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Verletztengeld ... Krankengeld ... 78 Wochen

hallo christiane17,

sie müssen - da gebe ich dir vollkommen Recht - leider ist die Realität aus meiner Erfahrung anders,

d. h.: sie können auch anders entscheiden

und z. B.: der Meinung sein, dass sie damit in Recht liegen und behaupten du eben nicht usw.

Eine Begründung - na ja - erwarte nicht zuviel.

Ich stelle mir bei deinem letzten Beitrag die Frage:
Der Arbeitgeber hat welche Ziele?


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

natürlich müssen sie. Und bei Klage müssen die ihre Entscheidung begründen. Das ist so üblich bei Gericht! Alles andere ist Rechtsbeugung!

Da die Fakten klar sind, ist mir nicht klar, was die behaupten sollten. Schnee im Sommer an der Ostsee? 100+ 22= 189...... ? Juni bis Juni = 78 Wochen anstelle von 52?

Aber Du hast Recht, ich reiche am Mo einen Eilantrag ein! Den müssen die bezahlen! Zusätzlich gibt es eine Beschwerde ans Ministerium.

LG Christiane
 
hallo christiane17,

ich wünsche Dir, dass du den Eilantrag gewinnst.

Hoffe, dass dir das Ministerium sachgerecht antwortet und nicht evtl. schreibt, dass diese nicht zuständig ist.

Machst du den Eilantrag selber oder durch einen Anwalt?

Es gibt meiner Meinung nach unterschiedliche ger. Eil-Entscheidung hinsichtlich dem möglichen Verweis womöglich HartzIV zu beantragen oder ähnliches.

Du schreibst: alles andere ist Rechtsbeugung -
meiner Erfahrung nach:
die Gegenseite kann behaupten sie befindet sich im Recht - nun und wenn du die Klage gewinnen solltest: dann war es halt ein Irrtum/Rechtsirrtum o. ä..

Während dessen ist viel Zeit vergangen.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

der Eilantrag hat zur Folge, dass die Kasse zur Weiterzahlung verpflichtet wird bis zur endgültigen Klärung. Und der kann ich gelassen entgegensehen..... Da ich das Recht auf meiner Seite habe!

Meinst Du, i c h brauche einen Anwalt?

LG Christiane
 
hallo christiane17,

ich traue Dir zu, dass du es alleine auch gut machst.

Du schreibst:
Weiterzahlung bis zur endgültigen Klärung

lese dir bitte dein Link durch - dort wurde auch nicht entschieden bis zur endgültigen Klärung.

Ich frage mich sowieso:
Warum entscheidet nicht gleich das Gericht über alles, wäre doch gleich Klarheit da - zumindest schneller als es jetzt der Weg ist.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,
soweit ich weiß, geht es beim Eilantrag genau um die Thematik Weiterzahlung bis zu einem rechtsgültigem Bescheid. Dann Klage. Dieser Bescheid kann sich erfahrungsgemäß hinziehen.....

In der Zwischenzeit kann sich so manches klären. In meinem Fall!


LG Christiane
 
Hallo Christiane17,


hoffentlich wohnst du nicht in Bayern, den dort gibt es vor dem Sozialgericht eine besondere Rechtsauffassung, die vom Rest der anderen Bundesländer und auch BSG extrem abweicht.
Mir ist es auch so gegangen, alles abgelehnt auch vom SG.
Trotz Widerspruch wurde nichts weitergezahlt, ist eigentlich laut Rechtsprechung so geregelt, aber die AOK hat Sonderrechte, wir tun unser möglichstes.

Es wurde vom MdK einfach bestimmt bzw. "Gesundgeschrieben", die Meinung wurde trotz beweiskräftigen Vortragens des Widerspruchs nicht geändert. Der Sachbearbeiter hätte ja meinem Vortragen folgen können und dem MdK nicht folgen müssen.

Da sehe ich wieder den Artikel im "Der Neue TAG" wo ein Handwerker vom Dach gefallen ist und auf Intensivpflege dringend angewiesen ist.

Er ist ans Bett gefesselt und bedarf 24h-Betreuung, da er ständig droht zu ersticken.

Zuerst hat die AOK-Bayern die Intensiv- Pfelge anstandslos gezahlt und von heute auf morgen über den MdK, die Leistungen eingestellt. Es hätte ja im Ermessen des Sachbearbeiters gelegen, den MdK nicht einschalten zu müssen.

Selbst auf die Lebensgefahr hin, die für den schwer kranken Handwerker hier unstreitig besteht!

Hätte der Handwerker keine Familie, die sich um ihn kümmern würde, sein Bruder hat den Job gekündigt, würde ihn die AOK einsamen zu sterben liegen lassen.

Jetzt kann die Familie erst wieder vors Sozialgericht in Bayern ziehen, bestimmt wird dann bei Eilantrag behauptet, da er ja von der Familie versorgt wird, besteht kein Notstand.

Die Begründung war: Sein Gesundheitszustand hätte sich wesentlich gebessert und die AOK äußert sich nicht, wegen laufenden Verfahren!

Bei mir wurde auch auf diese Art und Weise vorgegangen. Beim Sozialgericht bei Eilantrag dann, zählte nur was der MdK für eine Meinung vertreten hatte und basta!

Es ist ja so, dass wenn der MdK zu einer anderen Meinung kommt wie der krankschreibende Arzt, der MdK dies begründen und beweisen muss, denkste Pustekuchen. In Bayern ticken die Uhren halt anders.

Sobald etwas von öffentlicher Hand kommt, zb. auch ein Gutachter, langt eine Meinung und wenn die noch so Unsinnig ist, wie ein Kühlschrankverkäufer bei den Eskimos.

Ausreden sind dann immer, Ihre Beschwerden sind nicht Ojektivibar blabal. Das etliche Ärzte was anderes schreiben ist uninteressant, zur Not gibt der Gutachter den Inhalt eines Arztberichtes falsch wieder, da er ja weiß, beim Sozialgericht wird nichts gegengeprüft, selbst wenn besagter Bericht vorgelegt wird.

Ronaldi hat damit recht, bei mir wurde dann auch ans Arbeitsamt verwiesen. Wünsche dir aber trotzdem alles Gute für den Antrag.

Ein Arzt hat zu mir gesagt, die wollen nicht das Sie damit durchkommen, weil die Herrschaften sonst fürchten, es könnten alle Dämme brechen(Schleudertrauma), wenn ich damit durchkomme, unabhängig vom wahren medizinischen Sachverhalt.


Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Isswasdoc,

ich wohne in Sachsen-Anhalt. Niemals hätte ich diese Vorgehensweisen für möglich gehalten. Niemals! In einem Rechtsstaat! Da wird immer vom Unrechtsstaat DDR gesprochen, aber was hier an Recht gebrochen wird, gab es bei uns nicht!

Unrecht liegt halt immer im Auge des Betrachters! Und der Sieger schreibt die Geschichte. Im Fall von uns UOn diktiert das Geld die Regeln und setzt geltendes Recht außer Kraft.

Das ist für mich ganz harter Tobak und außerhalb der Grenze des Ertragbaren.

Politiker, die uns ständig die Worte Demokratie - Nächstenliebe - ... um die Ohren hauen und doch nichts davon verstehen! Ich könnte nur noch ......


LG Christiane
 
hallo isswasdoc,

tja, dein Bekannter ist bei der Krankenkasse, die wie ich hörte mit dem womöglichen Slogan werben soll:

" Ihre Gesundheit liegt bei uns in besten Händen".

Ich kenne auch eine Bekannte, welche Leukämie hatte.
Rente wurde abgelehnt - langer Leidensweg- zuletzt vom MdK arbeitsfähig geschrieben.
Sie hat nach der Gesundschreibung durch den Mdk mit allerletzter Kraft gearbeitet -das Krankengeld wurde gestrichen
ging wenige Monate -
danach ging nichts mehr - also krank -
1 Monat nachdem nichts mehr ging ist diese Frau gestorben.

Ich habe nichts gehört darüber, dass sich evtl. der Mdk dafür verantworten müsste oder jemand anders.


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,


tut mir leid für deine Bekannte. Den genannten Bekannten kenne ich nicht persönlich, sondern es war ein Zeitungsartikel in der Zeitung "Der Neue Tag" in Bayern.

Die Werbemasche der AOK halte ich für puren Zynismus, da gerade das Gegenteil von dem "Gemacht" wird, was die Werbeabteilung da verspricht, diese wurde wohl outgesourct und weiß dann halt nichts von den Bunten Spielchen der wirklichen AOK.

Die Gesundheit und dessen Versorgung von uns allen, sind halt inzwischen meist zu einer reinen Geschäftssache verkommen und mancher Arzt, sieht sich halt nur noch als Geschäftsmann, Gier schaltet Hirn aus!

Wir sind doch alle nur Kostenpauschalen die es umgehend abzustellen gilt, 123 sind wir nicht alle ein bisschen Bluna?

Die Zeiten der Sozialen-Marktwirtschaft sind längst vorbei und der Mensch ist sehr Anpassungsfähig im Sog der Gier.

Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt, für was? Arbeiten bis zum Umfallen, Schnauzte halten und alles gefallen lassen, Massenverblöd- und Täuschung inklusive. Es funktioniert und keiner weiß warum.

Da geht man auch schon mal über Leichen, damit klargestellt wird, was man für ein Knallharter Geschäftsmann, Er oder Sie doch sein kann, damit man sich für höhere Aufgaben selbst empfiehlt.

Es soll halt alles nichts kosten und maximallen Erfolg bringen, es gibt halt Ziele die nicht vereinbar sind und sich somit gegenseitig im Weg stehen. Jeder der mal von BWL gehört hat, weiß das und für einen Versicherungsfachangestellten(auch Chefs) der KK, BG sollte dies zur Grundausbildung gehört haben. Zufälle gibst.
Die Geschichten mit KK, BG, SG usw. wäre doch mal was für Wallraff, aber so wie bei den Politikern, ist Politik(Berichterstattung) das, was sich medial vermitteln lässt.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Christiane

Danke für deine Antwort. Meine wird leider wieder mal länger aufgrund der Kompliziertheit.

Die BG hat begründet, hatte einen rechtsmittelfähigen Bescheid, Widerspruch eingelegt und dann einen Widerspruchsbescheid von der BG erhalten. Das Verfahren beim Sozialgericht läuft. Die BG beruft sich auf ihre Prognoseentscheidung. Inwieweit die greift, muss in meinem Fall gerichtlich geklärt werden.

Teilabe am Arbeitsleben, Weiterbildungsmaßnahme wurde zunächst per Bescheid bewilligt, dann aber aufgrund der Prognose die Gültigkeit einfach aufgehoben. Die BG ergreift keine Maßnahmen mehr. Das überlässt sise dem Sozialgericht.

"§ 46 SGB 7 enthält die Begründung der BG
(3) 1Das Verletztengeld endet

2 Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld "

Aber es muss genauer differenziert werden, in jedem Einzelfall entschieden werden, und die Einzelfälle können unterschiedlich sein.

Klar will die BG, dass ich einen Rentenantrag stelle. Denn dann braucht sie, so ihre Auffassung, kein Verletztengeld außer kleine MdE-Rente zu bezahlen. Und das handhaben viele BGen so, damit sind sie in vielen Fällen aus dem Schneider bezüglich keine Weiterzahlung von Verletztengeld, wenn man nicht klagt. 78 Wochen, das ist kein absoluter Endpunkt der Leistungen von Verletztengeld. (ist im SGB 7 verankert. Es gibt auch Ausnahmetatbestände.)

Wie Rolandi auch schon sagte: Für nicht Verheiratete und Nicht-Versicherte, die weder Krankengeld noch Verletztengeld mehr erhalten, schlecht. Sie müssen entweder Erwerbsminderungsrente beantragen, nach Reha, wenn weiter arbeitsunfähig, oder wenn als gesund eingestuft, Sozialleistungen beantragen oder Alg I, arbeiten gehen - je nach Fall. Der Unfall ist schon schlimm, aber die finanziellen Folgen auch.

Bezüglich Rente siehe Satz 2 § 46 SGB 7: Das Verletztengeld endet

2. mit Beginn der in § 50 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches genannten Leistungen, es sei denn, daß diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen,

§ 50 Absatz 1 Satz 1 SGB V lautet: Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Schau hier:
https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/46.html

Es ist alles doch recht kompliziert.

Ich muss mehrere Wege gehen, um Klarheit zu schaffen.

Wenn die BG prognostiziert, ich wäre bis zum Rentenalter nicht mehr arbeitsfähig etc., dann muss dies ein Arzt / Gutachter feststellen, nicht ein Sachbearbeiter der BG, so wie es bei mir gelaufen ist.

Die Prognose muss aber von ärztlicher Seite bestätigt werden, ist meine logische Auffassung. Wenn sich die Prognose bestätigt, dann wäre das doch ein Grund für die Erhöhung der MdE? Das muss dann vor Eintritt in die Rente geklärt werden.

Aber jetzt könnte ich doch bereits einen entsprechenden Antrag stellen? Muss da noch bei einem Anwalt nachfragen oder einfach tun und abwarten, was passiert. Gestellt ist der Antrag ja dann für den Fall der Fälle. Negative Konsequenzen kann dieser ja nicht haben. Ob begründet oder nicht.

SGB I Paragraph 43 = Vorläufige Leistungen wird wohl im meinem Fall greifen. Wird wohl auf mich zutreffen, schätze ich auch so ein. Aber die KK hofft auch erstmal, dass ich einen Rentenantrag stelle. Gezwungenermaßen "freiwillig", Aber warum sollte ich? Gibt doch keine ärztliche Einschätzung, Gutachten? Also ist der MdK gefragt. Die KK muss erstmal den MdK einschalten. Wenn, dann gespannt sein, zu welchem Ergebnis der MdK kommt. Erkrankung allein durch Berufsunfall oder nicht. Der MDK wird den Reha-Bericht lesen, die Gründe der Krankschreibung meines Arztes usw. Und hat dann zu entscheiden. Und wenn der MdK prognostiziert, dass die Prognose der BG stimmt? Dann ist das gut, wenn nicht, dann ist das ein Grund, Krankengeld weiterzuzahlen.

Bei meiner Überlegung kommen sicher noch weitere Gedanken hinzu.

Jedenfalls kann die KK dann von mir u. U. fordern, dass ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle. Und was, wenn der Dt. Rententräger auch feststellt, dass ich aufgrund des Arbeitsunfalles dazu gezwungen war, einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen? Muss die BG dann nicht doch eintreten, weitere Leistungen erbringen? Und auch die KK kann einen Rückforderungsantrag stellen? Mal abwarten.

Klar, erstmal liegt es im Ermessen der KK, wie sie in meinem Fall entscheidet. Das werde ich abwarten. Wenn negativ, dann im Eilverfahren erstmal Klage gegen die KK.

Eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt usw., nein, Christiane, das werde ich nicht tun. Die sind nach meiner Ansicht parteiisch. Brauchen nicht juristisch einwandfrei antworten. Dafür ist das Sozialgericht da. Die müssen letztendlich nach Recht und Gesetz entscheiden.

Bei mir sind noch viele Fragen offen. Die muss ich erst noch klären oder klären lassen. Jedenfalls ist die Materie kompliziert bzw. verklauseliert. Und die Bearbeitung strengt mich mal wieder an. So kommt man doch nicht zur Ruhe. Aber darauf spekulieren die Sozialleistungsträger, so meine Vermutung.

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Liebe Christiane,

Nun zu deinem Fall. Ich weis nicht, ob du dich nicht irrst in deiner Auslegung

Zitat Christiane:

>> 1 Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind."

"Für die Dauer der Zahlung des VG hatte ich keinen Anspruch auf KG."

Wie verstehst du den den von dir zitierten Satz 1?

Ich verstehe ihn so, dass man kein Krankengeld erhält, wenn es sich bei deiner Erkrankung allein um die Folgen des Arbeitsunfalles / Berufskrankheit handelt. Wenn dies eindeutig erwiesen ist. Ein rechtsmittelfähiger Bescheid bezüglich der Erkrankung durch den Arbeitsunfall / Berufskrankheit vorliegt. Eine Übereinstimmung besteht. Wenn nicht, dann ist die Sache komplizierter und die Möglichkeit besteht, dass du Krankengeld erhalten müsstest. Aber dazu müsste ich mehr zu deinem Fall erfahren. Anwalt bin ich allerdings nicht.

Ich wünsche dir und auch allen von ganzen Herzen, dass wir nicht die zusätzliche Belastung mit der KK und der BG haben.

Hallo HWS-Schaden

Ich kenne zwar auch nicht den von dir beschriebenen Fall im detailliert im Einzelen, aber wenn der genauso ist, wie beschrieben, dann find ich das eine riesige Schweinerei.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo ************,
ich weiß nicht, worauf / auf welche Fallbeschreibung du dich beziehst.
Ich hab bisher in diesem Thread gar nichts geschrieben, glaub ich.
LG
 
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