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Verkehrsunfall - Strafantrag

Lisa-Marie97

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Sep. 2022
Beiträge
1
Liebes Forum,

ich brauche eine dritte Meinung. Vor drei Tagen wurde ich unverschuldet von einem Auto auf meinem Fahrrad angefahren. Ich hatte wirklich einen Schutzengel gehabt, denn ich kam mit Prellungen und Schnittwunden davon. Nun kam der Brief der Polizei und die Möglichkeit eine Anzeige gegen die Autofahrerin zu stellen. Ich möchte sie aber nicht anzeigen. Sie hat mir geholfen, sich entschuldigt und sich auch nach dem Unfall nach mir erkundigt. Es ist mir wichtiger, dass sie geholfen hat, als das sie jetzt eine Anzeige kassiert. Auch das Schmerzensgeld ist mir einerlei, da das Fahrrad nur 10 Euro wert ist (kam vom Trödelmarkt) und die Verletzungen gering sind. Nun ist die Frage mit den Kosten. Sollte ich mich gegen die Anzeige entscheiden, kann sich meine Versicherung darüber beschweren? Mein Berater hat gemeint, dass er es mir nicht empfehlen kann, aber ich traue dem Braten nicht so ganz.

Dementsprechend wäre ich über eine dritte Meinung sehr, sehr dankbar!

Viele Grüße
Lisa-Marie
 
Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.
Eine strafrechtliche Verfolgung (Anzeige) und Deine zivilrechtlichen Ansprüche sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. Wenn Du der Meinung bist, dass es wirklich ein Unfall (das kann jedem passieren) war, dann kann ich Dir sagen, dass Dir eine Strafanzeige auch keine Genugtuung bringt. Dann lasse dies.
Die Haftpflichtversicherung der Autofahrerin muß trotzdem für alle Schäden aufkommen. Und dies völlig unabhängig von der Strafanzeige.
Du sprichst aber von Deiner Versicherung. Bei Deinen Schäden dürfte nach derzeitigem Stand deine Einschränkungen verbleiben. Einer eigenen Unfallversicherung würde ich den Unfall melden (man weiß nie, was eventuell noch kommt und Du hast eine Mitwirkungspflicht), aber auch dort die eine strafrechtliche Verfolgung völlig irrelevant.

Gruß von der Seenixe
 
Ich hatte bei meinem schweren unverschuldeten Motorradunfall wonach ich nie wieder arbeiten konnte auch keine Anzeige gestellt,ich hatte meinen Anwalt gefragt und er hatte mir bestätigt das dies keine Nachteile wegen Ansprüche hat sondern nur Strafrechtlich wäre und die Unfallverschulderin hat mich ja nich absichtlich fast Tod gefahren also habe ich es gelassen.
 
Hallo Lisa-Marie,

Bei einem Unfall wird von der Staatsanwaltschaft geprüfte, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Falls das Vergehen als schwer eingeschätzt wird, stellt die Staatsanwaltschaft automatisch eine Strafanzeige (wo hier die Grenzen sind, weiß ich nicht). Du kannst dann als Nebenklägerin auftreten, musst es aber nicht.

Die Frau, die damals meinen Sohn angefahren hat, wurde von der Staatsanwaltschaft abgeklärt und dann auch verurteilt. An der Klage selbst waren wir in keiner Weise beteiligt, also auch nicht als Nebenkläger.

Viele Grüße

Rudinchen
 
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