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Verkehrsunfall - Versicherung bietet Vergleich u. Abfindung an- was ist zu beachten?

kn1234

Nutzer
Registriert seit
22 Feb. 2009
Beiträge
4
Hallo, kurz: Vor etwa 2,5 Jahren wurde ich als Zweiradfahrer von einem alkoholisierten Autofahrer angefahren und dieser beging Fahrerflucht.Keine Teilschuld.

Etwa 4 Wochen Krankenhaus, gebrochenes Bein mit Schädigung der Nerven, bleibende Narben.
Mehre Monate musste ich Gehhilfen benutzen. Dadurch, dass die Rechtslage unklar war, wiegelte die Vers. ersteinmal ab und wollte sich dann mit mir in Verb. setzten. Hätte ich denen nicht mit Hilfe eines Anwalts in den Hintern getreten, wäre bis heute nichts passiert.
Nun hat mein Anwalt mit der Vers. verhandelt, er ist der Meinung, dass ca. 11.000 Euro für einen vergleichbaren Fall angemessen sind, die Vers. hält 6.000 Euro für hinreichend, bietet mir aber weitere 5.000 für einen Vergleich und endgültige Abfindung an.

Es steht wörtlich: Gegen Zahlung von xxxxx Euro erkläre ich mich mit allen Ansprüchen aus dem Schadensereignis vom xxx gegenüber Ihrem Versicherungsnehmer, allen mitversicherten Personen und der Versicherung xy für endgültig und vorbehaltslos abgefunden, wenn die Zahlung innerhalb v. 2 Wochen nach Eingang dieser Erklärung bei der Vers. xy erfolgt. Die Erklärung gilt auch gegenüber jedem Dritten im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung. Ich verzichte ausdrücklich auf weitere Forderungen. ...Datum...Unterschrift.

Wo liegen die Risiken? Kann im Falle von Folge- und Spätschäden die KRankenkasse oder sonstige mich aufgrund dieser Erklärung in die Zahlungsverpflichtung nehmen?
Nun, ich muss dazu sagen, dass regelmäßige Röntgenkontrollen in den letzten 1,5 Jahren nicht erfolgten, dennoch habe ich leichte Beschwerden. Nicht auszudenken, was wäre, wenn ich aufgrund des Unfalls einen vorzeitigen Verschleiß an den Gelenken hätte oder sonstige nicht entdeckte Schäden. Mein Anwalt meint, man könne es nach so langer Zeit (3 Jahre) bei Gericht schwer auf Vorbehalt klagen, da bisher wenig dokumentiert wurde und von keinerlei Verschlechterung die Rede sei.

Besten Dank erstmal!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo da antworte ich mal auch mit einer Frage:
Warum meinst du bietet dir die Versicherung genau den Betrag den du forderst wenn du die Abfindungserklärung unterschreibst?
Weil es nette Leute sind und dir was Gutes tun wollen?
Weil sie echt Respekt vor deiner Anwaltlusche haben?
Weil sie sich so billig aus der Affäre ziehen können?

Viele Grüße

Micha

PS: Ich würde an deiner Stelle mal zügig zum Facharzt und sehen was mit dem Bein nicht stimmt. Auch würde ich mit einem zusätzlichen Anwalt reden.
 
Ok, besten Dank ;-)
Also gehe ich recht in der Annahme, dass man so einen billigen Vordruck nicht einfach unterschreiben sollte? Wohl denn!
Ja, ich werde mir einen Termin geben lassen, denn ich habe leichte Beschwerden.
 
Hallole,

bitte unterschreibe auf gar keinen Fall so etwas. Wenn du eine Abfindungserklärung unterschreibst, so ist die Versicherung für alle Folgeschäden, die mit dem Unfall zusammenhängen, aus der Leistungspflicht.

Selbst wenn du nach Jahren Unfallspätfolgen erleidest, muss die Versicherung immer noch dafür gerade stehen - nicht so, wenn du eine Abfindungserklärung unterschrieben hast. Und wenn du jetzt noch Beschwerden hast, so lange nicht geröngt wurde usw. dann weißt du ja selber, das immer noch Folgen vorhanden sind.

Sicherlich ist immer eine Summe X als Schadensersatz/Abfindung sehr verlockent. Deshalb handhaben diese Versicherungen es auch so - in der Hoffnung, dass das Opfer darauf hereinfällt.

Berate dich bitte nochmal ausführlich mit deinem Anwalt. Oder kann denn irgend ein Arzt bestätigen, dass keine weiteren Folgeschäden bis an dein Lebensende auftreten? Glaube nicht. Also: VORSICHITIG sein.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Vergleich

Hallo kn1234,
Ich habe vor Jahren so einem Vergleich zugestimmt aber nur weil ich eine schlechtere Ausgangsposition hatte wie du.
Bei mir wars 50:50!
Ausserdem hat die Richterin für beide Seiten keinen Zweifel dran gelassen das die Summe x... zu fließen hat.
Also du solltest mit deinem Anwalt noch einmal reden aber vor allem hole dir ärztliche Atteste die deine Einschränkungen bestätigen
Ich hatte jede Menge +Mitleidsbonus.
Grüße von Holger02
 
Hallo,

ich hatte 2008 einen schweren Verkehrsunfall, ich Radfahrer, Unfallverursacher Auto.

Resultat: 2-facher Unterkieferbruch, anriss des 4. Mittelfußes oder wie sich das nennt, Schulter sowie HWS und etwaige Schmerzen, der untere Schneidezahn ist halbiert, ein Backenzahn war gesplittet, tat auch alles schön weh).

Wie auch immer: ich bekam erstmal von der Polizei ein Formular usw. Was die Versicherung des Unfallverursachers betrifft, die hat sich schön Zeit gelassen, der Unfallverursacher ist dort auch noch im Vorstand tätig und war hier in der Stadt in der ich lebe ein Politiker. Als ich bei meinem Anwalt war, erzählte er mir, dass der UV bei ihm auch Klient war, ich dachte dass der Anwalt im theoretischen Sinne voreingenommen sein könnte...

Wie auch immer: mein Anwalt hatte mir geraten, dass ich die Abfindungserklärung unterschreiben soll da das Gericht was das Schmerzensgeld betrifft, dieses weniger ausfallen könnte. Mein Anwalt sagte mir, dass man nicht wüsste ob Folgeschäden bleiben würden...

Mein Anwalt legte den Betrag für das Schmerzensgeld auf 9.000 € fest, mir wurden lediglich 8.000 € zugesagt und mein Anwalt sagte mir, dass ich auf alle Fälle dies annehmen sollte. Hätte ich geklagt, meinte mein Anwalt, dann hätte ich lediglich vielleicht die Hälfte bekommen. Die volle Schuld lag beim Unfallverursacher.

Ich habe vom Unfall immer noch Schmerzen etc. (Folgeschäden) und da meine Mutter zu ihren Lebzeiten (gest. 11/2009) zu mir sagte, ich sollte zivilrechtlich gegen den Verursacher klagen, schrieb ich meinem Anwalt eine Mail, und ich bekam die Antwort, dass ich alles abgetreten hätte und man nicht unternehmen könnte.

Ich hatte im guten Glauben den Wisch unterschrieben und meinem Anwalt halt vertraut, und nun kann ich überhaupt nicht mehr dagegen unternehmen. Habt ihr vielleicht Tipps oder so, oder ist der Fall erledigt?

Mich macht es halt fertig, dass ich weiterhin Schmerzen habe. Die Ärzte helfen mir eh nicht, Medikamente schlugen bei mir nicht an.
 
Hallo Alex80,

dein Zitat:
Die volle Schuld lag beim Unfallverursacher.
Ich habe vom Unfall immer noch Schmerzen etc.
Ich hatte im guten Glauben den Wisch unterschrieben und meinem Anwalt halt vertraut, und nun kann ich überhaupt nicht mehr dagegen unternehmen.
Mich macht es halt fertig, dass ich weiterhin Schmerzen habe.

Mein Anwalt hatte mir geraten, dass ich die Abfindungserklärung unterschreiben soll da das Gericht was das Schmerzensgeld betrifft, dieses weniger ausfallen könnte. Mein Anwalt sagte mir, dass man nicht wüsste:eek: ob Folgeschäden bleiben würden...

Gerade wenn ein Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden kann,
macht man nur eine Teilabfindung mit Verjährungsverzicht. Nur so kann man z. B. bei weiteren unfallkausalen Operationen-Verschleicherungen etc. die Versicherung wiederum zur Kasse bieten.

Außer man bekommt gleich ein Schmerzensgeld in großer Höhe, dass auch einen event. Folgeschaden mit eindeckt.


Thema RA-Haftung:

http://www.anwaltshaftung-aktuell.d...waltshaftung/abfindungsvergleich-nach-unfall/


Wann (Jahr) wurde die Abfindungserklärung unterschrieben?


Was steht in der Abfindungserklärung?


Schau mal unter:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=14837&highlight=Siegfried21


http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=14198&highlight=Siegfried21



Grüße

Siegfried21
 
Hallo kn1234,

ich bin über die Aussage Deines RA. erschrocken und frage mich, wessen Interessen er vertritt. Du hast noch Beschwerden und wie diese sich in der Zukunft entwickeln kann keiner dir sagen. Ich an Deiner Stelle würde keinen Vergleich unterschreiben und dieses deinem RA. mitteilen. Weiterhin fordere von der VS. die Übernahme für alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden die aus dem Unfallereignis noch entstehen. Dieses ist eine gängige und übliche Praxis um die Verjährung auszuschließen. Wenn die VS. darauf nicht eingehen sollte, bleibt dir nur eine Feststellungsklage bei Gericht. Die geforderten 11000 € soll Dein RA. durchsetzen und wenn die VS. nicht zahlt (ohne Vergleich) Klage einreichen.
Die paar Euro sind schnell ausgegeben und sollten später doch gesundheitliche Probleme auftreten, stehst Du alleine da und kannst keine Ansprüche an die VS. geltend machen. Den Fehler haben vor Dir schon genug gemacht und es später bitter bereut!
"Mein Anwalt meint, man könne es nach so langer Zeit (3 Jahre) bei Gericht schwer auf Vorbehalt klagen, da bisher wenig dokumentiert wurde und von keinerlei Verschlechterung die Rede sei."
Diese Aussage Deines RA. ist einfach quatsch, denn alle Behandlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Deinem Unfall sind dokumentiert und nachweisbar.

MfG.
Pit
 
Gerade wenn ein Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden kann,
macht man nur eine Teilabfindung mit Verjährungsverzicht. Nur so kann man z. B. bei weiteren unfallkausalen Operationen-Verschleicherungen etc. die Versicherung wiederum zur Kasse bieten.
Gab es bei mir nicht.

Außer man bekommt gleich ein Schmerzensgeld in großer Höhe, dass auch einen event. Folgeschaden mit eindeckt.
Ich war mir halt auch nicht sicher, ob die Summe für den Unfall überhaupt angemessen war. Mein Anwalt schaute damals in einer Tabelle (Name leider entfallen) nach und richtete sich wohl danach.

Wann (Jahr) wurde die Abfindungserklärung unterschrieben?
Ich habe die Erklärung gerade nicht zur Hand, aber das müsste etwa Mitte/fast Ende 2008 gewesen sein, bin mir da jetzt nicht ganz sicher.


Da müsste ich schauen sobald ich die Erklärung finde.
Das ist die goldene Frage. ich frage mich wirklich, ob der Anwalt den Fall schnell abschließen wollte und nicht im theoretischen Sinne voreingenommen sein hätte können da der Unfallverursacher vorher bei ihm Klient war. Die Frage ist auch, da ich leider ALG II bekomme, dass er an mir nicht viel verdient und von daher den Fall schnellstmöglichst abschließen wollte.

Ich bin leider nicht Rechtschutzversichert. Ich habe was die Unfallgeschichte betrifft, meinen Anwalt vollstes Vertrauen geschenkt. Warum es kein Gutachten gab, verstehe ich ebenfalls nicht. Ich als Geschädigter hatte schon mit mir selbst zu tun (gehabt) und an sowas nicht gedacht, da der Unfall mich auch psychisch belastet hat, aber es ist auch keiner auf die Idee gekommen, dass ein Gutachten erstellt wird, es dienten vielleicht mal lediglich Berichte vom Krankenhaus, mehr war da denke ich wohl nicht.

Ach ja, ein Anwalt ist ja auch kein Arzt.

[OT]
Nach ein paar Monaten bekam ich eine "Einladung" von der ARGE, wegen neuer EGV, ich sagte zu der Dame, das ich Schmerzen hätte und auch keine Arbeit annehmen könnte, sie darauf, das wäre der Heilungsprozess... :rolleyes: Sowas bescheuertes muss man sich auch noch anhören wenn man sozusagen frisch einen Unfall hatte... Die hat den falschen Beruf, die hätte Hellseherin oder was weiß ich werden sollen :rolleyes:
[/OT]
 
Hallo,
tut mir Leid dass ich mich jetzt erst melde, hatte viel um die Ohren.

Es ist so: ich musste damals die Abfindungserklärung meinen Anwalt überreichen, dieser schickte diesen zu der Versicherung, von daher kann ich leider nicht sagen, was genau der Inhalt war.

Ich bin nun halt am überlegen, ob vielleicht ein anderer Anwalt das nochmal überprüfen kann.

Ich finde, trotzt 8.000 € Schmerzensgeld hätte der Anwalt trotzdem eine Option offen lassen müssen, ein Anwalt ist schließlich kein Arzt und kann auch nicht wissen, ob Folgeschäden bleiben oder nicht.

Was meint ihr dazu?

Vielen Dank.
 
Frage an die erfahreneren hier:
Hat man in so einem Fall noch Chancen, gegen den Rechtsanwalt vorzugehen ? Das würde mich echt mal interessieren !

@ Alex:
Und du hast keine Kopie von der Abfindungserklärung bekommen ? Normalerweise bekommt man von JEDEM Schreiben, das der RA fertigt eine Durchschrift ! Es ist schon übel, daß Du damals nicht auf Dein "Bauchgefühl" gehört und einen anderen Rechtsanwalt genommen hast ! :(
 
Hierzu mal eine Frage:

Ich habe vom Unfall immer noch Schmerzen etc. (Folgeschäden) und da meine Mutter zu ihren Lebzeiten (gest. 11/2009) zu mir sagte, ich sollte zivilrechtlich gegen den Verursacher klagen, schrieb ich meinem Anwalt eine Mail, und ich bekam die Antwort, dass ich alles abgetreten hätte und man nicht unternehmen könnte.
Es ist ja so, dass mit einer Abfindung keine weiteren Forderungen mehr angemeldet und gestellt werden können.

Jetzt meine ich, vor längerer Zeit einmal ein Urteil mit folgendem Tenor gesehen zu haben, kann es aber nicht mehr finden:

Steht eine Abfindung in einem krassen Missverhältnis zu den weiteren Folgen, dann könne diese nach Treu und Glauben ungültig sein. So z.B. wenn die Abfindung einige Hundert Euro gegenüber der weiteren Schäden von mehreren (Zehn-)Tausend Euro betrug.

Kennt dieses Urteil jemand oder hat entsprechende Hinweise?


Gruss

Sekundant
 
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