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Verletztengeld ... Krankengeld ... 78 Wochen

Hallo Christiane,

was hat sich denn in deinem Fall ergeben. Hatte dein Widerspruch erfolg oder ist der noch in Bearbeitung?

Mich strengt das alles echt an.

Gruss von ************
 
Hallo Christiane

nochmals Danke, deine Antwort hat mir geholfen. Habe mir nochmals den § 11 Abs. 5 SGB V angeschaut, den auch die KK in ihrem Schreiben mitgeteilt hat. Der trifft aber auf mich nicht zu, wie du richtig in der Zusammenfassung des Ablaufs festgestellt hast.

"2(5) 1Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind. 2Dies gilt auch in Fällen des § 12a des Siebten Buches."

Was bezweckte die KK mit dem Schreiben der Einstellung? Dachten die, ich würde nun Erwerbsminderungsrente beim Dt. Rentenversicherungsträger beantragen? Oder mich bei der Agentur für Arbeit melden oder Grundsicherung beantragen? Bin doch noch arbeitsunfähig. Einen Erwerbsminderungsantrag habe ich nicht gestellt. Grundsicherung bekomme ich auch nicht. Haben die mir als Alternative aber in ihrem Schreiben "empfohlen". Dann bräuchte die KK nicht mehr Krankengeld zu zahlen.

Oh, oh, das ist, wenn dem so ist, keine feine Art. (Vorsichtig ausgedrückt.)

Gruss von ************
 
Hallo ************,

gern geschehen! ;-)

Mein Widerspruch ist noch frisch. Meine Recherche hat ergeben, dass sich der W. hinziehen kann. Auch über die 3-Monatsfrist hinaus.

Was die bezwecken... ? Mh.... uns in den Wahnsinn treiben? Konforme Menschen (Schafe/Sklaven) machen? Um Kosten = Krankengeld zu sparen!

An den Verursacher trauen die sich ja nicht heran! ^^ ^^

Viel Erfolg!

LG Christiane
 
hallo christiane17,

pass bitte auf, es wird womöglich auf Zeithinauszögern gearbeitet.

Ich nahm bisher an, dass Untätigkeitsklagen diesbezüglich schnell gehen -wenn die Behörde den Widerspruchsbescheid nicht erlässt.

Leider ist es nicht immer so.

womögliche Fazit:
Es wird der Widerspruchsbescheid einem vorenthalten, damit man keine Anfechtungsklage einreichen kann.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

danke Dir.

Dass mit dem Hinauszögern kennen wir ja...... ;-) Wird denen im Endeffekt aber auch nichts nützen.

Habe heute das Dresd. Urteil gelesen, die berufen sich sogar auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 08.11.2005, Az. B1KR 33/03R.

>> "Der Ausschluss des KG nach §11 Abs. 4SGB V dürfte ohne Regelung in §49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V a.F. dazu führen, dass nach der allgemeinen Regelung des §48 Abs. 3 Satz 2 SGB V der Verletztengeldbezug nicht auf die Krankengeldbezugsdauer anzurechnen ist."<<

Die Dresd. Kammer geht davon aus, dass dem Gesetzgeber diese höchstrichterliche Entscheidung bekannt ist.

Damit dürfte auch das Regensburger Urteil, dass von einem redaktionellem Versehen ausging, gekippt wurden sein. (frei nach einem Zitat aus Dresd. Urteil)

Wenn ich die Freigabe von Dresden habe, stelle ich das Urteil ein.

Dank den Sachsen für Fairness & Recht!


LG Christiane
 
hallo christiane17,

danke dir jetzt schon für die Einstellung des Urteils.

Meine Erfahrung:
Dennoch glaub mir, es wird verzögert wo es nur geht und dabei geht es nicht um Monate sondern um Jahre.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

nichtdestotrotz, wir lassen uns nicht Bange machen!

Dann gibt es Rechtsmittel und Beschwerden solange, bis die Herrschaften Angst um ihren - aus Kassenbeiträgen gut dotierten - Job haben!

Auch werde ich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen! Warum gehen die nicht gegen die BG vor. Wenn ich doch wegen ein- und derselben Krankheit arbeitsunfähig bin. Zumindest was meinen Job angeht. ;-) Da fehlt wohl der A.... in der Hose? Oder gibt es Absprachen? .....


LG Christiane
 
Hallo @Alle,

meine telefonische Nachfrage nach der nächsten Sitzung des Widerspruchsausschusses ergab leider
n i c h t s. Jedenfalls keine Klarheit bzgl. eines Termines oder wenigstens eines regelmäßigen Turnusses. Ich würde dann Post bekommen. D a s hätte ich garnicht gedacht. ^^

Auf meine Frage, warum nicht nach Gesetz entschieden wurde, bekam ich zur Antwort, dass die SB ihre Vorgaben hätten. Mh.... Was mich zur nächsten Frage brachte.... Dass die Vorgaben demnach von vornherein rechtswidrig sein müssen. Mh.... Nein, war die Antwort und bezog sich als Begründung auf eine Krankheit = 78 Wochen..... Womit wir wieder am Anfang waren...... ;-))

Weiter wies ich auf die Unsinnigkeit der Entscheidung und der Konsequenzen hin. Nämlich die der Verbrennung von Versichertengelder sowie die unnötige Belastung der Mitarbeiter des AA durch meine Aussteuerung. Was zudem auch wieder unnötige Kosten verursachen würde.

Die Antwort war die der Vorgabe, an die sich zu halten sei.......


Die Vorgabe ist also, geltendes Recht zu umgehen, um Kosten zu minimieren. (zur Erinnerung! Die meisten UO nehmen die Entscheidung so hin) Die dann wiederum aus dem Kontingent des AA zu finanzieren sind. Hauptsache der Verursacher wird geschont!


LG Christiane
 
Hallo Christiane,

ich hoffe, die KK bzw. der Widerspruchsausschuss kommt bald in die Pötte. Wünsche dir das jedenfalls und Erfolg für dich.

Ich habe Widerspruch - zunächst formal - bei der KK eingelegt. Die kommenden Tage schreibe ich die Begründung. Bin gespannt, wie das bei mir ausgeht. Teile das hier mit.

Manchmal denke ich, gerade aufgrund der letzten Erfahrung bezüglich des Gutachters, der sich beim Admin beschwert hatte, du weißt schon: "Gegenseite" (auch die KK und BG) liest mit und KK reagierte nun bei mir entsprechend. Wir haben ja ausführlich über unseren jeweiligen Fall bezüglich Einstellung von Krankengeld diskutiert.
Jedenfalls sind für die Sozialleistungsträger unsere Kommentare auch interessant. Die können dann - ob positiv oder negativ - entsprechend reagieren. Jeder Kommentar ein zusätzliches Wissen für die Gegenseite. Dabei ist es unerheblich, dass wir Nicknames haben. Also anonym bleiben (hoffentlich jedenfalls, denn mit der Zunahme der individuellen Infos wird man auch transparenter, aber nicht im Sinne der Nachweisbarkeit.)

Gruss von ************
 
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Guten Morgen ************,

in meinem Fall gab offensichtlich das Telefonat einen erhellenden Anstoß! Möglicherweise war entweder mein Widerspruch bei der Widerspruchstelle (10 Tage) noch nicht einmal eingegangen oder aber, sie haben ihn zurückgeholt und das Recht hat ganz unbürokratisch (aber auch wieder nicht rechtskonform) gewonnen.


PS: Ich hatte auch nach einer Eingangsbestätigung meiner Bestätigung des Widerspruchs gefragt. Diesen gab es nicht. Es bestand auch die Möglichkeit, dass mein Widerspruch im Sande verlaufen sollte/wäre...... Ich hatte aber bereits auf die Möglichkeit der Untätigkeitsklage nach 3 Mon. hingewiesen.....


LG Christiane
 
Liebe Christiane,

ich habe genau das gleiche Problem mit meiner Krankenkasse wie du. Ich habe aber keine Ahnung, wie ich meinen Widerspruch formulieren kann. Ich brauche dringend Hilfe. Ich bin aber ganz neu hier und kann keine PN schreiben. Kannst du mir eine Nachricht unter xxx schreiben? Wie hast gegenüber der Krankenkasse argumentiert? Ich muss innerhalb von 3 Tagen reagieren und stehe enorm unter Zeitdruck.
Würde mich sehr freuen. Du hast scheints Ahnung.
LG Jens
 
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