfall ist schon schlimm, aber die finanziellen Folgen auch.
Bezüglich Rente siehe Satz 2 § 46 SGB 7: Das Verletztengeld endet
2. mit Beginn der in § 50 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches genannten Leistungen, es sei denn, daß diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen,
§ 50 Absatz 1 Satz 1 SGB V lautet: Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Schau hier:
https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/46.html
Es ist alles doch recht kompliziert.
Ich muss mehrere Wege gehen, um Klarheit zu schaffen.
Wenn die BG prognostiziert, ich wäre bis zum Rentenalter nicht mehr arbeitsfähig etc., dann muss dies ein Arzt / Gutachter feststellen, nicht ein Sachbearbeiter der BG, so wie es bei mir gelaufen ist.
Die Prognose muss aber von ärztlicher Seite bestätigt werden, ist meine logische Auffassung. Wenn sich die Prognose bestätigt, dann wäre das doch ein Grund für die Erhöhung der MdE? Das muss dann vor Eintritt in die Rente geklärt werden.
Aber jetzt könnte ich doch bereits einen entsprechenden Antrag stellen? Muss da noch bei einem Anwalt nachfragen oder einfach tun und abwarten, was passiert. Gestellt ist der Antrag ja dann für den Fall der Fälle. Negative Konsequenzen kann dieser ja nicht haben. Ob begründet oder nicht.
SGB I Paragraph 43 = Vorläufige Leistungen wird wohl im meinem Fall greifen. Wird wohl auf mich zutreffen, schätze ich auch so ein. Aber die KK hofft auch erstmal, dass ich einen Rentenantrag stelle. Gezwungenermaßen "freiwillig", Aber warum sollte ich? Gibt doch keine ärztliche Einschätzung, Gutachten? Also ist der MdK gefragt. Die KK muss erstmal den MdK einschalten. Wenn, dann gespannt sein, zu welchem Ergebnis der MdK kommt. Erkrankung allein durch Berufsunfall oder nicht. Der MDK wird den Reha-Bericht lesen, die Gründe der Krankschreibung meines Arztes usw. Und hat dann zu entscheiden. Und wenn der MdK prognostiziert, dass die Prognose der BG stimmt? Dann ist das gut, wenn nicht, dann ist das ein Grund, Krankengeld weiterzuzahlen.
Bei meiner Überlegung kommen sicher noch weitere Gedanken hinzu.
Jedenfalls kann die KK dann von mir u. U. fordern, dass ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle. Und was, wenn der Dt. Rententräger auch feststellt, dass ich aufgrund des Arbeitsunfalles dazu gezwungen war, einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen? Muss die BG dann nicht doch eintreten, weitere Leistungen erbringen? Und auch die KK kann einen Rückforderungsantrag stellen? Mal abwarten.
Klar, erstmal liegt es im Ermessen der KK, wie sie in meinem Fall entscheidet. Das werde ich abwarten. Wenn negativ, dann im Eilverfahren erstmal Klage gegen die KK.
Eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt usw., nein, Christiane, das werde ich nicht tun. Die sind nach meiner Ansicht parteiisch. Brauchen nicht juristisch einwandfrei antworten. Dafür ist das Sozialgericht da. Die müssen letztendlich nach Recht und Gesetz entscheiden.
Bei mir sind noch viele Fragen offen. Die muss ich erst noch klären oder klären lassen. Jedenfalls ist die Materie kompliziert bzw. verklauseliert. Und die Bearbeitung strengt mich mal wieder an. So kommt man doch nicht zur Ruhe. Aber darauf spekulieren die Sozialleistungsträger, so meine Vermutung.
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Liebe Christiane,
Nun zu deinem Fall. Ich weis nicht, ob du dich nicht irrst in deiner Auslegung
Zitat Christiane:
>> 1 Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind."
"Für die Dauer der Zahlung des VG hatte ich keinen Anspruch auf KG."
Wie verstehst du den den von dir zitierten Satz 1?
Ich verstehe ihn so, dass man kein Krankengeld erhält, wenn es sich bei deiner Erkrankung allein um die Folgen des Arbeitsunfalles / Berufskrankheit handelt. Wenn dies eindeutig erwiesen ist. Ein rechtsmittelfähiger Bescheid bezüglich der Erkrankung durch den Arbeitsunfall / Berufskrankheit vorliegt. Eine Übereinstimmung besteht. Wenn nicht, dann ist die Sache komplizierter und die Möglichkeit besteht, dass du Krankengeld erhalten müsstest. Aber dazu müsste ich mehr zu deinem Fall erfahren. Anwalt bin ich allerdings nicht.
Ich wünsche dir und auch allen von ganzen Herzen, dass wir nicht die zusätzliche Belastung mit der KK und der BG haben.
Hallo HWS-Schaden
Ich kenne zwar auch nicht den von dir beschriebenen Fall im detailliert im Einzelen, aber wenn der genauso ist, wie beschrieben, dann find ich das eine riesige Schweinerei.
Gruss von ************