Verkehrsunfall und Bandscheibenschädigung
Hallo,
ganz allgemein wäre dazu zu sagen, dass ohne die detaillierte Kenntnis des Unfallablaufes und der vorliegenden Kollisionssituation Fragen zu einer z.B. Bandscheibenschädigung nicht so ohne weiteres beantwortet werden können.
Eine Bandscheibenschädigung bedarf einer hohen Kompressionsbelastung, die bei axialer oder auch Biegebelastung der Wirbelsäule möglich ist. Insofern kann auch eine unfallbedingte Bandscheibenschädigung daraus entstehen. Aber:
Um dies feststellen zu können, ist es notwendig, alle Röntgenbilder und medizinischen Befundberichte vor und nach dem Verkehrsunfall in die Beurteilung mit einzubeziehen.
Wenn Unklarheiten bestehen, sollte man wegen der recht hohen Kosten die gerichtliche Beauftragung eines umfassenden technisch-biomechanischen und unfallanalytischen Gutachtens in Erwägung ziehen.
Sollte die Versicherung nicht gewillt sein, eine Bandscheibenschädigung anzuerkennen, sollte jeder von Euch prüfen, evtl. ein Privatgutachten erstellen zu lassen!
Fazit: Egal, wie alt Ihr seid – lasst Euch jede Röntgenaufnahme aushändigen, fertigt Kopien an und archiviert diese. Wer weiß, wann Ihr diese Bilder als „Gegenbeweis“ benötigt! Röntgenaufnahmen unterliegen einer bestimmten Aufbewahrungsfrist und es ist ohne weiteres möglich, auch lange zurückliegende Aufnahmen zu erhalten. Es ist jedoch nicht so, dass man hingehen und darauf warten kann – gerade ältere Bilder müssen aus dem Archiv besorgt werden und das geht meist nur mit Vorbestellung.
Folgende Institute:
Verkehrsunfallforschung Hannover:
http://www.mhh-unfallforschung.de/
Verkehrsunfallforschung Dresden:
http://www.verkehrsunfallforschung.de/
anaconda
Hallo,
ganz allgemein wäre dazu zu sagen, dass ohne die detaillierte Kenntnis des Unfallablaufes und der vorliegenden Kollisionssituation Fragen zu einer z.B. Bandscheibenschädigung nicht so ohne weiteres beantwortet werden können.
Eine Bandscheibenschädigung bedarf einer hohen Kompressionsbelastung, die bei axialer oder auch Biegebelastung der Wirbelsäule möglich ist. Insofern kann auch eine unfallbedingte Bandscheibenschädigung daraus entstehen. Aber:
Um dies feststellen zu können, ist es notwendig, alle Röntgenbilder und medizinischen Befundberichte vor und nach dem Verkehrsunfall in die Beurteilung mit einzubeziehen.
Wenn Unklarheiten bestehen, sollte man wegen der recht hohen Kosten die gerichtliche Beauftragung eines umfassenden technisch-biomechanischen und unfallanalytischen Gutachtens in Erwägung ziehen.
Sollte die Versicherung nicht gewillt sein, eine Bandscheibenschädigung anzuerkennen, sollte jeder von Euch prüfen, evtl. ein Privatgutachten erstellen zu lassen!
Fazit: Egal, wie alt Ihr seid – lasst Euch jede Röntgenaufnahme aushändigen, fertigt Kopien an und archiviert diese. Wer weiß, wann Ihr diese Bilder als „Gegenbeweis“ benötigt! Röntgenaufnahmen unterliegen einer bestimmten Aufbewahrungsfrist und es ist ohne weiteres möglich, auch lange zurückliegende Aufnahmen zu erhalten. Es ist jedoch nicht so, dass man hingehen und darauf warten kann – gerade ältere Bilder müssen aus dem Archiv besorgt werden und das geht meist nur mit Vorbestellung.
Folgende Institute:
Verkehrsunfallforschung Hannover:
http://www.mhh-unfallforschung.de/
Verkehrsunfallforschung Dresden:
http://www.verkehrsunfallforschung.de/
anaconda