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Verletzt durch herabgestürzte Abdeckung bei Betreten eines Baumarkts

Arngrim

Nutzer
Registriert seit
26 Nov. 2008
Beiträge
2
Zunächst einmal hallo, bin neu hier im Forum und finde es toll, dass es soetwas gibt!

Zur Sachlage: meine Freundin wollte gestern zum Einkaufen einen Baumarkt betreten. Es wurde gerade an der Schiebetür des Eingangs gearbeitet (von einem einzelnen Arbeiter, es war nichts abgesperrt). Gerade, als sich meine Freundin direkt unterhalb der Tür befand, fiel eine Abdeckung herunter, die sie am Kopf verletzte und eine starke Blutung durch eine ca. 2 cm lange Platzwunde auslöste.

Der gerufene Krankenwagen fuhr sie ins Universität-Klinikum, wo die Wunde genäht wurde - die Verletzung befindet sich direkt mittig oben am Kopf, entsprechend musste Teile der Haare abrasiert werden. Sie brauchte zwar nicht zur Beobachtung vor Ort bleiben, war heute allerdings zur Kontrolle noch einmal beim Hausarzt, der sie dann auch gleich bis Samstag krankgeschrieben hat - Fäden sollen wohl nächste Woche gezogen werden.

Meine Freundin hat leider keine Rechtsschutzversicherung, und wir sind uns nicht sicher, was jetzt die richtigen Schritte sind.

Angerufen haben wir bereits bei ihrer eigenen Krankenversicherung sowie der Haftpflichtversicherung, dem Baumarkt und (nach gegebener Auskunft, dass die Arbeiten von einer Drittfirma durchgeführt wurden) der ausführenden Technik-Firma, deren Mitarbeiter den Unfall verursacht hat. Letztere sagten nun, dass wir einen Brief an sie schreiben sollen, in dem der Vorgang geschildert wird - und dass sich die "Versicherung meiner Freundin" ja auch noch melden würde. Dabei wurde allerdings nicht klar, welche Versicherung gemeint war?

Kurz gesagt sind wir nicht sicher, was nun in welcher Reihenfolge zu tun ist. Meine Freundin hat immer noch Schmerzen (logischerweise) und es stellt sich nun die Frage nach Schadensersatzforderungen - könnt ihr uns raten, was wir nun machen sollen?

Ist natürlich besonders ärgerlich, dass keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde...

Vielen Dank im voraus!
 
Hallo Arngrim,

…. dass sich die "Versicherung meiner Freundin" ja auch noch melden würde. Dabei wurde allerdings nicht klar, welche Versicherung gemeint war?
Es könnte die Krankenversicherung sein.

Einsatz des Krankenwagens, Behandlung im Klinikum und Hausarzt werden von der Krankenversicherung übernommen und von dieser gegenüber der Haftpflichtversicherung der Baufirma geltend gemacht.

Gruß
Luise
 
Hallo arngrim,

die meinten bestimmt, dass sich die Krankenversicherung deiner Freundin melden wird. Diese will die entstandenen Kosten ja schließlich im Regressverfahren wieder reinholen.

Ansonsten würde ich direkt die Schilderung des Unfalls und die nun entstehenden zusätzlichen Aufwendungen bei der ausführenden Firma geltend machen.

Also immer schön dokumentieren wann wo wieviel Kosten entstanden sind, z. B. Fahrten zum Arzt, Zuzahlungen für Medikamente und Verbandskosten.

Im Zweifelsfall einen RA hinzuziehen. Den müsst ihr zwar erst mal selbst bezahlen, die Kosten soll dieser aber mit beim Gegner einfordern, da diese durch s. g. unerlaubte Handlung entstanden sind. Vielleicht stellt dieser auch an euch gar keine Rechnung und fordert direkt von der Gegenseite.

Der RA weis dann auch, welche Sachen ihr alle einfordern könnt und ist auch bei der Berechnung von Schmerzensgeld dienlich.

Gruß Jens
 
Schonmal Danke für die guten Antworten!

Bzgl. des Rechtsanwalts haben wir natürlich Sorge, dass irgendwas schief läuft und wir dann auf den Kosten sitzen bleiben. Ist ja im Zweifelsfall auch nicht ganz günstig.

Ist denn eurer Erfahrung nach gewährleistet, dass der Verursacher sämtliche Kosten übernimmt?
 
Zahlen? Warum?

Die Frage ist doch immer, ob er die Einstandspflicht denn nun grundsätzlich anerkennt und ob er denn überhaupt in der Lage ist den Schaden zu zahlen.
Schmerzensgeld gibt es in Deutschland bekanntlich nicht viel. Hier vielleicht 500.-€? Aber das andere wird teuer. Nur da kümmert sich die KV schon von alleine drum.

Bei meiner Mutter hat so ein ähnlicher Unfall über vier ein halb Jahre vor Gericht gedauert. Bekommen hat sie letztlich nichts, da sie noch vor dem Hauptverhandlungstermin plötzlich an Herzversagen verstorben ist.
 
Hallo Arngrim,

über die Kostentragungspflicht wird im Urteil von Amts wegen mit entschieden. Also spätestens dort.

Schon vorher ist aber klar im Gesetz geregelt, dass der den Schaden zu erstzen hat, der ihn vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat. Siehe dazu § 823 BGB.

Demnach ist der Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet und auch zur Erstattung der Kosten, die der Geschädigte für die Geltendmachung seiner Ansprüche benötigt. Das Risiko trägst aber erstmal du.

Da die Arbeiten ein Mitarbeiter einer Firma ausgeführt hat, ist anzunehmen, dass eine Haftpflichtversicherung existiert, auf die die Firma zurückgreifen kann.

Erfahrungsgemäß klappt das aber in den meisten Fällen, wo der Verursacher feststeht und den Verunfallten keine Schuld zugewiesen werden kann.

Eine Beratung kostet nach Regelgebühren knapp EUR 250,00. Es ist aber auch eine Gebührenabsprache möglich, da könnten ca. EUR 100,00 ausreichen. Sollte deine Freundin z. B. mittellos sein, würde sie einen Beratungshilfeschein vom Gericht bekommen, der RA wird dann aus der Staatskasse bezahlt, das sind dann auch "nur" ca. EUR 100,00. Fragen kostet nichts!

Gruß Jens
 
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