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Verlängerungsantrag auf voller Erwerbsminderungsrente

Rentner 61

Mitglied
Registriert seit
13 Dez. 2018
Beiträge
28
Hallo liebe Gemeinde,

weiß jemand von Euch, ob ich einen erneuten Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen muss?

Und zwar bin ich ( 61 in 8 Tagen 62) seit dem 01.03.2018 in voller Erwerbsminderungsrente aufgrund von Unfallschäden.
Die Erwerbsminderungsrente war zunächst befristet bis zum 31.12.2018 und wurde auf Antrag im August 2018 bis zum 31.03.2019 verlängert.
Nun weiß ich nicht, ob ich nochmals einen Verlängerungsantrag einreichen muss. Auch weiß ich nicht, was die die DRV nach diesem Datum mit mir vor hat.
Theoretisch könnte ich mit 63 und 11 Monate nach 47 Beitragsjahren in Vollrente gehen,aber eben mit Abzüge von 10,8%, von daher wäre es denkbar, dass man für mich noch einen Posten als Nachtwächter oder so finden möchte, falls man der Meinung ist, der Rentner 61 kann auch bis 65 und 11 Monate arbeiten gehen. (reguläres Renteneintrittsalter)

Gruß vom Rentner 61
 
Hallo Rentner 61,
eine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente müsste schon längst
auf dem Weg sein. 5-6 Monate vorher stellt man einen Antrag.
Der Terminablauf deiner Rente 31.3.2019
Mache einen Termin bei der Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Liegt bei dir eine Schwerbehinderung vor?

Gruß
Anja
 
Hallo Rentner,

Wenn du jetzt schon die 45 Beitragsjahre schon voll hast, dann kannst du mit 63 und 11 Monaten eben o h n e Abschläge den Antrag auf vorzeitige Altersrente für langjährige Beitragszahler stellen. Wann du den Rentenantrag stellst ist deine Entscheidung, längstens wird für drei Monate rückwirkend bezahlt.

Zur Info: Ein Familienmitglied ist im Alter von 62 nach Ablauf des Vertages auf Altersteilzeit aus einem Betrieb ausgeschieden. Er hätte das Anrecht gehabt mit 63 und 2 Monaten also 14 Monate später den Rentenantrag zu stellen und dann Vollrente ohne Abschläge zu erhalten, weil er diese 45 Jahre bereits vorher schon längst erreicht hatte. Er hatte dann nach verschiedenen Beratungen selbst durch die Rentenversicherung überlegt sich für dieses Jahr arbeitslos zu melden. Die Minderung der Finanzen durch Sperrfrist und niedrigerem Arbeitslosengeld für 14 Monate, also je 0,3%, das wären 4,2% hätten sich nach 5 Jahren dann Vollrente wieder ausgeglichen.

Aber da lag ein Denkfehler vor. Zweierlei Gesetze, die nicht aufeinander anwendbar sind.

Es zählt zum Abschlag die Zeit bis zum Eintritt ins Regelrentenalter, bei ihm damals 65 und 7 Monate - das waren also 3 Jahre 7 Monate über dem 62. hinaus also 43 Monate und 12,9% Rentenabschlag bis zum Lebensende. Weil der Altersteilzeitvertrag jedoch vor einem Stichtag bereits galt, konnte er vom Bestandsschutz profitieren und wenigstens die 7 Monate über den 65Jahren einsparen und hat seither diese 3 Jahre also 36 Monate à 0,3% Abschläge von 10,8%.

Da ein Vertrag auf Altersteilzeit als freiwillige Kündigung gilt, wäre er im Betrieb als "gekündigt" geführt worden und hätte für diese 14 Monate Übergangsfrist zur Vollrente sogar die Beiträge zur Betriebsrente dafür auch noch voll übernehmen müssen, weil der Arbeitgeberanteil weggefallen wäre. Dann hätte sich das ganze erst nach einer Zeit von 20 Jahren Rentenbezug gelohnt.

Wenn du jetzt volle Erwerbsminderung hast, liegt vielleicht auch im Versorgungsrecht mindestens eine Minderung von mindestens 50%MDE vor und duhast einen Schwerbehindertenausweis bereits erhalten. Dann kannst vom Vorteil der Schwerbehindertenrechts profitieren und vorzeitig deinen Antrag auf Vollrente ohne Abschläge stellen.

Selber bin ich mir unsicher, ob in der Zeit der Erwerbsminderungsrente Rentenversicherungsbeiträge für dich abgeführt werden, die sich später rentensteigernd auswirken - oder aber nur in der Höhe die aus der Differenz die entsteht, weil du selber keine Beiträge mehr in die Rentenkasse einzahlst bzw. weniger als vor dem Eintritt in die Erwerbsminderung. Die wären dann nur Renten erhaltend aber nicht steigernd.

Ich kann dir nur raten, direkt bei der Rentenversicherung dich beraten zu lassen, sie vergeben auch online Termine, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Anja und Teddy,
der Bescheid des Antrag auf Verlängerung vom August 2018 wurde mir am 22.12.2018 zugestellt, also heute vor 4 Wochen.
Von daher sind 6 Monate vorher schon nicht mehr einzuhalten.
Einen Antrag auf Schwerbehinderung habe ich Anfang letzten Jahres gestellt, ist aber nur mit 40% Schwerbehinderung bewertet worden. Also abgelehnt.

Ich denke,es ist wohl besser mir zügig einen Termin im Rathaus zur Rentenberatung geben zu lassen,bevor ich am 31.03.19 nicht weiß von wo ich mein Geld fürs Leben her bekommen soll.

Soweit ich mich informiert habe,werden maximal 3 Bescheide verschickt,wobei der 3. eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente bis zum regulären Renteneintrittsalter sein soll.
Es soll da wohl eine Regelung geben die auf Gebrechen und die 2. Variante aufgrund der Vermittelbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beruht.
Aber irgendwie denke ich,werde ich einen Antrag stellen müssen.

Dann morgenfrüh gleich ans Telefon.

Vielen Dank ihr beide, und Gruß vom Rentner 61
 
Hallo Rentner,

hast du nach Erhalt deines Bescheids über 40% MDE ihn einfach so angenommen oder hast du die Chance genützt per Widerspruch eine genauere Überprüfung zu veranlassen? Dort sitzen eben nur Sachbearbeiter und kein Arzt. Erst bei Widerspruch kommen da Mediziner dazu, oder aber man wird zur Überprüfung zu einem Gutachter bestellt.

Sprech doch mal mit deinen Behandlern, ob diese die 40% für ausreichend halten und du könntest einen Antrag zur Verschlechterung stellen, weil ja jetzt wohl schon ein Jahr her ist seit Antragstellung.

Leider ist es heutzutage üblich, dass ein Erstbescheid ganz tief angesetzt wird, auch hier wird je nach bearbeitender Verwaltung nur ein Minimum anerkannt. Oftmals fehlen eine Reihe von Einschränkungen, die einfach unter den Tisch fallen gelassen werden, weil sie etwas mit anderen zu tun haben. Obwohl häufig diese eigentlich mehr Gewicht haben auf die Einschränkungen. Hast du dir die Liste mit den bei dir Krankheiten und ihre jeweiligen Prozentzahlen aushändigen lassen. Das geschieht oft erst per Nachfrage. Darin steht dann auch, welche sie kaum bzw. nicht berücksichtigt worden sind.

Auf den Versorgungsämtern läuft es inzwischen leider immer mehr auch so, wie es schon länger in der Versicherungswirtschaft üblich: abwiegeln, herunterrechnen, ablehnen, trotz berechtigter Ansprüche.

Also auf verschiedenen Schienen gleichzeitig fahren: Ärzte, Behandler ansprechen, ob das alles rechtens war. Dazu Rentenversicherung Beratung oder auch bei einem unabhängigen Rentenberater sich genauestens informieren.

Nutze die Zeit, solange du noch sicher über Finanzen verfügst.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,
Widerspruch habe ich nicht eingelegt,aber mein regelmäßiger Besuch beim Arzt wird demnächst einen Verschlimmerungsantrag nach sich ziehen und dann schauen wir mal.
Wollte nicht gleich nach der Ablehnung bis auf 50% mit der Tür ins Haus fallen. Wäre ja nicht schlecht wenn noch 10% dazu kämen,dann wäre rentenmäßig die Sache geritzt.
Ach ja, eine Auflistung wie sich die 40% ergeben, war beim Bescheid dabei.
Morgen Früh geht's erstmal ins Rathaus, mal hören was man mir mitzuteilen hat.

Gruß vom Rentner 61
 
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