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Verletzenrente

Wann erhielst du die 1. Rentenzahlung nach gewonnenem Prozess von der BG?


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civis

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Nov. 2007
Beiträge
24
Wie lange dauerte es bei dir, bis die BG nach dem Gerichtsurteil die Berechnung der Rente mitteilte, bzw. die erste Rente auszahlte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

bei mir ist es so, dass am 31. Oktober 2007 die Verhandlung vor dem Landessozielgericht war und ich nach 6 Jahren endlich den Prozess gewonnen habe.
Seitdem habe ich keinen Pieps oder Strich von der BG gesehen oder gehört.

Da ich das mit dem Vdk zusammen durchgefochten habe, geht alles über den VdK. Dort heißt es, ich müßte mich gedulden. (Geduld, die nach sechs Jahren eigentlich aufgebraucht ist). Sie hätten meine Akte bzw. die Anfrage an die BG Ende März zur Wiedervorlage vorgesehen.
Für mich ist einfach die Frage, wielange muss ich mich denn gedulden? Haben die mich vergessen? Es macht doch jetzt keinen Sinn mehr, das Ganze verzögern zu wollen?

Deshalb wollte ich mal ergründen, wie lange das bei anderen im Schnitt gebraucht hat.

Liebe Grüße
Margrit
 
Hallo Margrit,

ich kann dich verstehen, aber vielleicht hättest Du den Text von Heute gleich mit dazu schreiben sollen. Ich finde schon, dass sich die BG da sehr viel Zeit läßt. Das Urteil ist aber rechtskräftig?
Weshalb der VdK nicht nachhakt, kann ich Dir nicht beantworten, aber ich hätte einfach mal Akteneinsicht bei der BG genommen, um zu sehen, was die gerade veranstalten. Seit wann liegt das Urteil Dir vor?
Die Zahlung ist mit 4% zu verzinsen. Bekommst Du zur Zeit fast nirgends :)
Vielleicht fragst Du ja auch mal bei der Geschäftsstelle des Gerichtes nach, was die Dir empfehlen. Der Vollstreckungsschuldner (also die BG) soll vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden. § 66 SGB X ....so wie die Verwaltung vorgehen kann und darf, sollte auch gegen sie vorzugehen sein.

Voraussetzung ist aber die Rechtskräftigkeit des Urteils.
§ 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung
Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:

1.
Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen;
2.
Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a;
3.
Urteile, durch die gemäß § 341 der Einspruch als unzulässig verworfen wird;
4.
Urteile, die im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess erlassen werden;
5.
Urteile, die ein Vorbehaltsurteil, das im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess erlassen wurde, für vorbehaltlos erklären;
6.
Urteile, durch die Arreste oder einstweilige Verfügungen abgelehnt oder aufgehoben werden;
7.
Urteile in Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder Untermieter von Wohnräumen oder anderen Räumen oder zwischen dem Mieter und dem Untermieter solcher Räume wegen Überlassung, Benutzung oder Räumung, wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses über Wohnraum auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie wegen Zurückhaltung der von dem Mieter oder dem Untermieter in die Mieträume eingebrachten Sachen;
8.
Urteile, die die Verpflichtung aussprechen, Unterhalt, Renten wegen Entziehung einer Unterhaltsforderung oder Renten wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten, soweit sich die Verpflichtung auf die Zeit nach der Klageerhebung und auf das ihr vorausgehende letzte Vierteljahr bezieht;
9.
Urteile nach §§ 861, 862 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Wiedereinräumung des Besitzes oder auf Beseitigung oder Unterlassung einer Besitzstörung;
10.
Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten;
11.
andere Urteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wenn der Gegenstand der Verurteilung in der Hauptsache 1.250 Euro nicht übersteigt oder wenn nur die Entscheidung über die Kosten vollstreckbar ist und eine Vollstreckung im Wert von nicht mehr als 1.500 Euro ermöglicht.
Du kannst wohl auch die Vollstreckbarkeit feststellen lassen durch ein Zivilgericht und dann gegen die BG zwangsweise vollstrecken.



Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte noch ergänzend zu Seenixe bemerken.:

Nach Urteilsspruch (SG Gericht) zzgl. Zustellungszeit mit Post - also Erhalt des Urteils, kommen innerhalb Deutschland 4 Wochen Frist hinzu. Innerhalb dieser 4 Wochen hat die gegenerische Partei die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen. Dieser Widerspruch wird dann eine Instanz höher, also beim LSG eingelegt. Falls Widerspruch eingelegt wurde, dann hättest Du bestimmt schon was gehört :rolleyes:
Aber zurück zum Thema. Wenn kein Widerspruch eingelegt wurde, muss die BG einen Verwaltungsakt basierend auf das gesprochene Urteil innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Dieser Verwaltungsakt heißt zB. Erstellung Deines Rentenbescheides. Diese angemessene Frist beträgt gewöhnlicherweise rund 3 Monate.
Ich habe da auch noch was irgendwo auf meiner Kiste gespeichert, welche Gesetze usw.. Wirr wie ich bin, finde ich es nicht. Wenn ich es habe. schiebe ich nach.

Schöne Ostern noch
 
Hallo,

vielen Dank für eure Stellungnahme.

Das war schon die Verhandlung vor dem Landessozialgericht.

Das eigentliche Urteil, dass das Sozialgericht Speyer gefällt hat, stammt bereits vom August 2006. Da wurde die BG dazu verurteilt, mir Verletztenrente zu zahlen.

Daraufhin ging die BG in Berufung und dann, nach einigen weiteren Gutachten, war dann am 30.10.2007 endlich die Verhandlung vor dem Landessozialgericht in Mainz.


Hier wurde dann kein neues Urteil gesprochen, sondern die BG nahm die Berufung zurück.

Zu entscheiden ist da also nichts mehr, es dreht sich lediglich um die Berechnung meiner Verletztenrente, um den Bescheid zu erteilen. Das dürfte wohl mit ein paar Eingaben in den PC getan sein.

Ich werde am Dienstag noch mal mit dem VdK Rücksprache halten und wenn sich dann nichts tut, werde ich wohl eine Untätigkeitsklage erheben müssen.

Viele Grüße
Margrit

PS. Ich wünsche euch allen ein schönes Osterfest.
 
Hallo Margit,
warum teilst Du uns die Sachen nur so Bruchstückhaft mit? Deine jetzigen Ausführungen lassen die Sachen in einem ganz anderen Licht erscheinen. Der Bearbeiter des VdK in Deinem Fall disqualifiziert sich selbst. Wenn die BG ihre Berufung zurückzieht, dann erhält das Urteil mit dem Zeitpunkt der Rückiehung Rechtskraft und ist vollstreckbar. Lass die "Pfeife" vom VdK weiter schlafen und schreibe der BG einen netten Brief und den übersendest Du ihnen gleich per Fax und dann mit einfacher Post:
Inhalt in etwa
"Hiermit fordere ich Sie auf, entspechend Urteil vom XX.August 2006 meine Verletztenrente einschließlich entsprechender Zinsen ( 4 %) binnen einer Frist von 7 Tagen ab dem heutigen Tage auf mein Konte XXXX bei der XXXX-Bank Bankleitzahl XXX zu überweisen. Sollte bis zum 31.März.2008 dieser Zahlungseingang nicht zu verzeichnen sein, übergebe ich die Sache zur sofortigen Vollstreckung an meinen Anwalt......
( übernimmt jeder Anwalt sofort, weil er leichter keine Knete verdienen kann).

Diesen Text am besten mit Deinem Aktenzeichen und Bearbeiter an die Geschäftsführung Deiner BG adressiert und dann eine Woche zurücklehnen. Die Ermittlung und Berechnung Deines JAV´s liegt voll in den Händen der BG und jede Ausflucht (dies wäre schwierig oder noch nicht passiert) dahingehend ist sinnlos, weil dies zu ihren Amtsermittlungspflichten zum Beginn eines jeden Falles gehört.

Nun schöne Ostern und lasse Dir keine grauen Haare mehr wachsen.
Irgendwie fasse ich das nicht, sowohl das Verhalten der BG wie auch dieses Sozialverbandes.

Gruß von der Seenixe
 
anspruch auf vorschuss

hallo margit,
du hast einen anspruch auf einen vorschuss,(par. 42 abs.1 erstes buch sozialgesetzbuch)
bei mir hat die bg auch mehrere monate "gerechnet" und mir 2 vorschüsse
gezahlt.
am besten wohl schriftlich beantragen. geht auch ohne anwalt.
freundliche grüße
julia
 
Hallo,

mein Sachbearbeiter vom VdK hat auf mein Drängen hin bei der BG angerufen. Sie wären gerade am berechnen, es müßten noch Vergleichrechnungen erstellt werden. Mein "Berufsunfall" war im ersten Ausbildungsjahr und zwar 1969. (Die Hepatitis C Infektion konnte aber erst sehr viel später diagnostiziert werden, deshalb konnte ich auch erst 2001 den Antrag stellen).

Danke Julia für deinen Hinweis. Man bot mir auch eine Abschlagszahlung an.

@Seenixe,

ich habe zu Beginn deshalb meine Frage nur so knapp formuliert, weil ich nicht wußte, dass ich hier auch mehr schreiben kann, außer eben der Umfrage.

Ich danke euch allen für eure Hilfe und schreibe dann auch, wie es ausging.

Viele Grüße
Margrit


PS: Ich habe schon immer ein bissel ein schlechtes Gewissen, weil ich mich hier so wenig einbringe. Ich bitte euch deshalb um Entschuldigung. Ich führe selbst ein ziemlich großes Forum, das mich sozusagen Tag und Nacht fordert, ebenso ein Selbsthilfetelefon mit vielen Anrufen. Daneben noch eine Selbsthilfegruppe vor Ort. Meine Kapazitäten sind voll ausgeschöpft. Aber wenn ich zum Thema "Hepatitis C" jemanden helfen kann, dann tue ich das natürlich gerne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich will mal wieder eine Zwischenmeldung machen.

Man zahlte mir jetzt eine Abschlagszahlung, natürlich unter Vorbehalt.
Die endgültige Berechnung würde noch dauern.

Ob die BG noch mit dem Rechenschieber rechnet?
Vielleicht sollte man mal eine Eingabe machen, damit sie PCs bekommen ;-)

Die Verdienstnachweise habe ich alle lückenlos eingereicht.

Viele Grüße
Margrit
 
Verletztenrente

:mad: im Jahre 2006 wurden rückwirkende Gutachten erstellt. In diese ist jedoch bedauerlicherweise wieder mehr als 1 Fehler enthalten. D.h. meine Krankheit wurde ignoriert.
Die 10% Erhöhung (die Begründung für die Erhöhung besteht jedoch nicht erst seit 2005, sondern bereits seit 2002), die Rückwirkend ab 2005 gezahlt werden soll, habe ich bis heute nicht erhalten. Die BG fordert darüber hinaus jetzt ein neues Gutachten, bevor sie zahlen will.
Das neue Gutachten als Rechtsbehelf, soll ich jetzt bei dem gleichen Arzt machen lassen, der die ersten beiden Gutachten im Jahre 2002 bereits fehlerhaft erstellt hat.
Die langen Wartezeiten verbessern mein Leben nicht.
 
Hallo an alle,

da hatte ich Glück, ich hbe sie nicht einmal beantragt und bekam sie trotzdem. Wohl weil ich am unteren Limit liege oder darunter! Auch bekam ich sie ab Tag des Unfalls, da ich noch weiterarbeitete und erst zur OP und danach Verletztengeld erhielt und eben auch Verletztenrente.

Da ich deswegen nicht abstimme wollte ich auch mal wenigstens etwas positives berichten, weiss auch nicht was da war, gab auch noch Kleiderabnutzungsgeld!

viele Grüße
 
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