Hallo,
ich hatte am 28.11.2014 einen Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit. Mir hatte eine Verkehrsteilnehmerin, ich als Rollerfahrer, die Vorfahrt genommen. Resultat war eine Kollision mit dem KFZ der Dame. Roller natürlich Totalschaden. Nachdem mich der RTW ins Krankenhaus gebracht hat wurd ich geröngt. Rsultat; keine Brüche. Am Montag, 01.12 2014, ging ich dann zu dem ortsansässigen Durchgangsarzt. Erneut geröngt. Diagnos war eine extreme Prellung des Brustraumes, des Schlüsselbeins sowie eine Prellung am linken Knie. Dies wurde dann bei einem MRT als Meniskusanriss und einem Knochenmarkhämatom diagnostieziert. Die Schmerzen am Gelenk zwischen Schlüsselbein und Brustbein wurde ebenfalls als Folgen eines Hämatoms in diesem Bereich bescheinigt. Ich wurde natrürlich krank geschrieben udn durft Medikamente zu mir nehmen. Da das Knie so langsam angeschwollen ist, wurde dann endlich nach 4 Woche punktiert und ich sollte mir den Meniskus operieren lassen. Daraufhin habe ich auf eigene Kosten den Arzt gewechselt. er riet mir von der OP ab, was sich im nachhinein als richtig gewiesen hat. Nach 6,5 Wochen bin ich dann wieder arbeiten gegangen. Da ich einen Anwalt eingeschaltet hatte wurde mir nach und nach Schmerzensgeld in Höhe von 1.800,00 € gezahlt. Da die Schmerzen am Brustbein nicht nachliessen wurde ich dann am 23.02.2015 erneut in die Röhre geschickt. Nun wurde eine Subloxation des Sternoklavikulargelenke festgestellt. Als mein Anwalt dies der gegnerischen Versicherung mitgeteilt hat, wollte diese den Fall abschließen da es sich um die Folgen einer degenerativen Veränderung handelt. Nun war ich erneut bei meinem Arzt, wieder auf eigende Rechnung, mit dem Resultat das ich wieder in die Röhre muss, um zu beweisen das es sich um die Folgen des Unfalles handelt. Der Durchgangsarzt hat mir dies bereits bescheinigt. Ein Urteil aus dem Jahr 2000 hat hier für ein Schmerzengeld in Höhe von fast 8.000,00 € entschieden. Hat jemand einen Rat was ich noch unternehmen kann? Freue mich auf eine Antwort.
VG
Uwwi58
ich hatte am 28.11.2014 einen Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit. Mir hatte eine Verkehrsteilnehmerin, ich als Rollerfahrer, die Vorfahrt genommen. Resultat war eine Kollision mit dem KFZ der Dame. Roller natürlich Totalschaden. Nachdem mich der RTW ins Krankenhaus gebracht hat wurd ich geröngt. Rsultat; keine Brüche. Am Montag, 01.12 2014, ging ich dann zu dem ortsansässigen Durchgangsarzt. Erneut geröngt. Diagnos war eine extreme Prellung des Brustraumes, des Schlüsselbeins sowie eine Prellung am linken Knie. Dies wurde dann bei einem MRT als Meniskusanriss und einem Knochenmarkhämatom diagnostieziert. Die Schmerzen am Gelenk zwischen Schlüsselbein und Brustbein wurde ebenfalls als Folgen eines Hämatoms in diesem Bereich bescheinigt. Ich wurde natrürlich krank geschrieben udn durft Medikamente zu mir nehmen. Da das Knie so langsam angeschwollen ist, wurde dann endlich nach 4 Woche punktiert und ich sollte mir den Meniskus operieren lassen. Daraufhin habe ich auf eigene Kosten den Arzt gewechselt. er riet mir von der OP ab, was sich im nachhinein als richtig gewiesen hat. Nach 6,5 Wochen bin ich dann wieder arbeiten gegangen. Da ich einen Anwalt eingeschaltet hatte wurde mir nach und nach Schmerzensgeld in Höhe von 1.800,00 € gezahlt. Da die Schmerzen am Brustbein nicht nachliessen wurde ich dann am 23.02.2015 erneut in die Röhre geschickt. Nun wurde eine Subloxation des Sternoklavikulargelenke festgestellt. Als mein Anwalt dies der gegnerischen Versicherung mitgeteilt hat, wollte diese den Fall abschließen da es sich um die Folgen einer degenerativen Veränderung handelt. Nun war ich erneut bei meinem Arzt, wieder auf eigende Rechnung, mit dem Resultat das ich wieder in die Röhre muss, um zu beweisen das es sich um die Folgen des Unfalles handelt. Der Durchgangsarzt hat mir dies bereits bescheinigt. Ein Urteil aus dem Jahr 2000 hat hier für ein Schmerzengeld in Höhe von fast 8.000,00 € entschieden. Hat jemand einen Rat was ich noch unternehmen kann? Freue mich auf eine Antwort.
VG
Uwwi58