Hallo Ihr Lieben,
ich bin auf dieses Forum gestoßen, weil mein Sachbearbeiter bei der BG sich weigert mir trotz ärztlicher Genehmigung meinen Urlaub im Ausland zu genehmigen.
Er kontert mit der Aussage wenn mir im Urlaub was passiert wäre ich trotz abgeschlossener Auslandkrankenversicherung nicht vollständig versichert....
Frage, gibt es irgendwo in den unendlichen Weiten des SGB einen Gesetzestext auf den ich mich diesbezüglich berufen kann?
Für Eure Antwort und Erfahrungen bin ich Euch jetzt schon sehr dankbar.
Liebe Gruß
Henne01
ich bin auf dieses Forum gestoßen, weil mein Sachbearbeiter bei der BG sich weigert mir trotz ärztlicher Genehmigung meinen Urlaub im Ausland zu genehmigen.
Er kontert mit der Aussage wenn mir im Urlaub was passiert wäre ich trotz abgeschlossener Auslandkrankenversicherung nicht vollständig versichert....
Frage, gibt es irgendwo in den unendlichen Weiten des SGB einen Gesetzestext auf den ich mich diesbezüglich berufen kann?
Für Eure Antwort und Erfahrungen bin ich Euch jetzt schon sehr dankbar.
Liebe Gruß
Henne01