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Verlängerung von befristeter Erwerbsminderungsrente

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Guten Tag zusammen,

ich hatte erstmalig eine volle, aber zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente von der DRV Bund bewilligt bekommen.

Da sich an meinem Gesundheitszustand nichts verändert hat, möchte ich einen Verlängerungsantrag stellen. Was haltet Ihr eigentlich davon, bei diesem Verlängerungsantrag gleich einen Antrag auf eine zeitlich unbefristete Erwerbsminderungsrente zu stellen? Beantragen kann man ja erstmal alles... ;) Aber die neun Jahre, nach denen eine befristete automatisch in eine unbefristete Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden muss, sind eben noch lange nicht um.

Hat hier eventuell schon einmal jemand diesen Schritt versucht?

Sollte ich es einfach wagen oder haltet Ihr es vielleicht sogar für kontraproduktiv? Im wesentlichen wurde die Rente aufgrund einer psychischen Störung gewährt, und da stand eben im ersten Bewilligungsbescheid der Satz, dass die Rente befristet wird, da eine Besserung "nicht unwahrscheinlich" ist.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo,
warum beantragst du nicht einfach und lässt dich überraschen
Was erwartest du denn bitte auf solch eine Frage für eine Antwort?
sollen wir dir beim Antrag ausfüllen helfen?
Den rest kannst du dir eigendlich selbst beantworten. Oder?
Gruß
 
@ Trude
Deine Antwort hättest Du Dir auch sparen können - warum immer gleich so
aggressiv :(:( - bitte - nicht diesen Ton in unserem Unfallopfer-Forum :)

etwas mehr Höflichkeit sollte einer vom anderen erwarten können.

anaconda
 
Guten Tag zusammen,

naja, ich habe gedacht, dass ich hier vielleicht jemanden finden könnte, der schon mal von sich aus eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beantragt hat und mir seine Erfahrungen mitteilt. Zum Beispiel, ob und wie das unbefristete Rentenbegehren ggf. ein Gutachter bewertet hat (Stichwort: "Rentenneurose") etc.

@anaconda: Danke für Deine unterstützenden Worte. Ich muß zugeben, ich war über die barsche Antwort von Trude auch etwas irritiert.

Ich denke, ich habe da eine legitime Frage bzw. Überlegung angestellt. Mann muß ja leider auch bei der Wortwahl gegenüber den Behörden aufpassen...

Viele Grüße, Bernhard
 
Rente!

Hallo!
Stell bitte keine Erwerbsunfähigkeitsrente,sondern die Altersrente für
Schwerbeschädigte..Bei der Erwerbsunfähigkeits gibt es Abzug,bei der
Altersrente für Schwerbehinderte nicht.
Ihr müsst euch deutlicher ausdrücken mit Alter und % sonst kann man euch schlecht helfen.
:confused:
Gruss Sammy1
 
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