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uwwi58

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Apr. 2015
Beiträge
8
Hallo,

ich hatte am 28.11.2014 einen Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit. Mir hatte eine Verkehrsteilnehmerin, ich als Rollerfahrer, die Vorfahrt genommen. Resultat war eine Kollision mit dem KFZ der Dame. Roller natürlich Totalschaden. Nachdem mich der RTW ins Krankenhaus gebracht hat wurd ich geröngt. Rsultat; keine Brüche. Am Montag, 01.12 2014, ging ich dann zu dem ortsansässigen Durchgangsarzt. Erneut geröngt. Diagnos war eine extreme Prellung des Brustraumes, des Schlüsselbeins sowie eine Prellung am linken Knie. Dies wurde dann bei einem MRT als Meniskusanriss und einem Knochenmarkhämatom diagnostieziert. Die Schmerzen am Gelenk zwischen Schlüsselbein und Brustbein wurde ebenfalls als Folgen eines Hämatoms in diesem Bereich bescheinigt. Ich wurde natrürlich krank geschrieben udn durft Medikamente zu mir nehmen. Da das Knie so langsam angeschwollen ist, wurde dann endlich nach 4 Woche punktiert und ich sollte mir den Meniskus operieren lassen. Daraufhin habe ich auf eigene Kosten den Arzt gewechselt. er riet mir von der OP ab, was sich im nachhinein als richtig gewiesen hat. Nach 6,5 Wochen bin ich dann wieder arbeiten gegangen. Da ich einen Anwalt eingeschaltet hatte wurde mir nach und nach Schmerzensgeld in Höhe von 1.800,00 € gezahlt. Da die Schmerzen am Brustbein nicht nachliessen wurde ich dann am 23.02.2015 erneut in die Röhre geschickt. Nun wurde eine Subloxation des Sternoklavikulargelenke festgestellt. Als mein Anwalt dies der gegnerischen Versicherung mitgeteilt hat, wollte diese den Fall abschließen da es sich um die Folgen einer degenerativen Veränderung handelt. Nun war ich erneut bei meinem Arzt, wieder auf eigende Rechnung, mit dem Resultat das ich wieder in die Röhre muss, um zu beweisen das es sich um die Folgen des Unfalles handelt. Der Durchgangsarzt hat mir dies bereits bescheinigt. Ein Urteil aus dem Jahr 2000 hat hier für ein Schmerzengeld in Höhe von fast 8.000,00 € entschieden. Hat jemand einen Rat was ich noch unternehmen kann? Freue mich auf eine Antwort.
VG
Uwwi58
 
Grüß Dich, uwwi58,

01 Schmerzensgeld:
Bis heute ist ein Endzustand nicht deutlich, also ist auch das Schmerzensgeld noch nicht bezifferbar. Angesichts der Dauer und der bisherigen Leiden würde ich eine Anzahlung (nicht: Vorschuss, Vorschuss ist das nicht, die Schmerzen sind ja schon da!) von 3.000,00 Euro für adäquat halten. Das ist eine Daumenpeilung aufgrund 30 Jahren Arbeit mit SChmerzensgeldern.
Wieviel es im Ganzen wird, ist derzeit nicht absehbar.

02
Wenn Du Dich abfinden lässt, entlastet Du den Versicherer von dem ganzen Risiko, dass es sich verschlechtert. Wozu soll das Dein interesse sein? Das Risiko ist nicht zu unterschätzen: Das Knie ist anfällig!

Abfindung ist ein sehr gefährliches Gebiet! Da können einige im Forum ein Lied singen, erst kürzlich hat einer verzweifelt angefragt, ob man sowas widerrufen kann....!

03
(a)
Es gibt Bauteile am menschlichen Körper, die sind verschleißanfällig, Knie und Hüftgelenke, auch Hals- und Lebendwirbelsäule.

(b)
Die Sternoclaivculargelenke sind definitiv nicht verschleißanfällig. Diese medizinische Erfahrung gibt es nicht.

Das ist frei erfunden, aus der dünnen blauen Luft rund ums Versicherungshochhaus gegriffen. Eine Zumutung ist das, um das Wort "Betrugsversuch" zu vermeiden.

(c)
Nagelprobe: Wären sie verschleißanfällig, müsste man öfter jemanden aus der älteren Generation treffen, der darüber klagt. Dass man es "im Kreuz hat" (= Lendenwirbelsäule), das hört man oft. Oder dass das Treppensteigen gar nicht mehr gut geht, wegen den Knien, das hört man auch. Aber dass es vorn am Schlüsselbein/Brustbeingelenk Probleme gibt, das nicht. Das ist keine Alterserscheinung.

04
Eine Versicherung, die so bedrückend unzureichende medizinische Kenntnisse zu Papier bringt, sollte keine Schweigepflichtsentbindungserklärung bekommen, eine ihr erteilte sollte sofort entzogen werden. Das darfst Du jederzeit.

Und erkläre, dass Weitergabe von Daten (z.B. an externe Begutachtungsinstitute) nur mit vorheriger Erlaubnis stattfinden dürfen. Denn: Es hat keinen Sinn, dass ein Gutachter das auswerte, der im Jahr 400 Aufträge von einem guten Kunden bekommt, der übrigens zufrieden sein will.

Abgesehen davon, dass mit Schweigepflichtsentbindungserlärungen viel Schindluder getrieben wird, so dass man damit sehr zurückhaltend sein sollte (die Versicherung hat auch keinen Rechtsanspruch darauf):

Was will die Versicherung denn damit anstellen? Sie versteht doch nichts davon, also kann sie ihnen nichts entnehmen. Da kann sie lesen wie die Katz' im Kalender, aber mehr nicht. Das beweist die eigene Theorie von "Verschleiß" bei Sterno-claviculargelenken. Der Erfindungsreichtum, den man der Versicherung nciht absprechen kann, ist kein Ersatz dafür.

Dass man mit solch bedrückender Unkenntnis kein medzinisches Dokuemnt auswerten kann, ist sonnenklar. Wozu also eine Schweigepflichtsentbindungserklärung?

Wenn Du Dir da niocht Respekt verschaffst, wirst Du noch viel "Freunde" mit diesem Verischerer haben. SO was dar man nicht durchrutschen lassen.

05
Bei Dir dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Haushaltsführungsschaden entstanden sein, der noch interessant wird. Ist Dir der Begriff bekannt? Schon was dazu unternommen?


06
Was arbeitst Du? Damit könnte man ein wenig abschätzen, welchen Belastungen Du nach 6,5 Wochen gewachsen warst. Kannst Du einen vollen Bierkasten tragen?

07
Hast Du eine private Unfallversicherung?
Falls ja, müssen wir aufpassen, da gibts ein paar Fristen, die sorgfälig bewacht werden müssen.

Vielleicht hat Dein Arbeitgeber eine für die Mitarbeiter (Gruppenunfallversicherung), frag mal nach.

ISLÄNDER
 
Zivilprozess und Sozialprozess

Hallo uwwi58,

nur mal kurz zum sortieren. Du redest einerseits von einem Wegeunfall, wo die BG zustädnig ist, da gibt es aber kein Schmerzensgeld und zum anderen von der gegnerischen Versicherung. Hier kann es tatsächlich Schmerzensgeld geben.

Während im Sozialgerichtsprozess der Richter eine Amtsermittlungspflicht hat, sieht das im Zivilprozess anders aus. Hier bist Du in der Beweispflicht.

Was die Forderungen gegen die gegnerischen Versicherung angeht, musst Du einen Kausalzusammenhang vom Unfall zu den Spätfolgen herstellen.

Das erfolgt meist durch sogenanntes Interdiziplinäres Gutachten, was aus einem technischen (siehe hier: http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html ) und einem medizinischen Teil besteht.

Soweit erst einmal.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

vielen Dank für den Tip. Hier scheine ich wohl den falschen Anwalt zu haben. Er hat mich nämlich bereits gefragt, ob wir den Fall einstellen sollen.

VG
uwwi58
 
Hallo uwwi58,

den Fall "einstellen" solltet ihr, wenn du pumperlgesund bist! Und wenn sicher ist, dass keine weiteren Spätfolgen aus dem Unfall gibt. Keine Arthrose im Knie nach Jahre nach dem Unfall usw.

Wegen ein paar Euros Schmerzensgeld mehr oder weniger würde ich jetzt nicht vor Gericht ziehen (das spart Nerven!), aber ich würde auf einer angemessenen Zahlung bestehen und vor allen Dingen offen halten, dass in Zukunft evtl. auftretende Folgeschäden noch geltend gemacht werden können. Also auf keinen Fall eine abschließende Regelung, wo du auf zukünftige Zahlungen verzichtest.

Hauptsache ist erst einmal, dass du wieder so gesund wie möglich wirst!

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, würde ich sie evtl. anschalten. Dort gibt es meistens auch eine Anwaltshotline, die dich erst einmal unabhängig berät und du kannst dir überlegen, ob dein Anwalt richtig handelt oder nicht.

Falls du später einmal klagen wollen solltest, wärest du auch finanziell abgesichert.

Da es einen Unfallverursacher gibt, müsste eigentlich die gegnerische HPV deinen Anwalt zahlen. Da wärest du dann auch auf der sicheren Seite. Nur: es kann eine Diskrepanz geben zwischen dem, was der Anwalt verlangt und dem, was die Versicherung zahlen möchte ... Und dann kannst du wieder klagen ... und auch noch den Anwalt bezahlen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

danke für Antwort. Die Verletzung die ich habe kann man nicht therapieren. Mein Orthopäde wollte mir Kortison in das Gelenk spritzen, um die Schmerzen zu lindern. Das Problem ist, das ich nun beweisen soll, das es sich um die Folgen des Unfalls handelt und die Verrenkung nicht die Folgen einer Athrose ist. Darum gehe ich nun noch einmal in die Röhre. Mein Durchgangsarzt hat mir bereits eine Bescheinigung ausgestellt womit er bestätigt, das die Verletzung eine Folge des Unfalles ist. Die weitere Untersuchung in der Röhre möchte er als weiteren Beweis haben. Am Dienstag den 07.04.2015 weiß ich hoffentlich mehr.

VG
uwwi58

Hallo Isländer,

auch Dir erst einmal vielen Dank für Deine Ausführungen. Warum weiß mein Orthopäde und auch der Durchgangsarzt nicht, das es bei diesem Gelenk keinen Verschleiß gibt? Ich hoffe die weitere Untersuchung in der Röhre bringt wieder Licht in die Sache,

VG
uwwi58
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Grüß Dich, Uwwi58,

01
ich kann Dir auch nicht sagen, wo die Idee von dem Verschleiß herkommt.

02
Ich bearbeite seit 1978 beruflich Folgen von Personenschäden, seit 1992 spezialisiert. Da ist mir schon oft die Diskussion untergekommen: "Das war nicht der Unfall, das ist der altersbedingte Verschleiß". Das taucht oft auf bei den oben geschliderten verschleißanfälligen Körperteilen auf.

Aber all meine juristischen Lebtag' ist mir noch kein (durch Schicksal) verschlissenes Sterno-Claviculargelenk untergekommen!

03
Eine Luxation ist: Gelenk ausgerenkt.
Eine Subluxation ist: Gelenkbauteile verschoben, so halb ausgerenkt.

Luxationen sind typisch von Gewalteinwirkungen erzeugt. Passt also auch zum Unfall.


04
Ich glaube: Wenn da eine Arthrose drin ist, dann aufgrund der Subluxation! Den Mechanismus kennst Du. Es ist der, den man vom Auto kennt, bei dem man zu hart an den Bordstein hingeparkt hat. Zunächst merkt am nicht viel. Aber nach 1.000 km, ja du liebe Güte, wie schaut der der rechte Vorderreifen aus Außen kein Profil, dabei ist der Reifen erst seit 8.000 km drauf, innen: 5 mm!
Nun: Du hast die Fahrwerksgeometrie verstellt mit dem Parkrempler (= "Subluxation"). Das Vorderrad trägt jetzt nur auf der Außenkannte. Da auf das bischen Außenkante die ganze Last kommt, kein Wunder, dass der Reifen da enorm schnell verschlissen ist (= Arthrose).

In der Medizin hat das seinen eigenen Namen "posttraumatische Arhtrose" = Gelenksverschleiß nach einer Verletzung/einem Schlag.


05
Vom MRT erwarte ich mir jetzt nicht allzu viel. Am ehesten vielleicht der Nachweis eines Knochenmarködemes (= "bone bruise"). Diese durchaus schmerzhafte Erscheinung vermehrter Flüssigkeitseinlagerung in den Knochenteilen, die in der Struktur ein Schwamm aufgebaut sind ("Spongiosagewebe") ist im Röntgenbild und im CT nicht zu sehen. Würde aber auch gut zur Annahme "Schmerzen unfallbedingt" passen.
Vielleicht findet sich auch eine Delle in der Gelenkslauffläche oder ein abgebrochenes Stückerl (=Sequester = freier Gelenkkörper), das da drin "Sand im Getriebe" spielt.


06
Woran sieht man im Röntgenbild Verschleiß im Gelenk?
z.B.:
- verminderte Gelenkspalten
- Am Rand der Gelenkspfanne knöcherne Anbauten ("Osteophyten")

Ist das bei Dir da?


07
Neugierig bin ich, was Du zu meinen anderen Fragen sagst.



ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Isländer,
ich bin beeindruckt von Deinen Ausführungen und Deinem Wissen. Ich werde Dies mit meinem Arzt und Rechtsanwalt besprechen. Ich werde Dir danach die Einzelheiten mitteilen.
VG und danke erst einmal.
uwwi58
 
Hallo Isländer,

noch eine Frage. Kannst Du mir eine Richtschnur für die Höhe einer Schmerzensgeldforderung geben?
Danke und VG
uwwi58
 
Hallo uwwi58,

solange nicht einmal feststeht, welche Langzeitschäden du haben wirst, kann man da keine Prognose abgeben.

Und selbst dann wäre es schwierig. Das müsstest du mit deinem behandelnden Arzt besprechen, welche bleibenden Schäden er sieht und mit deinem Anwalt, was er dafür als angemessen hält.

Gib einfach mal "Schmerzensgeldtabelle" bei Google ein und lies dich durch.

Und egal, was die Ärzte dir bescheinigen, die HPV wird es wahrscheinlich so nicht akzeptieren, sondern runterhandeln wollen bzw. sie macht dir ein einmaliges Angebot, das du annehmen und dann auf alle Folgeschäden verzichten sollst.

Also: Lass es erst einmal auf dich zukommen und warte ab, was die Ärzte bei dir als bleibende Folgen bestätigen.

Frohe Ostern!

Rudinchen
 
Grüß Euch, Uwwi58 und Rudinchen!

01
Schmerzensgeld: Hier teile ich die Ansicht von Rudinchen. Derzeit schlicht unabsehbar. Würdest Du jetzt schalgartig gesund, wäre ein Schmerzensgeld wohl im Bereich von ein paar Tausend Euro.

Rudinchen hat Recht, wenn sie sagt: Das hängt zu einem erheblichen Teil davon ab, ob hier ein Dauerschaden entsteht oder nicht.

Überdies: Ich habe bis jetzt nur wenig Anhaltspunkte, inweifern und wie stark Dich die Behinderung beeinträchtigt, also erzähl mal ein wenig.


02
Schwerpunkt falsch!

Ich habe oben das Thema "Haushaltsführungsschaden" erwähnt. Das hat Dir offenbar so wenig gesagt, dass Du nicht nachgefragt hast. Daran sehe ich wiederum, dass Dir das unbekannt ist, obwohl es möglichweise um deutlich mehr geht als beim Schmerzensgeld.

Um was gehts denn da überhaupt?

Das ist ein Thema, das der Unfallopfer-Bayern e.V. - ein rühriger Selbsthilfeverein- so oft hat, dass es dort einen Tippzettel gibt, der das Thema ganz grob -für Einsteiger- erklärt:
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Unfall-Opfer-Bayern e.V. ,Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691

stammt folgendes Infoblatt (modfiziert):

-------------------------------------------------------------------------------
Haushaltsführungsschaden:

Der vergessene 100.000-€-Schein:


(1) Ein anderer hat Sie verletzt. Was passiert, wenn Sie im Haushalt nicht mehr so arbeiten können wie zuvor? Normalerweise rückt die Familie zusammen. Die Schwiegermama hilft aus. Die Kinder sollen sich gegenseitig erziehen. Die Küche wird zur Büchsen-Aufmacherei, und der Staub auf der Vorhangstange? Der muss halt 2 Monate warten. Rasenmähen? Wildwuchs ist immerhin "bio". Autowaschen? Wozu? Es regnet doch ab und zu!

KURZUM: In diesem Haushalt gehts wohl bald bergab! Er verprimitivt.


(2) Eigentlich müsste eine Haushaltskraft her. Aber wenn keine angestellt wird? Gibt’s dann nichts?

(3) Nein, sagt der Bundesgerichtshof (NJW-RR 90/34), da gibts trotzdem was. Der Schädiger muss bezahlen, was ein Hausmädchen (netto) bekommen hätte für die Arbeit, die die Verletzte nicht mehr tun kann. Und das, obwohl gar keine Haushaltshilfe angestellt worden ist! Das nennt der BGH "fiktive Abrechnugn des Haushaltsführungsschadens". Und da geht es um mehr, als sich die Betroffenen normalerweise denken.

(4) Ein Beispiel (die Versicherung hat es bezahlt):

Eine Hausfrau hatte Mann, 2 Kleinkinder und einen Hund zu versorgen: Die Haushaltsarbeit machte sie zu ¾ und ihr Mann zu ¼. Durch den Unfall erlitt sie Verletzungen, die sie eine Weile behinderten:

- 21 Tage komplett arbeitsunfähig (100 % MdE)
- 11 weitere Tage fiel sie im Haushalt zu 70 % aus, dann
- 17 Tage war sie zu 30 %. Dann – nach 7 Wochen- war sie wieder gesund.

Sie erhielt für Ihren Ausfall im Haushalt rd. 2.500 €: Da verschätzen sich die Leute total! Das Schmerzengeld war halb so viel. Bei einem Dauerschaden kommt es nicht selten zu 6-stelligen Beträgen.

(5) Vorsicht: In diesem Bereich gibt es oft Abfindungsangebote, die viel zu niedrig liegen, eben weil sich die Leute so verschätzen.

---------------------------------------------------------------------------------
Soweit der Tippzettel.



03 Weiteres:

Der Haushaltsführungsschaden ist nicht leicht zu fassen.

(a)
Das liegt daran, dass es für Haushaltsarbeit keine Normzeiten gibt (wie in der Autowerkstatt). Kaum jemand hat sich je aufgeschrieben, wie lange er zum Geschirrspülen braucht. Viele Arbeiten werden einfach vergessen: Weil die Arbeit und ihre Ergebnisse oft sehr unscheinbar sind.

(b)
Weiter liegt es daran, dass sich die Haushalte stark unterscheiden!Die Wohnfläche ist da eines von vielen Elemente. Aber das kann durch andere Faktoren deutlich überlagert werden:

Wenn einer seine KLEINE Wohnung vollgestopft mit Möbeln, Tischchen, Regalen, hat, so dass man dazwischen kaum Platz hat: Dann wird das Staubsaugen sehr viel länger dauern, als in einer nur knapp möblierten Wohnung.

Und: In dieser "Puppenstube" wird ein Mensch, der sich nciht mehr so recht "schlängeln" kann, deutlich größere Probleme haben als dort, wo viel freier Raum unnötig macht, dass man sich beim Staubwischen verbiegt wie die Weide im Wind.

(c)
Die Höhe des Schadensersatzes hängt ab von vielen Faktoren, zum Beispiel:

- Welche Verletzungen?
- Welche Arbeit hat der Vereltzte bisher im Haushalt übernommen?
- Was kann von diesen Arbeiten nicht mehr tun? (100 % MdE oder GdB 100 ist KEINE Voraussetzung. In der Regel geht's ab 20 % MdE los - es gibt Fälle, da liegt das drunter)(Die MdE ist KEIN Maß, um die Menge der Einschränkung im Haushalt zu bemessen!)
- Wieviel Zeit benötigt man für die Arbeiten, die man nicht mehr tun kann?
- Welchen Marktwert (=Nettostundensatz) hat diese Arbeit?
- Kann der Schaden auf zumutbare Weise gemindert werden?

(d)
Und was ist, wenn die Familie, Freunde und Bekannte kostenlos ausgeholfen haben?

Da sagt der Bundesgerichtshof: Das entlastet den Schädiger nicht, das heißt: Der Ausfall wird trotzdem ersetzt. Sonst würden die Die Ehepartner die Dummen und dei Kinder die Sklaven der Versicherung.

(Der Versicherer kann übrigens nicht verlangen, dann anders zu wohnen als bisher. Er kann Deiner Familie nur sehr wenige Vorschriften machen, obwohl das pausenlos versucht wird. Du hast bisher so gelebt, wie Du gelebt hast, und das ist der Maßstab!)

(e)
Und was ist, wenn Du einfach den Haushalt runtergefahren hast auf einfacheres Niveau?
Da ist das Gleiche, wie bei (d). Auch das entlastet den Versicherer nicht.

Der Schaden ist nämlich nicht eine (fiktive oder echte) Rechnung eines Haushaltshelfers, der Schaden ist der Ausfall an zuvor sinnnvoll verwendeter Arbeitskraft! Was Du mit dem Geld dann macht, ist Deine Sache.

(Das ist das Gleiche wie mit einer Beule am alten Auto. Da darfst Du sagen: "Gib mir das Geld, das das Ausbeulen kostet, ich fahre mit Beule weiter und bezahle davon meinen Urlaub". Das ist völlig legal.)


03
Wie gesagt: Da gehts oft um mehr Euro, als das Schmerzensgeld ausmacht.

Hast Du jetzt eine erste Peilung?


ISLÄNDER





ISLÄNDER
 
Sternoclavikulargelenk

Hallo uwwi58,

bitte berichte weiter, was die Arzt/Ärzte und Versicherungen (PUV, BG) im weiteren Verlauf zu der Verletzung am Sterno-Clavikulargelenk, die derzeit als degenerativ behauptet wird, sagen.

Was Isländer schreibt:
"Die Sternoclaivculargelenke sind definitiv nicht verschleißanfällig. Diese medizinische Erfahrung gibt es nicht.

Das ist frei erfunden, aus der dünnen blauen Luft rund ums Versicherungshochhaus gegriffen. Eine Zumutung ist das, um das Wort "Betrugsversuch" zu vermeiden ..." http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=269927#ixzz3WRp9u09C

auch hier:
"... all meine juristischen Lebtag' ist mir noch kein (durch Schicksal) verschlissenes Sterno-Claviculargelenk untergekommen!
03Eine Luxation ist: Gelenk ausgerenkt.Eine Subluxation ist: ..."
(Betroffene sollten im Thread weiterlesen: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=269927#ixzz3WRnxh2sg)
ist wirklich wichtig.

Versuche dazu eindeutige medizinische Befunde in die Hand zu bekommen, achte darauf, dir alle Bilder und Befunde (Arztberichte) geben zu lassen und die bisherigen einzuholen. Du brauchst diese Unterlagen, falls es Probleme mit der BG gibt.
Gib an Ärzte, Gutachter, RA nur Kopien weiter, sodass dir immer ein Exemplar zu Hause verbleibt.

Ich bin gespannt, was bei der anstehenden Untersuchung herauskommt und was der Arzt schreibt.

Was Arthrose im Sternoclavikulargelenk angeht, kommt diese außer als Folge von Ausrenkungen, Brüchen, ... meines Wissens außerdem häufig vor bei bestimmten Rheumaerkrankungen.
Außer bei Rheuma und ganz besonderen Unfallkonstellationen ist die Ausrenkung oder Arthrose beider Gelenke (re, li) eher unwahrscheinlich - die einseitige Verletzung ist ein zusätzliches Indiz für den Unfallzusammenhang (... wobei die anerkannten Verletzungen bei #uwwi58 eigentlich kein weiteres Indiz "benötigen").

@uwwi
Falls du Rheumatiker sein solltest, wäre das für weitere Beratungen wichtig zu wissen.
Und: Wer sagt, diese Verletzung sei nicht therapierbar? ? ?

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
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