Hallo, kurz: Vor etwa 2,5 Jahren wurde ich als Zweiradfahrer von einem alkoholisierten Autofahrer angefahren und dieser beging Fahrerflucht.Keine Teilschuld.
Etwa 4 Wochen Krankenhaus, gebrochenes Bein mit Schädigung der Nerven, bleibende Narben.
Mehre Monate musste ich Gehhilfen benutzen. Dadurch, dass die Rechtslage unklar war, wiegelte die Vers. ersteinmal ab und wollte sich dann mit mir in Verb. setzten. Hätte ich denen nicht mit Hilfe eines Anwalts in den Hintern getreten, wäre bis heute nichts passiert.
Nun hat mein Anwalt mit der Vers. verhandelt, er ist der Meinung, dass ca. 11.000 Euro für einen vergleichbaren Fall angemessen sind, die Vers. hält 6.000 Euro für hinreichend, bietet mir aber weitere 5.000 für einen Vergleich und endgültige Abfindung an.
Es steht wörtlich: Gegen Zahlung von xxxxx Euro erkläre ich mich mit allen Ansprüchen aus dem Schadensereignis vom xxx gegenüber Ihrem Versicherungsnehmer, allen mitversicherten Personen und der Versicherung xy für endgültig und vorbehaltslos abgefunden, wenn die Zahlung innerhalb v. 2 Wochen nach Eingang dieser Erklärung bei der Vers. xy erfolgt. Die Erklärung gilt auch gegenüber jedem Dritten im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung. Ich verzichte ausdrücklich auf weitere Forderungen. ...Datum...Unterschrift.
Wo liegen die Risiken? Kann im Falle von Folge- und Spätschäden die KRankenkasse oder sonstige mich aufgrund dieser Erklärung in die Zahlungsverpflichtung nehmen?
Nun, ich muss dazu sagen, dass regelmäßige Röntgenkontrollen in den letzten 1,5 Jahren nicht erfolgten, dennoch habe ich leichte Beschwerden. Nicht auszudenken, was wäre, wenn ich aufgrund des Unfalls einen vorzeitigen Verschleiß an den Gelenken hätte oder sonstige nicht entdeckte Schäden. Mein Anwalt meint, man könne es nach so langer Zeit (3 Jahre) bei Gericht schwer auf Vorbehalt klagen, da bisher wenig dokumentiert wurde und von keinerlei Verschlechterung die Rede sei.
Besten Dank erstmal!
Etwa 4 Wochen Krankenhaus, gebrochenes Bein mit Schädigung der Nerven, bleibende Narben.
Mehre Monate musste ich Gehhilfen benutzen. Dadurch, dass die Rechtslage unklar war, wiegelte die Vers. ersteinmal ab und wollte sich dann mit mir in Verb. setzten. Hätte ich denen nicht mit Hilfe eines Anwalts in den Hintern getreten, wäre bis heute nichts passiert.
Nun hat mein Anwalt mit der Vers. verhandelt, er ist der Meinung, dass ca. 11.000 Euro für einen vergleichbaren Fall angemessen sind, die Vers. hält 6.000 Euro für hinreichend, bietet mir aber weitere 5.000 für einen Vergleich und endgültige Abfindung an.
Es steht wörtlich: Gegen Zahlung von xxxxx Euro erkläre ich mich mit allen Ansprüchen aus dem Schadensereignis vom xxx gegenüber Ihrem Versicherungsnehmer, allen mitversicherten Personen und der Versicherung xy für endgültig und vorbehaltslos abgefunden, wenn die Zahlung innerhalb v. 2 Wochen nach Eingang dieser Erklärung bei der Vers. xy erfolgt. Die Erklärung gilt auch gegenüber jedem Dritten im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung. Ich verzichte ausdrücklich auf weitere Forderungen. ...Datum...Unterschrift.
Wo liegen die Risiken? Kann im Falle von Folge- und Spätschäden die KRankenkasse oder sonstige mich aufgrund dieser Erklärung in die Zahlungsverpflichtung nehmen?
Nun, ich muss dazu sagen, dass regelmäßige Röntgenkontrollen in den letzten 1,5 Jahren nicht erfolgten, dennoch habe ich leichte Beschwerden. Nicht auszudenken, was wäre, wenn ich aufgrund des Unfalls einen vorzeitigen Verschleiß an den Gelenken hätte oder sonstige nicht entdeckte Schäden. Mein Anwalt meint, man könne es nach so langer Zeit (3 Jahre) bei Gericht schwer auf Vorbehalt klagen, da bisher wenig dokumentiert wurde und von keinerlei Verschlechterung die Rede sei.
Besten Dank erstmal!
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