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Verletztengeld (ausbezahlt durch AOK)

ThunderFox

Nutzer
Registriert seit
22 Mai 2011
Beiträge
2
Laut BG solle das Verletztengeld "80 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoentgelt." betragen.
Mein Bruttojahresschnitt beträgt demnach: 70,41 €
& Jahresnettoschnitt: 58,54 €
Die AOK ging jedoch von einem Tagessatz von 55,55 € aus, wovon auch noch halbe Beitrag zur Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung abgzogen wurden, welchen ich von Beginn an anfochte.
Es handelt sich immerhin von einem Minus von ca. 1200 €.
Per Internet dachte ich einen qualifizierten Anwalt gefunden zu haben, aber der Rechtsanwalt (angeblich auf Medizin & Sozialrecht spezialisiert) K. Plz:76133 ist eine NULL! (Ausser Spesen nix gewesen; hat nur S...-Dreck gebabbelt)
Kann mir jemand einen kompetenten/seriösen Anwalt nennen? Gerne auch auswärts.
 
Hallo ThunderFox,

unter
http:www.bkk-herkules.de / unsere Leistungen / Verletztengeld
findest Du eine gute Berechnung des Verletztengeldes.

Normalerweise wird der letzte Monat vor dem Unfall zur Berechnung herangezogen.
Bei unterschiedlichen hohen Monatsgehältern wird meistens der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen.
Deshalb wundert mich, dass Du vom Bruttojahresschnitt redest.

PS: Ich habe in der Rubrik Gesetzliche Unfallversicherung unter: Verletztengeld mit Einmalzahhlungen am 04.01.2009 einen Beitrag geschrieben, den Du Dir mal durchlesen solltest. Vielleicht hilft er Dir weiter.

Bei Deinem Anliegen mit einem guten Anwalt kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.


Gruß Micky Mouse
 
Hallo ThunderFox,

Die AOK ging jedoch von einem Tagessatz von 55,55 € aus

Die Berechnung des Verletzengeldes nimmt nicht die AOK vor sondern die BG, lediglich die Auszahlung erfolgt über die AOK.

Könnte es sein das dein AG falsche Angaben (wissentlich oder unwissentlich sei dahingestellt) gemacht hat?

Aber irgendwie komme ich mit deiner Rechnung nicht klar, denn 70,41 x 30 = 2112,30 € - und 55,55 x 30 = 1666,50 ergibt bei mir eine Differenz von 445,80 - oder hab ich da einen Denkfehler?

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Tunder Fox.

Hast du nicht nen Denkfehler gemacht? Du bekommst 80 % deines Bruttolohns und 90 % höchsten vom Nettolohn.Die nehmen immer die niedrigere Summe hab ich leider auch feststellen müssen.
Es ist gestzlich das du vom KG die halben Beiträge zur Pflege Renten und Arbeitslosenversicherung zahlen mußt.

Ich habs Anfangs auch nicht begriffen wie die was rechnen und gebeten mir es vernünftig zu erklären da ich erst VG dann KG und bei der AHB Übergangsgeld erhalten hab.Leider schrumpfte mein Geld dadurch fast um die Hälfte da bei VG die Zuschläge mit berechnet wurden.

LG SONJA
 
Hallo Sonja,

bitte nicht Krankengeld und Verletztengeld verwechseln-

Bei Krankengeld gibt es max. 90%, bei Verletztengeld max. 100% vom Netto. ThunderFox hatte von Verletztengeld geschrieben.

Gruß Micky Mouse
 
Sorry Micki Maus.

Da bin ich wohl durcheinander gekommen,wollte keine falsche Info schreiben.

LG SONJA
 
Hallo Micky Mouse,
vielen Dank für Deine Antwort, aber selbst bei "normaler" Lohnfortzahlung wird ein DREImonatiger Schnitt als Berechnungsgrundlage angenommen (ist übrigens auch Tarifvertraglich festgelegt).

§ 47
Höhe des Verletztengeldes

(1) Versicherte, die Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben, erhalten Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 und 2 des Fünften Buches mit der Maßgabe, daß das Regelentgelt aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen und bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen ist. Nachzulesen unter: [URL="http://www.bgbau.de/d/pages/wir/unfall/verlgeld.html"/URL]

Absolut hanebüchern ist folgendes;
Verletztengeld solle 80% des Bruttos betragen.
Werden aber die Sozialversicherungsbeiträge vom Netto einbehalten ,
was sollen dann "80% des Bruttos & Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigt" noch für eine Bedeutung haben?
Ich fass es nicht...
LG. ThunderFox
 
Berechnung des Verletztengeldes

Hallo Thunderfox,

ich versuchs mal zu beschreiben:

Also, zunächst ist bei Arbeitnehmern immer vom letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum = letzter Monat (nicht Jahr) auszugehen (die Jahresberechnung gilt nur bei Selbständigen). Manche Berufsgenossenschaften haben Satzungsbestimmungen dass die letzten 3 Monate heranzuziehen sind, wenn der Monatsverdienst schwankt. Was Tarifvertraglich für die Entgeltfortzahlung vorgesehen ist, ist für die Verletztengeldberechnung nicht maßgebend.

Die Berechnung sieht dann folgendermaßen aus:
Angenommener Bruttoverdienst = 2.500,00 Euro; Netto 1.800,00 Euro
80 % vom Brutto = 2.000,00 Euro
Der Nettoverdienst ist aber der Höchstbetrag des Verletztengeldes, so dass das Verletztengeld 1.800,00 Euro beträgt. Davon ist dann noch der Arbeitnehmeranteil für KV, PV und RV abzuziehen.
Jahressonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld sind bei dieser Berechnung zwar auch mit einzubeziehen, ergeben in der Regel aber kein wesentlich höheres Verletztengeld.

Ich hoffe ich konnte Dir ein bißchen helfen.
Grüße
 
Hallo Fender01,

deine Berechnung ist grundlegend richtig. Mit einer Ausnahme:

Die Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Auszahlungen von Arbeitszeitkonten gehen überhaut nicht in die Berechnung mit ein. Es wird zwar im Bruttoverdienst mit einberechnet, da aber der Höchstbetrag vom Nettoregelentgelt (ohne Einmalzahlungen) genommen wird ist das nur Augenwischerei und Verar...ung der Versicherten. :eek:

Wie ich schon mehrfach hier im Forum berichtet habe, gibt es aber eine Möglichkeit die Einmalzahlungen mit einzubeziehen:
Sollte man durch die VG- oder KG-Zahlungen mehr als ein Drittel der Einmalzahlungen durch den Arbeitgeber verlieren, müssen die Einmalzahlungen auch bein Nettoentgelt berücksichtigt werden. In diesem Fall darf das VG oder das KG über dem Nettoregelentgeld liegen. BSG vom 21.02.2006, Aktenzeichen: B 1 KR 11/05 R
Damit soll verhindert werden, dass Gehaltsempfänger, bei denen Weihnachts- und Urlaubsgeld im Monatslohn enthalten sind, besser gestellt werden, als Lohnempfänger.

@ThunderFox:

Ich stimme Dir vollkommen zu, dass die Abzüge vom Netto schwachsinnig sind. Leider ist die Gesetzeslage aber so.



Gruß Micky Mouse
 
Hallo Fender01,

deine Berechnung ist grundlegend richtig. Mit einer Ausnahme:

Die Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Auszahlungen von Arbeitszeitkonten gehen überhaut nicht in die Berechnung mit ein. Es wird zwar im Bruttoverdienst mit einberechnet, da aber der Höchstbetrag vom Nettoregelentgelt (ohne Einmalzahlungen) genommen wird ist das nur Augenwischerei und Verar...ung der Versicherten. :eek:

Wie ich schon mehrfach hier im Forum berichtet habe, gibt es aber eine Möglichkeit die Einmalzahlungen mit einzubeziehen:
Sollte man durch die VG- oder KG-Zahlungen mehr als ein Drittel der Einmalzahlungen durch den Arbeitgeber verlieren, müssen die Einmalzahlungen auch bein Nettoentgelt berücksichtigt werden. In diesem Fall darf das VG oder das KG über dem Nettoregelentgeld liegen. BSG vom 21.02.2006, Aktenzeichen: B 1 KR 11/05 R
Damit soll verhindert werden, dass Gehaltsempfänger, bei denen Weihnachts- und Urlaubsgeld im Monatslohn enthalten sind, besser gestellt werden, als Lohnempfänger.

@ThunderFox:

Ich stimme Dir vollkommen zu, dass die Abzüge vom Netto schwachsinnig sind. Leider ist die Gesetzeslage aber so.



Gruß Micky Mouse


Hallo Micky Mouse,

ich weiß diese Unterhaltung ist schon etwas älter, allerdings interessiere ich mich gerade für das Thema.

Weißt du wie zur Zeit die Regelung bezüglich der Berechnung von VG über den Nettolohn ist, also ob da das Weihnachts- & Urlaubsgeld mittlerweile auch bei der Berechnung über den Nettolohn mit einbezogen wird.

Über eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar!
Lg das Mucki
 
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