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Verlängerung Erwerbsminderungsrente

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo Zusammen,

ich war lange nicht hier im Forum vertreten, weil ich einfach mal abspannen musste.
Nun ist es an der Zeit das mein Mann einen Antrag auf Verlängerung seiner Erwerbsminderungsrente stellen musste.
Mir geht jetzt schon der Bammel, wie jedes mal.
Er bekommt seid 2008 immer wieder gefristet Erwerbsminderungsrente.
Was wäre eigentlich wenn nun eine Verlängerung abgelehnt würde? Wer würde dann zahlen? ALG 1 evtl.? Wer weiß da einen Rat?
 
Hallo stinababy,

war das ein Arbeitsunfall?
Dann könnte man über die BG nachdenken!
 
Moin,

ALG 1 gibt es nur noch, wenn dir vor bzw bei Beginn der EU-Rente noch innerhalb der 12 Monatsfrist welches zugestanden hat.Also die Restlichen Monate die du noch nicht in Anspruch genommen hast.

Ansonsten bleibt bei Ablehnung nur Widerspruch und je nach Bedarf der Antrag auf Harz 4.
Aber mach dich nicht schon jetzt verrückt,es müßte schon viel geschehen ,das die Rente einfach voll gestrichen wird. denn neben der vollen gibt es ja auch noch die halbe EU-Rente .

LG,Paul
 
Hallo,

erst einmal besten Dank für eure Antworten.
Ich muss noch hinzufügen, mein Mann bekam erst einmal für 10 Monate Erwerbsminderungsrente, dann wurde diese nicht mehr verlängert und es kam zum Widerspruchs, danach Klageverfahren.
In dieser Zeit hat mein Mann ALG 1 erhalten. Kurz vor dem gerichtstermin hat die DRV ihm dann angeboten Rückwirkend für 3 Jahre die Erwerbsminderungsrente zu bewilligen. Eingeschlossen war ja die Zeit als er ALG 1 bezogen hat. Mein Mann stimmte dem zu und dann hat das Arbeitsamt die Zeit die sie bezahlt haben ja das ALG 1 von der DRV erstattet bekommen.
Jetzt weiß ich nicht ob der Anspruch auf erneutes ALG 1 ggf. verjährt ist.
Eigentlich müsste er ja dann, falls die Rente nicht weiter bewilligt werden würde ja dann wieder ALG 1 beantragen können, oder?
Wer weiß da was genaues? Wäre wirklich sehr dankbar.

L.G. stinababy
 
Hallo Zusammen,

was Paul da geschrieben hat stimmt so nicht.

http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/68049/arbeitslosengeld_nach_rente?do=print

Voraussetzungen

Der erste Schritt ist, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Das kann man nicht mit einem Anruf oder einer E-Mail machen, sondern man muss persönlich hingehen. Dort klärt der Sachbearbeiter, ob durch die Zeit des Rentenbezugs ein neuer Anspruch auf Arbeitslosgengeld I entstanden ist. Dies trifft zu, wenn der Betroffene unmittelbar vor dem Bezug der Rente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt war oder bereits Arbeitslosengeld erhielt. Der Bezug von anderen Sozialleistungen, wie Krankengeld oder Verletztengeld, führt ebenfalls zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Der Bezug von Grundsicherung für Erwerbsfähige führt hingegen nicht dazu, dass die Zeit des Rentenbezugs als Versicherungspflichtzeit zählt.
Das Merkmal „unmittelbar“ ist erfüllt, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Arbeitslosengeldbezugs nicht mehr als ein Monat liegt. Ein Beispiel macht es deutlich: Ein 40-jähriger Versicherter bezog ALG I, bevor ihm eine volle Erwerbsminderungsrente für zwei Jahre gewährt wurde. Damit galten diese zwei Jahre als versicherungspflichtig, woraus ein Anspruch auf zwölf Monate ALG I im Anschluss an die Erwerbsminderungsrente entstand.
 
Hallo,
nochmal danke für die Antwort, aber in unserem konkreten Fall kann ich das so nicht umsetzen, noch jemand vieleicht der mir das in unserem konkreten Fall erklären kann
L.G. stinababy
 
Hallo,

wie jetzt das ist mir etwas sehr unverständlich was Du da von Dir gibst.

Du mußt doch wissen ob Dein Mann vor der EM Rente eines der genannten Sozialleistungen bekommen hat, oder versicherungspflichtig angestellt war.
Was ist da denn auf Euren Fall nicht anwendbar?

Danach entscheidet sich ob nach einer eventuellen Beendigung der Rente ALGI gezahlt wird oder nicht. Was ist da nicht anwendbar, denn genau das war Deine Frage. Vorherige Bezüge werden nicht angerechnet oder begrenzen nicht den Leistungszeitraum nach der EM Rente.
 
Hallo,
ja er hat Arbeitslosengeld 1 bezogen aber es ist alles von der DRV wieder ans Arbeitsamt zurückgezahlt worden. Also müsste der Anspruch ja wieder erneut bestehen, oder verjährt so ein Anspruch?
 
Was hat er denn in dem Monat vor dem Rentenbeginn gemacht bzw. bekommen? Das ist entscheident und nicht was die DRV irgendwo verrechnet hat.

Hat er dort Verletztengeld, Krankengeld, normales Arbeitsentgeld o.ä. bekommen, dann zählt auch die Zeit der EM Rente als Versicherungszeit und er würde wieder volle Zeit ALGI bekommen.
 
Hallo Stinababy,

dann steht ihm nach einer eventuellen Entziehung der vollen EM Rente auch für 1 Jahr ALG I zu, so als wenn er in der Zeit des Rentenbezuges versicherungspflichtig beschäftigt gewesen wäre.
Dabei wird der Beruf (mit dem Durchschnittseinkommen) zu Grunde gelegt, für den die Vermittlungsbemühungen nach den persönlichen Qualifikationen und der körperlichen Eignung der AFA am Aussichtsreichsten erscheinen.

Siehe hier z.B.:

http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/geld/arbeitslosengeld-nach-der-rente-aid-1.2335918
https://www.geldtipps.de/geld-vom-s...steht-haeufig-anspruch-auf-arbeitslosengeld-i
 
Hallo Rajo,

ich danke dir echt für die Auskunft umd den Link, dfas hat mir jetzt sehr weiter geholfen. Sollte der Fall eintreten und meinem Mann die Erwerbsminderungsrente entzogen werden dann bleibt dadurch Zeit zur Überbrückung. Denn Widerspruch ggf. Klageverfahren dauert ja so seine Zeit.
Eigentlich dürfte das nach so einer Zeit nicht geschehen, zumal sich sein Zustand nun wirklich nicht verbessert hat, aber wie sagt man so schön, ich habe schon Pferde vor der Apotheke k..... gesehen.
Ich bin dann gerne immer für den Fall der Fälle informiert,
L.G. stinababy
 
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