• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verkehrunfall a. d. Weg zur Arbeit

Forrest

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
4 Feb. 2007
Beiträge
21
Hallo ich hatte eine schweren Autounfall vor 11 Monaten auf dem Weg ins Büro. Nach Koma 2 Monaten Klinik etc. bin ich wieder recht gut hergestellt. Nun soll die wiedereingliederung in meinen Beruf anfangen. Mein Auge wird aber noch im Herbst operiert. Ob ich danach wieder im Außendienst arbeiten kann und will ist fraglich. Ab wann steht mir eine Unfallrente von der BG zu? Erst ab da wo ich wieder gesund geschrieben bin? Danke und gruß. Forrest
 
re. Antwort

Hallo Forrest,

willkommen im Forum bei uns,..

Die Rente bekommst Du, wenn Die Einschränkungen länger als 6 Monate bestanden haben, der Grad der MdE mindestens 20 % erreicht und Du wieder Arbeitsfähig bist. Dann wird das Rentengutachten an den Rentenausschuß gegeben. Meist wird der Wiedereingliederungsversuch auch noch abgewartet. Dieses müßte ja eigentlich schon erstellt sein? Oder?
In diesem Sinne, sam
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sam, muß mich erstmal im Forum zurecht finden... Danke für deine Info`s also wieder Arbeitsfähig sein ist eine der Vorraussetzungen Ja die Wiedereingliederung soll jetzt beginnen aber ich darf kein Auto fahren wegen Verletzung, und da ich im Außendienst bin ist nun die BG am "Drücker" sich was einfallen zu lassen. Das Auge wird im Herbst operiert, bis dahin wäre ich dann 1,5 Jahre krank geschrieben. Hatte halt äüßerst schweren Autounfall. Jetzt ist es 1 Jahr her. Mal sehn wie mein Gespräch diese Woche mit BG Manager und Firma und mir läuft.
viele Grüße Forrest G.

Danke Sam die Wiedereingliederung soll diesen Monat beginnen, wird aber wegen meiner Augenverletzung scheitern...wegen dem Autofahren...
also bekommt man erst Rente wenn ich wieder arbeitsfähig geschrieben bin
danke und gruß Forrest
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Forrest,

ist bei Euch nur eine Tätigkeit im Außendienst möglich? Ist eine Umsetzung in den Innendienst, vielleicht auch nur vorübergehend möglich? Den eventuellen Verdienstausfall muß Dir die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzen, wenn Du am Unfall nicht Schuld warst. Warum soll die Wiedereingliederung von vornherein scheitern? Du hast der Erprobung doch erst mal selbst zugestimmt.

Wurde denn bereits ein Rentengutachten erstellt?
Liegt dieses Dir schon vor? Stimmen die Angaben mit Deinen Einschränkungen überein?

Gruß von der Seenixe
 
Top