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Verletztengeld ... Krankengeld ... 78 Wochen

Christiane17

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 März 2016
Beiträge
1,218
Hallo @ Alle,

da persönlich betroffen, bin ich meinem Gerechtigkeitsempfinden ;-)) gefolgt, habe recherchiert und Widerspruch eingelegt! ;-)))

>>> Verletztengeld wird nicht auf die Dauer des Krankengeldes angerechnet <<<
..............................................................................................................

Der Bezug von Verletztengeld ist nicht auf die Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes anzurechnen. Verletztengeld ist kein Ruhenstatbestand für das Krankengeld mehr.

Zu dieser Auffassung ist das >> Sozialgericht Dresden in seinem Urteil vom 10.12.2009, Az. S 18 KR 458/06 << gekommen.

https://krankengeld24.de/anspruch/77-dauer-des-krankengeldanspruchs.html#null

Leider finde ich das vollständige Urteil nicht.

Was sagt Ihr dazu? Habe jede Menge Widersprüchlichkeiten gefunden.


Liebe Grüße Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Christiane,

es ist häufig so, dass gerade die wenigen positiven Urteile für betroffene nicht veröffentlicht werden.

Du kannst Dir aber eine Abschrift beim zuständigen Gericht anfordern. Was die dafür nehmen weiß ich nicht.
Dies wäre halt noch eine Option.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Christiane,

du bist ja nicht gerade erst seit gestern hier im Forum... Das Thema Verletztengeld - ungleich 78 Wochen - ist hier wahrlich schon unzählige Male durchgekaut worden, u. a. von mir.

Einfach mal suchen!

Viele Grüße
Derosa
 
hallo christiane,

danke für deinen Beitrag - wieso hält sich die Krankenkasse nicht von allein daran bzw. klärt einen auf?

Es kommt jedoch häufig auch so ein Fall vor:

wenn die BG
VG wegen angeblicher fehlender Mitwirkung einstellt -
muss da die Krankenkasse Krankengeld nach der Einstellung des VG aufgrund angeblicher fehlender Mitwirkung zahlen?

Lg. Rolandi
 
Hallo Derosa,
was soll Dein unsachlicher Beitrag?
Vielleicht liest Du mal richtig!


Hallo Rolandi,
soweit ich gelesen habe, ist die Rechtsprechung unterschiedlich. Das Dresdner Urteil nicht allgemeingültig, da individuell.

Ich werde Kasandras Rat beherzigen, zum Gericht gehen und mir das Urteil geben lassen. Dann schaun wir mal, welcher Sachverhalt sich dahinter verbirgt. Erst einmal habe ich Widerspruch eingelegt. Das Verfahren gegen die BG läuft ja erst jetzt an.

Rein von der Logik ist
> Verletztengeld = Unfallgeld = Versicherungsleistung
> Krankengeld = Sozialversicherungsleistung.
Noch dazu, wo sich die BG i.m.F. das Geld vom Haftpflichtversicherer zurückholt!

Deine andere Frage...? Nicht rechtssicher.... Widerspruch einlegen (kann dauern), Anwalt involvieren. Vorwurf muß schließlich bewiesen werden. Möglicherweise muß KK erst einmal einspringen?

LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Christiane 17

Unter bestimmten Voraussetzungen ist Verletztengeld auch über die 78. Woche hinaus zu zahlen. Das heisst: Das Leistungsende bzw. -länge der KK und BG unterscheidet sich. Je nach Fall und Begründung der BG bezüglich des Verletztengeldes. Gibt im SGB 7 Paragrafen, die Beendigungsgründe nennen. Wenn die nicht zutreffen, dann muss die BG über die 78. Woche hinaus Verletztengeld zahlen. Aber da muss man klagen, die BG zahlt nicht gern über die 78. Woche hinaus. Denn die BG (er-?)findet Gründe, warum nicht. darüber hinaus. Dies ist mein Wissen. Meine Erfahrung. Ist das so von dir gemeint?

Bei mir ist es so, dass Zahlung von Verletztengeld und Krankengeld sich bislang abwechselte, da es bei der BG dauerte, bis die den Verletztengeldanspruch anerkannten und die KK ihren Rückanspruch geltend machen konnte. Die KK hat immer Krankengeld vorgeleistet. (2 Mal). Derzeit (3. Mal) ist es wieder so, dass die BG nicht zahlen will, habe einen Bescheid darüber. Auch nicht während ich in der Reha war. Vor Kurzem. Bei ihrer Ablehnung für die Zeit der Reha bezog sie sich auf den Bescheid. Die Behandlungskosten hat die BG übernommen. Meine Auffassung war, dass sie dann im Mindesten während der Reha Verletztengeld (oder Übergangsgeld) zu zahlen hat. Ist das richtig?

Ich habe die BG angeschrieben und nachgefragt, warum sie während der Reha kein Verletztengeld zahlt. Neben ihrer Begründung schrieb sie (im Schreiben der letzte Satz). Wenn das Gericht zu einer anderen Entscheidung gelangt, dann überprüfe sie meinen Anspruch nochmal. Finde ich komisch, den letzten Satz.

Derzeit zahlt wieder die KK Krankengeld. und wartet auf das sozialgerichtliche Ergebnis. Verletztengeld wird ja nicht auf die Dauerregel der KK angerechnet Zuerst hat die KK Krankengeld abgelehnt, weil ich eigentlich Verletztengeld bekommen müsste (über die 78. Woche hinaus). Dann aber doch Krankengeld bewilligt. Nach der Reha habe ich bei der KK die Ablehnung der BG von Verletztengeld der KK mit meiner weiteren Arbeitsunfähigkeit eingereicht. Die KK prüft wieder, aber ich werde weiter Krankengeld beziehen, 78 Wochen augrund der Ablehnung der BG.

Es ist immer das gleiche Spiel mit der BG. Ich klage sozusagen für die KK. Bei Rückerstattung bekomme nicht ich das Verletztengeld. Ist klar, und es wird in der Höhe sein wie das Krankengeld.

Auch um Behandlungskosten wird gestritten (BG und KK.). Die BG hat einige Leistungen bzw. Behandlungskosten nicht erstatten wollen., die vor der Anerkennung meiner Berufserkrankung entstanden sind (Die Anerkennung dauerte über viele viele Monate und es wurde rückwirkend anerkannt.). Hätte mit dem Berufsunfall nichts zu tun. Da hatte ich auch wieder Arbeit und bin zu den Ärzten gegangen, habe die Unterlagen kopiert und der KK zum Nachweis gegeben, dass doch ein Zusammenhang besteht. War aber auch für mich wichtig.

Wenn du noch Fragen hast, dann stelle sie hier.

Die BG geht mir mittlerweile mit ihren Ablehnungen auf den Nerv. Ich muss mich immer wieder mit der streiten, verbrauche so zusätzlich Kraft. Telefoniere aber nicht mehr oder nur in ganz seltenen unwesentlichen Fällen mit der BG. Jetzt lasse ich das aber sein, weil die Notizen der BG zum Teil unsachlich zu meiner Person sind und dies mich aufregte. Nun lasse ich mir mehr Zeit und alles schriftlich. Die BG hat einen großen Aktenberg zu meinem Fall. Durch Kopien habe ich diesen auch. Kaum noch zu durchsuchen, weil aufwändig. Umso mehr muss ich bzw. mein Anwalt die Arbeit machen, die fürs Verfahren richtigen und wesentlichen Dokumente rauszusuchen. Es ist zum Mäusemelken.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo ************,,

es geht um die Anrechnung von Zeiten der Zahlung von Verletztengeld auf die Dauer der Zahlung des Krankengeldes = 78 Wochen.

LG Christiane
 
Hallo Rolandi,

was willst Du uns mal wieder sagen? Ein Satz mit Aussage ! und Frage?

Aussage: !"Es kommt jedoch häufig auch so ein Fall vor:

Frage: ?
wenn die BG
VG wegen angeblicher fehlender Mitwirkung einstellt -
muss da die Krankenkasse Krankengeld nach der Einstellung des VG aufgrund angeblicher fehlender Mitwirkung zahlen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Christiane,

es geht um die Anrechnung von Zeiten der Zahlung von Verletztengeld auf die Dauer der Zahlung des Krankengeldes = 78 Wochen. "

Verstehe ich noch nicht ganz. Kannst du das genauer erklären? Ich dachte, darauf wäre ich mit meiner Erfahrung eingegeganen. Immer wenn die Rückerstattung erfolgte, dann fing die Anrechnungsdauer der KK von 78 Wochen wieder von vorne an. Auch bei gleicher Erkrankung.

Jedenfalls beides nebeneinander geht nicht. Aber das wirst du nicht meinen?

Die Anrechnung ist abhängig vom jeweiligen Fall. Kann man nicht pauschal beantworten. Verschiedene Krankheiten, verschiedene Kostenträger. Bzw. Arbeitsunfall, nicht Arbeitsunfall. Ob ein Zusammenhang besteht oder nicht, muss geklärt werden. Die Materie ist komplizierter und von Fall zu Fall zu entscheiden.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Rolandi,

wegen fehlender Mitwirkung? Eine solche Begründung kenne ich nicht. Finde auch in den Sozialgesetzbüchern nichts darüber.

Aber sollte das der Fall mal sein, dann wird die KK die Kosten wohl nicht übernehmen, wenn die BG der KK die fehlende Mitwirkung begründet und dadurch Verletztengeld versagt. Denn die Zuständigkeit bleibt doch bei der BG weiterhin, auch bei Nichtmitwirkung. Die KK hat mit dieser doch nichts zu tun. So meine Logik, die aber nicht stimmen muss.

Gruss von ************
 
Hallo ************,

das Krankengeld läuft nach 78 Wochen aus. Offenbar rechnen die KK die Zeiten der Zahlung von Verletztengeld in diese 78 Wochen mit hinein. Obwohl es sich um 2 verschiedene Versicherungsleistungen handelt! Dazu gibt es ein Dresdner Urteil von 2009 gegen diese gängige Praxis.

Das kann so m.M. nach nicht korrekt sein.

Ich bekomme k e i n Verletztengeld mehr. Deswegen u.a. liege ich mir der BG im Clinch!

Krankenkassen lassen in der Regel ihre Versicherten die Kohlen aus dem Feuer holen. Sie selbst legen sich mit den BGs nicht an. Nutzen dann aber den Erfolg ihres Kassenmitgliedes.


LG Christiane
 
Hallo Christiane,

"Offenbar rechnen die KK die Zeiten der Zahlung von Verletztengeld in diese 78 Wochen mit hinein."

Dürfen die nicht, wie ich dir in meinem Fall aufzeigen wollte. Ist nicht korrekt. Das aber kann man nur feststellen, wenn man von beiden Sozialversicherungsträgern eine substantierte Begründung erhalten hat. Ich habe mir diese geben lassen und bei der KK nicht locker gelassen. Zig Anrufe, Antworten von der KK, dann haben die wieder und wieder geprüft, dann festgestellt, dass ich doch Krankengeld erhalte. Das zuvor erhaltene Verletztengeld haben sie nicht auf die 78 Wochen angerechnet. Wäre wie gesagt auch nicht korrekt. Zunächst haben sie aber gesagt, dass die BG Verletztengeld zu zahlen haben und ich prozessieren muss. Dass sie mit der Ablehnung der BG nichts zu tun haben. Wäre eben mein Pech.

Aber da die Fälle unterschiedlich sind, kommt es eben auf die klare einzelfallbezogene Begründung beider an. Nicht auf eine pauschale. Hast du diese?

Die Kohlen aus dem Feuer hole ich nun für die Krankenkasse heraus, da ich nun Krankengeld bekomme und die immer wiederkehrende sture Ablehnung der BG das Problem ist. Auch wenn es mir egal sein könnte, wer zahlt, aber die BG darf sich nicht vor ihren Aufgaben / Pflichten drücken, wenn diese begründet eingeklagt werden. Die KK hat bei mir gemerkt, dass ich sie unterstütze. Ich hole aber nur die Kohlen der KK aus dem Feuer, wenn mich die Klage nichts kostet, und die KK sich nicht gegen mich stellt, auf Dauer. Das hat sie aber nicht getan, weil ich beharrlich war und das Recht auf meiner Seite steht. Bzw. möglicherweise die KK einen Ermessensspielraum hatte. So sind wir, die KK und ich, zu Partnern geworden.

Gruss von ************
 
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